Sitzung: 01.10.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 164/2002
Herr Lehmann fragte zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Erneuerung der Heizzentrale im städt. Wohngebäude Mersch 30 an, aufgrund welcher Bestimmungen die Kesselanlage nicht über den 01.11.2002 hinaus betrieben werden darf.
Herr Flaskamp erläuterte, dass nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung eine Einstufung der Kesselanlagen erfolgt sei. Nach dem Ergebnis der Einstufung darf der neue Abgasverlustgrenzwert von 9 % ab dem 01.11.2002 nicht überschritten werden. Da Verbesserungsmaßnahmen zur Erreichung dieses Grenzwertes nicht möglich seien, müsse die Heizzentrale erneuert werden.