Frau Grothaus berichtete, dass sie vom 09. – 12.06.2002 an der 15. Bundesfrauen­konferenz der kommunalen Frauen– und Gleichstel­lungsbeauftragten in Berlin teilgenommen habe. Die Konferenz, die unter dem Titel „Frauen 2002 – Recht – Politik – Realität“ stattfand, wurde von über 400 Frauenbeauftragten besucht. Diskutiert wurde in 5 frauenpolitischen Foren zu den Themen:

 

-          Geschlechtergerechte Steuerpolitik

-          Perspektiven der Frauenalterssicherung durch die Rentenreform 2002

-          Was ist an Frauengesundheit politisch?

-          Familienpolitik im Verhältnis zur Frauenpolitik

-          Chancengleichheit in der Privatwirtschaft

-          Frauen und politische Partizipation

 

Im Vordergrund standen die verschiedenen Positionen zur Frauenpolitik im Verhältnis zur Familienpolitik. Zu diesem Thema habe eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen aller Bundestagsparteien stattgefunden. Wichtiges Anliegen der Frauenbeauftragten sei hier gewesen, deutlich zu machen, dass Frauenpolitik nicht auf Familienpolitik verkürzt werden dürfe, sondern weiterhin als eigenes Politikfeld Bestand haben müsse. Des Weiteren seien Anträge und Resolutionen zu verschiedenen frauenpolitischen Themen verabschiedet worden. Es wurde u.a. auch beantragt, das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung von behinderten Frauen dem in § 177 StGB festgesetzten Strafmaß bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung von Frauen und Mädchen gleichzusetzen. Über dieses Thema seien auch die Mitglieder des Gleichstellungsbeirates im vergangenen Jahr informiert worden. Seit diesem Zeitpunkt habe es aber außer Lippenbekenntnissen der Politikerinnen und Politiker auf Bundesebene keine Veränderung gegeben.

 

Frau Lungenhausen äußerte ihr Befremden darüber, dass ein derartiger offensichtlicher Missstand noch nicht beseitigt sei.

 

Frau Jung beantragte, wie in der Sitzung des Gleichstellungsbeirates im vergangenen Jahr vorgesehen, die Verwaltung zu bitten, eine entsprechende Resolution vorzubereiten, die der Gleichstellungsbeirat gemeinsam mit dem Behindertenbeirat verabschieden könne.

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.