Beschlussempfehlung:

 

Der Erweiterung / Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna (Kreis) und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holz­wickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungs­hilfe wird zugestimmt.

 

Der auf die Stadt Kamen entfallende Kostenanteil ist im Haushaltsplan 2003 zu veranschla­gen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Flaskamp berichtete, dass seit dem Schuljahr 1992/93 der Kreis Unna als Träger eine Schule für Erziehungshilfe im Primarbereich betreibt. Die Finanzierung erfolge durch eine differenzierte Kreisumlage. Der Rat der Stadt Kamen habe der seinerzeit vorgelegten öffent­lich-rechtlichen Vereinbarung in seiner Sitzung am 27.06.1996 zugestimmt. Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I sei bisher ungeklärt gewesen.

Nach Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen schlägt der Kreis Unna nunmehr vor, die bestehende Schule E „Regenbogenschule“ um die Sekundarstufe I an einem 3. Standort in Bergkamen zu erweitern.

Die Verwaltung schlage vor, der Erweiterung bzw. Ergänzung der öffent­lich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen.

 

Frau Dyduch begrüßte es, dass nunmehr der Start der Schule E für die Sekundarstufe I er­möglicht werde. Sie bat um Mitteilung, welcher Zeit­raum für die Aufbauphase vorgesehen und ob eine zukünftige Beteiligung der Städte Fröndenberg und Schwerte absehbar ist.

Herr Flaskamp erklärte, dass die Entwicklung ständig zu beobachten sei. Hinsichtlich einer Beteiligung der beiden Städte sei festzustellen, dass die Stadt Fröndenberg eine eigene Lö­sung habe und sich die Stadt Schwerte an der Kreislösung beteiligen werde, wenn entspre­chender Bedarf besteht. Dieser werde von der Stadt Schwerte derzeit jedoch nicht gesehen.

 

Herr Hasler fragte, ob aufgrund des zehnjährigen Mietvertrages für das Gebäude auf dem Gelände Grimberg III/IV ausreichende Flexibilität gegeben sei, um auf die zukünftige Ent­wicklung reagieren zu können.

 

Die Prognosen würden, so Herr Flaskamp, von einer Ein- bzw. Zwei­zügigkeit ausgehen, so dass sich diese Frage für den gefundenen Stand­ort nicht stelle.

 

Weiter bat Herr Hasler um Auskunft, wie die Übergangslösung aussehe, da der Schulbetrieb erst mit Beginn des 2. Schulhalbjahres beginnen solle. Sinnvoller sei ein sofortiger Beginn zum Schuljahr 2002/2003 oder erst zum Schuljahr 2003/2004.

 

Herr Flaskamp teilte mit, dass vorgesehen sei, die Schülerinnen und Schüler zunächst im Primarbereich zu belassen und zu betreuen.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Hasler erklärte Herr Forthaus, dass eine Betreuung in der Übergangszeit durch das vorhandene Kollegium ausreichend sichergestellt sei. Mit Auf­nahme des Schulbetriebes zum 01.02.2003 erfolge dann eine schulscharfe Stellenaus­schreibung.