Beschluss:

 

1.      Für ein Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2006 werden die Entwürfe der Finanzplanung 2002 - 2006 gemäß Punkt II (Anlage: Szenarien I u. II) zur Kenntnis genommen.

2.      Die Anforderungen zur Aufstellung, Fortschreibung und Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten gemäß Punkt III des Sachver­haltes werden zur Kenntnis genommen.

3.      Den von der Verwaltung benannten Themen für ein Haushaltssiche­rungskonzept 2003 - 2006 gemäß Punkt IV wird zugestimmt. Die Ver­waltung wird hinsichtlich einer Umsetzung beauftragt, nähere Unter­suchungen vorzunehmen und einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen

 


Herr Baudrexl stellte fest, dass mit der Beschlussvorlage der Einstieg in die Haushaltssiche­rung beginne. Der Prozess werde den Rat mehrere Jahre begleiten und allen Beteiligten schwierige Entscheidungen abfor­dern. Die Vorlage beschreibe zunächst die allgemeine Finanzsituation der Kommunen und die Haushaltsentwicklung der Stadt Kamen bis zum Jahr 2001. Als wesentlichen Punkt bezeichnete Herr Baudrexl die Vorlage eines Finanzplanungs­szenario als Grundlage für die Haushaltssicherung. Vor Eintritt in eine intensive Diskussion über mögliche Sanierungsmaß­nahmen und auch Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen sei es wichtig, im Rat einen breiten Konsens über Finanzplanungsgrundlagen zu finden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Beschreibung des Hand­lungsrahmens des Innenministers. Dieser Handlungsrahmen sei bisher nur in Ansätzen aus der seinerzeitigen Haushaltssiche­rungszeit bekannt, da er durch den Innenminister erst im letzten Jahr der Haushaltssiche­rung vorgelegt worden sei. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen sei zu diesem Zeitpunkt bereits genehmigt gewesen. Wie die Erfahrung in anderen Kommunen gezeigt habe, werde der Handlungsrahmen von den Aufsichtsbehörden stringent angewandt. Das verdeutliche die Proble­matik, die in den nächsten Jahre auf die Stadt Kamen zukomme. Wich­tiger Bestandteil der Vorlage sei ferner die Benennung von Diskussions­themen für ein zukünftiges Haushaltssicherungskonzept. Dies sei bewusst nicht der Entwurf eines Haus­haltssicherungskonzeptes und die genannten Themen stellten auch keinen Ausschließlich­keitskatalog dar. Hierüber solle vielmehr der Einstieg in die Diskussion gefunden werden. Die Ver­waltung werde bei der Vorlage des Haushaltsicherungskonzeptes ergän­zend Maßnah­men benennen. Durch Benennung dieser Themen mit ihrer herausgehobenen und auch poli­tischen Bedeutung solle eine Diskussion angestoßen werden mit dem Ziel, Einschätzungen und Signale für das aufzustellende Haushaltssicherungskonzept zu erhalten.

 

Zur Finanzplanung ging Herr Baudrexl auf einige wesentliche Positionen ein. Grundlage für das Szenario I sei die Finanzplanung des beschlos­senen Haushaltes. Dies gelte auch für die Haushaltsansätze. Der Ansatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 9 Mio. € sei auf der Grundlage der Orientierungsdaten optimistisch mit jährlichen Steigerungsraten von 5 % fort­geschrieben worden. Das Ergebnis belaufe sich demnach im Jahr 2005 auf ca. 10,4 Mio. €. Die 10 Mio. €-Grenze sei in letzten 10 Jahren aber nur dreimal überschritten worden. Dies belege die optimistische Ein­schätzung. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer seien mode­rate Steigerungsraten auf der Grundlage der Orientierungsdaten einge­baut worden. Nach den Daten des Landes sei erst im Jahr 2005 ein Rück­gang zu erwarten. Bei den Schlüsselzuweisungen beliefen sich die Stei­gerungsraten auf 2 %. Auf der Ausgabenseite sprach Herr Baudrexl die Personalkosten an. Auf der Grundlage des Haushaltes 2002 seien die Personalausgaben mit einer jährlichen Steigerung von lediglich 1 % fort­geschrieben worden. Wie allen bekannt sei, bewege sich der Personaletat in einem sehr engen Rahmen. Die Auskömmlichkeit mit diesem Etat werde nur erzielt durch Stellenabbau, durch eine spä­tere Besetzung von frei gewordenen Stellen oder auch Nichtbesetzung. Die Steigerungsrate von 1 % decke nicht einmal die tariflichen Erhöhungen ab. Hinzu komme eine zusätzliche Belastung von ca. 200.000 € im Jahr 2002 für die Zusatz­versorgungskasse. Nach dieser Finanzplanung werde es auch weiterhin erforderlich sein, Stellen abzubauen, später oder gar nicht wiederzu­besetzen.

 

Auf die Fehlbeträge eingehend erläuterte Herr Baudrexl weiter, dass nach der Finanzpla­nung auf der Grundlage des Haushaltes 2001 die Summe der prognostizierten jahresbezo­genen Fehlbeträge bis zum Jahr 2005 bereits insges. 5,6 Mio. € betragen habe. Hinzu komme das Defizit aus dem Jahr 2001, so dass sich der Fehlbetrag auf 6,2 Mio. € belaufe. Für das Szenario I sei diese Finanzplanung mit einigen Anpassungen zu­grunde gelegt wor­den. So seien die Konzessionsabgaben an das Rech­nungsergebnis 2001 angepasst wor­den. Die Schlüsselzuweisungen seien der aktuellen Entwicklung angeglichen worden. Im Jahr 2002 seien bereits Mindereinnahmen von 611.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz zu verbuchen. Ab dem Jahr 2003 erhalte Kamen jährlich ca. 622.000 € weniger. Für das Haushaltsjahr 2003 seien einmalig 1.351 TEur weniger eingeplant worden, da die Abrech­nung des Jahres 2001 einen Erstat­tungsanspruch des Landes ergebe. Ebenfalls eingear­beitet worden seien auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2002 auch die Verände­rungen bei dem Anteil an der Einkommensteuer. Berücksichtigt worden sei auch die neue konsortialvertragliche Regelung mit den GSW. Im Ergebnis führe die Finanzplanung bis zum Jahr 2006 zu einem Gesamt­fehlbetrag von rd. 14,3 Mio. Euro.

 

Nach der Konsolidierungssystematik müsse im Jahre 2007 ohne Berück­sichtigung der Altde­fizite der Haushaltsausgleich wieder erreicht sein, betonte Herr Baudrexl. Es dürfe also kein jahresbezogener Fehlbetrag erscheinen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse gegen gesteu­ert werden. Es müsse sich um einen echten strukturellen Haushaltsausgleich han­deln. Atypi­sche Veranschlagungen, wie Rücklagenentnahmen, Einmal­effekte, seien in diesem Zusam­menhang nicht erlaubt. Wenn dies erreicht werde, verbleibe voraussichtlich trotzdem das Defizit von 14,3 Mio. Euro. Dieses Altdefizit müsste dann bis zum Jahr 2012 abgedeckt wer­den, wobei hier wieder atypische Veranschlagungen möglich seien. Realistisch gesehen müsse versucht werden, die Defizite frühzeitig abzubauen. Viele Einmaleffekte seien aber nicht mehr möglich, da die Rücklagen ver­braucht und viele Objekte bereits verkauft sind.

 

Sodann stellte Herr Baudrexl das Szenario II mit den Veränderungen zum Szenario I vor. Die Personalkosten seien vom Jahr 2002 an um 200.000 € erhöht und mit einer Steigerungsrate von 1 % fortgeschrieben worden. Angepasst worden sei die Einnahmeerwartung bei der Gewerbesteuer. Bereits im Jahr 2002 sei der Ansatz von 9 Mio. € auf 8,2 Mio. € entspre­chend der Entwicklung im laufenden Jahr gesenkt und fortge­schrieben worden. Die Schul­bau- und Brandschutzpauschale sei dem Verwaltungs­haushalt lediglich in Höhe von 50 % zugeführt worden. Das Gesamtergeb­nis der jahresbezogenen Fehlbeträge belaufe sich auf ca. 19,5 Mio. €.

 

Bei den Überlegungen, welches Szenario realistischer sei, dürfe auch nicht übersehen wer­den, dass der Haushalt 2002 bei genauer Betrach­tung bereits ein strukturelles Defizit von 3,7 Mio. € hatte. Dieser Betrag sei gedeckt worden durch Entnahme aus der allgemeinen Rück­lage, aus Ver­äußerungserlösen, der Schulbau- und Brandschutzpauschale etc. Es müsse von einem jährlichen strukturellen Defizit in einer Größenordnung von 2,5 bis 3,5 Mio. € aus­gegangen werden.

 

Herr Baudrexl erläuterte weiter, dass bei den Themen für ein zukünftiges Haushaltssiche­rungskonzept zunächst die Personalkosten angesprochen worden seien. In der Vergangen­heit seien die Personalkosten bereits nachhaltig reduziert worden. Der Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten beschreibe in diesem Bereich rigorose Maßnahmen. Mit diesen Maßnahmen werde man sich ausein­ander setzen müssen. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass in den letzten Jahren bereits ein erheblicher Stellenabbau betrieben worden sei. In einigen Bereichen gehe der Stellenabbau schon an die Grenze der Ver­tretbarkeit. Ebenfalls zu berücksichtigen sei die niedrige Fortschreibungs­rate von 1 %. Überlegungen, die Angebotsstrukturen des Baubetriebs­hofes zu analysieren, müssten weiter vertieft werden. Im Bereich der sächlichen Verwaltungsaufgaben und der Bewirtschaftungs­kosten würden aufgrund der Anstrengungen der letzten Jahre keine großen Konsolidie­rungspotentiale gesehen. Die Verwaltung setze ihren Arbeitsschwerpunkt aber auf den Be­reich der Reinigung von städtischen Gebäuden. Auf den Prüfstand gestellt werde zudem die Nutzung der städtischen Gebäude. Hier gehe es auch um die unentgeltliche Nutzung und im Bereich der Schulen mit Blick auf die demografische Entwicklung um eine optimierte Schul­raumnutzung. Im Bereich der Schülerfahrkosten erhoffe man sich Einsparungen durch eine Staffelung der Schulanfangszeiten. Bei den Gebührenhaushalten vertrete die Verwaltung die Auffassung, dass die Anforderungen des Handlungsrahmens bereits seit Jahren erfüllt wer­den.

 

Ein weiteres Thema seien die Beteiligungen an Gesellschaften. Durch das Haushaltssiche­rungskonzept der vergangenen Jahre sei es gelungen, den Zuschussbedarf an die Kamener Stadthalle zu senken. Eine weitere Senkung werde seitens der Verwaltung im Rahmen des derzeitigen Tätig­keitsbereichs der KBG unter Beibehaltung der Veranstaltungsdichte und

-qualität nicht erwartet. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sei aber gemeinsam mit der Geschäftsführung zu erörtern, ob durch eine Erweite­rung des operativen Geschäfts im Be­reich städtischer Veranstaltungen der städtische Zuschuss weiter gesenkt werden könne. Zur Verlustab­deckung der VKU führte Herr Baudrexl aus, dass die Verwaltung eine Kosten­senkung erwarte. Der Aufsichtsrat habe einen externen Auftrag zur Untersuchung der Wirt­schaftlichkeit der VKU beschlossen. Sollte sich diese Erwartung als zu optimistisch erweisen, seien zur Haushaltskonso­lidierung auch die derzeitigen ÖPNV-Angebote zur Diskussion zu stellen. Bei der Technopark GmbH rechne die Verwaltung durch die Vermarktung des neu errichteten Gründerzentrums mit einer Senkung der Verlustab­deckung. Mit den Gemein­schaftsstadtwerken sei bereits im Frühjahr eine Verstetigung der Bäderverluste konsortial­vertraglich umgesetzt worden.

 

Herr Baudrexl unterstrich, dass nach dem Handlungsrahmen die frei­willigen Leistungen in vertretbarer Weise zu reduzieren seien. Es werde eine Auflistung aller freiwilligen Leistungen verlangt. Diese Auflistung habe die Verwaltung den Fraktionen bereits im Rahmen der Auf­stellung des Haushaltsplanes 2002 zugeleitet. Diese Liste werde fortschrieben und sei eine gute Grundlage für weitere politische Diskussionen. Aufgrund der Finanzplanungsdaten sehe die Verwaltung als unausweichlich an, dass zur Haushaltskonsolidierung auch nachhaltige Einschnitte bei den frei­willigen Leistungen erforderlich seien. Diese Entscheidungen seien von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung. Das Vorschlagsrecht hin­sichtlich der Prio­rität und weiterer Themen sehe die Verwaltung daher im politischen Raum. Gleichwohl möchte die Verwaltung einige Themen zur Diskussion anregen. Arbeitsschwerpunkte lägen aus Sicht der Verwaltung bei der Musikschule und bei der Stadtbücherei. Die Verwaltung schlage bei der Musikschule eine Reduzierung des Unterrichtsangebotes vor. Darüber hin­aus sollte eine Überprüfung der Teilnehmergebühren an die Kostensituation erfolgen. Bei der Stadtbücherei könne durch eine Redu­zierung der Öffnungszeiten und der Schließung der Zweigstelle in Heeren eine Kostensenkung herbeigeführt werden.

 

Die Stadt Kamen sei auch im Bereich der freiwilligen Leistungen aufgrund von Verträgen Zahlungsverpflichtungen eingegangen. Diese Verträge sollten überprüft und Gespräche mit den Vertragspartnern geführt werden. Seitens der Verwaltung schlug Herr Baudrexl zur Überprüfung die Ver­träge mit der KFF, der Verbraucherberatung, der Schuldnerberatung, den Wohlfahrtsverbänden, der Werkstatt Unna und mit den Kindergarten­trägern vor.

 

Herr Baudrexl betonte abschließend, dass die Verwaltung nicht beab­sichtige, eine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern vorzuschlagen. Nach den Vorgaben des Handlungsrahmens müssten die Hebesätze jedoch bezogen auf die Gemeindegrößenklasse deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Insofern sei nicht auszuschließen, dass dieses Thema zu gegebener Zeit ebenfalls zu diskutieren sei.

 

Herr Hupe erinnerte zunächst daran, dass die SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsbe­ratungen für das Jahr 2002 im Bewusstsein der krisen­haften Haushaltsentwicklung den Antrag gestellt habe, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines vorbereitenden Konzeptes für ein Haushaltssiche­rungskonzept zu beauftragen. Seitens seiner Fraktion dankte Herr Hupe der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage, die alle erforderlichen Infor­mationen enthalte, und Herrn Baudrexl für den ausführlichen Sachvortrag. Die Fraktionen seien nun aufgefor­dert, hieraus Schlüsse zu ziehen. Die Gesamtentwicklung der Finanzen im kommunalen Raum bringe die Kom­munen an die Grenze der Selbstverwaltung und möglicherweise dar­über hinaus. Aus dieser Erkenntnis heraus sei bereits im Herbst eine gemein­same Resolu­tion aller Fraktionen des Rates für eine Gemeindefinanz­reform verabschiedet worden. Deut­lich geworden sei, dass die Finanznot der Kommunen so groß sei, dass aus eigener Kraft die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge künftig nicht mehr zu schaffen seien. Nach den ersten Ergebnissen zeichne sich ab, dass die Aufgabenkritik stärker im Vordergrund stehe als die Umverteilung von Geld. Dies würde be­deuten, dass Vorsorge für Bürger an dieser Stelle nicht mehr stattfinde.

 

Die SPD-Fraktion, so Herr Hupe weiter, werde zu den Vorschlägen der Verwaltung nach der Sommerpause in Gespräche eintreten. Seine Frak­tion werde sich rechtzeitig dazu äußern, ob und ggf. in welcher Weise sie sich Einsparungen bei den zur Diskussion gestellten Maß­nahmen und evtl. zusätzlichen Maßnahmen vorstellen könne. Sollte es nicht gelingen, be­reits im Rahmen der Haushaltssicherung für das Jahr 2003 deutliche Korrekturen zur Fi­nanzplanung herbeizuführen, werde sich die Gesamt­summe der Defizite mindestens in der aufgezeigten Größenordnung bewegen. Die SPD-Fraktion halte das Szenario II eher für rea­listisch als das Szenario I. Um dieser Defizitentwicklung zu begegnen, seien Korrek­turen der Finanzplanung dringend erforderlich. Diese Korrektur müsse die gemeinsame Aufgabe der Fraktionen sein. Die Resolution habe die Gemeinsamkeit in Grundsatzfragen bewiesen. In den vergangenen Monaten habe die SPD-Fraktion immer wieder gemeinsame Gespräche angeboten. Herr Hupe war dankbar für die Feststellung von Herrn Hasler in der letzten Rats­sitzung, dass die Defizite in der Stadt Kamen nicht hausgemacht seien. Die SPD-Fraktion sei offen für Vorschläge. Für seine Fraktion sei auch vorstellbar, gemeinsam Vorschläge zu ent­wickeln bzw. auch Vorschläge von anderen Fraktionen mitzutragen. In dieser finan­ziellen Krisensituation dürfe nicht die Öffentlichkeitsarbeit, sondern müsse die Sacharbeit in den Vordergrund gestellt werden.

 

Herr Kissing sagte, dass seit ca. 10 Jahren über die Finanzsituation der Kommunen disku­tiert werde. Nach seinem Eindruck sei die sich verschär­fende Entwicklung nicht ernst genug genommen worden. Jetzt sei der kritische Punkt erreicht. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass die von Herrn Baudrexl vorgestellten Zahlen gewissenhaft ermittelt worden seien. Die Verwaltung sei natürlich eingeschränkt und müsse sich auf die der­zeitigen Erkenntnisse verlassen. Insofern könnten durch politische Ent­scheidungen noch zusätzliche Belastungen in einer unbekannten Größen­ordnung, z. B. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeits­losenhilfe, auf die Kommunen zukommen. Herr Kissing war zudem der Auffassung, dass die angekündigte Gemeindefinanzreform nicht zu einer Entlastung der Kommunalfinanzen bei­tragen werde. Die Verschuldungsstatistik des Bundes und der Länder mache deutlich, dass diese Ebenen zumindest ebenso belastet seien. Die Kommunen müssten sich wenigstens für einen Zeitraum von 10 Jahren auf diese Situation einstellen. Das Zieljahr 2012 für den Abbau des Fehlbetrages sehe er insofern auch als richtig an.

 

Die CDU-Fraktion habe in ihrem Eckpunktepapier zur haushaltswirtschaft­lichen Situation der Stadt Kamen in der letzten Haushaltsplanberatung auch gesagt, dass es zwangsläufig zu einem Personalabbau und nennenswerten Personalkosteneinsparungen kommen müsse. Diese Aussage sei seiner Fraktion nicht leicht gefallen. Der Innenminister weise jedoch dar­auf hin, dass die von der Haushaltssicherung betroffenen Kom­munen ihren ernsthaften und belegbaren Willen erkennen lassen müssen, sich der Situation zu stellen. Eine Konzentration auf den Bereich der frei­willigen Leistungen reiche nicht aus. Der größere Konsolidierungs­spiel­raum werde bei den Pflichtaufgaben und beispielsweise auch bei den von der Kommune unterhaltenen Einrichtungen gesehen. Notwendig sei somit, den ernsthaften Willen durch Beschlüsse zu dokumentieren und umzusetzen. Dies allein gebe die Chance, noch etwas Spielraum zu behalten, um Entscheidungen im kleinen Bereich treffen zu können.

 

Herr Kissing wertete die Vorlage der Verwaltung als Prüfungserlaubnis. Die Verwaltung er­halte den Auftrag, die angesprochenen Aufgaben und Einrichtungen mit Blick auf eine mögli­che Konsolidierung zu prüfen. Der CDU-Fraktion sei bewusst, dass dieser Prüfauftrag zu Unruhe in der Stadt führen werde. Um wirksam arbeiten zu können, benötige die Verwaltung daher die Zustimmung des Rates. Es sei richtig, alle Themen offen anzu­sprechen. Jedes Ratsmitglied setze andere Schwerpunkte. Es könne aber nur dann etwas bewirkt werden, wenn ernsthaft versucht werde, in allen Bereichen Kosten zu sparen. Im Rahmen der Haus­haltsdiskussion habe die SPD-Fraktion erklärt, dass sie halten wolle, was zu halten ist. Die CDU-Fraktion hingegen habe sich dafür ausgesprochen, das zurück­fahren, was zurückzu­fahren ist. Über die Bewertung dieser Aussagen werde angesichts der Beschlussvorlage zu diskutieren sein.

 

Zur Verschuldung legte Herr Kissing abschließend dar, dass die CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang bereits an die moralische Bewertung erinnert habe. Es müsse auch gese­hen werden, dass mit einer weiteren Verschuldung die Lebens- und Finanzchancen künftiger Generationen in der Stadt verbaut würden. Dies allein verpflichte dazu, die Finanzen der Stadt zu konsolidieren.

 

Frau Schneider sagte, dass auch ihre Fraktion die Finanzsituation als sehr ernst einschätze und das Szenario II als das realistischere bewerte. Es werde erforderlich sein, zu Einsparun­gen in einer nennenswerten Größenordnung zu kommen. Ihre Fraktion habe jedoch große Bedenken, die Ziff. 3 des Beschlussvorschlages mitzutragen. Die Prüferlaubnis sei nicht ob­jektiv genug, da z.B. bei den Beteiligungen bereits eine Wertung vorgenommen worden sei. Gerade mit Blick auf die freiwilligen Leistungen sollten sämtliche Themen und somit auch alle Beteiligungen objektiv angegangen und neu geprüft werden.

 

Herr Bremmer erklärte, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Das Szenario II sei erschreckend realistisch, so dass einschneidende Maßnahmen unum­gänglich sein werden. Seine Fraktion wünsche, dass neben konkreten Vorschlägen auch Alternativen aufge­zeigt werden.

 

Die von Frau Schneider in der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages ange­sprochene Wertung wurde von Herrn Behrens nicht gesehen. Die vorge­schlagenen Themen deckten die ge­samte Bandbreite ohne Wertung ab.

 

Herr Lehmann war der Meinung, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits vor 2 Jahren zu behandeln gewesen wäre. Die Haushaltssiche­rung hätte nicht verlassen werden dürfen. Die Verschuldung der Stadt sei seit 1994 ständig gestiegen und die Stadt habe über ihre Ver­hältnisse gelebt. Die Mehrheitsfraktion trage hierfür die Verantwortung, da sie nicht den Mut zu wirksamen Sparmaßnahmen gefunden habe. Auch die Haus­haltssicherung habe nicht zur Schuldensenkung geführt. Es werde der Eindruck erweckt, dass für die finanzielle Krise aus­schließlich der Bund und das Land durch die Übertragung von zusätzlichen Lasten verant­wort­lich seien. Dies sei grundsätzlich richtig. Dennoch liege es in der Verant­wortung der Kommunen, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das Verschulden für die heutige Si­tuation liege somit bei der SPD-Fraktion. Dies gelte auch, hier allerdings auch für die CDU-Fraktion und die Frak­tion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, für das aktuelle Thema der Zweckent­fremdung von Abfallgebühren.

 

Das Steueraufkommen, so Herr Lehmann weiter, sei nach Angabe des Statistischen Bun­desamtes um 6 % gesunken. Eine Änderung sei nicht abzusehen. Keinesfalls zu erwarten sei aber, dass die Einnahmen für die Kommunen steigen werden. Die Beschlussvorlage hin­gegen konzentriere sich vorrangig auf eine positive Einnahmeentwicklung. Die BG-Fraktion vermisse Ausgabenkürzungen. Geringe Kürzungen an verschiedenen Stellen reichten nicht aus. Die Vorlage der Verwaltung erscheine seiner Fraktion oberflächlich und gehe wenig ins Detail. Unverständlich sei bei­spielsweise, wie die Einnahmesteigerungen in der mittelfristigen Finanz­planung zustande kommen. Die Verwaltung versuche mit dieser Vorlage, ihre Verant­wortung dem Rat zuzuschieben. Die BG-Fraktion fordere daher alle dazu auf, sich der Ver­antwortung zu stellen und die Ausgaben zu kürzen. Die von der SPD-Fraktion favorisierten interfraktionellen Gespräche seien gescheitert.

 

Herr Lehmann hielt die Forderungen seiner Fraktion aus der Haushalts­debatte weiterhin für aktuell. Gefordert würden Kürzungen bei den Per­sonalkosten und den Sachausgaben der Verwaltung. Dies gelinge nur durch eine optimierte Organisation in der Verwaltung. Da den Fraktionen in diesem Bereich umfassende Informationen fehlten, fordere die BG-Fraktion unverändert die Einrichtung einer Sparkommission mit Vertretern der Verwaltungsleitung, der Fraktionen und des Personalrates. Die Sach­kosten sollten durch einen externen Berater überprüft werden, dessen Honorar auf Erfolgsbasis abgerechnet werde. Risiken für die Stadt ent­stünden somit nicht.

 

Der Haushalt, fuhr Herr Lehmann fort, werde insbesondere durch die Zinsaufwendungen belastet. Die BG-Fraktion bitte daher die Verwaltung, dem Rat eine Auflistung der Vermö­genswerte und Beteiligungen der Stadt vorzulegen und gleichzeitig anzugeben, welche da­von aus ihrer Sicht noch benötigt werden. Erst nach Ausschöpfen dieser Möglichkeit zum Schuldenabbau dürfe der verbleibende Betrag durch Steuererhöhungen gedeckt werden. Gerade im Hinblick auf die voraussichtlich erforderlichen Steuererhöhungen sei es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bei den Gebühren zu entlasten. Die BG-Fraktion fordere daher die europaweite Ausschreibung von Leistungen bei der Abfallentsorgung, klare und ein­fache Strukturen im Entsorgungsbereich und keine langfristigen Vertrags­bindungen. Gefordert werde eine ehrliche Kommunalpolitik für Kamen, Mut zum richtigen Sparen und Mut zu offe­nen Märkten.

 

 

Herr Erdtmann verwies auf die Geschäftsordnung und wertete den Wort­beitrag von Herrn Lehmann aufgrund der erheblichen Überschreitung der Redezeit als zwei Wortmeldungen.

 

Herr Baudrexl machte zu den Bedenken von Frau Schneider deutlich, dass mit der Be­schlussvorlage nicht beabsichtigt gewesen sei, bestimmte Themen auszuklammern. Die Verwaltung habe lediglich insofern Wer­tungen vorgenommen, als sie z.B. bei den sächlichen Verwaltungsaus­gaben ausgeführt habe, in diesem Bereich aufgrund der Anstrengungen der letzten Jahre keine großen Einsparungspotentiale mehr zu sehen. Dies bedeute aber nicht, dass an diesem Thema nicht mehr weiter gear­beitet werde. Bei den Gemeinschaftsstadtwer­ken sei die Änderung des Konsortialvertrages und beim Technopark die Vermarktung ange­sprochen worden. Das schließe aber gemeinsame Gespräche mit dem Ziel, zu weiteren Kostensenkungen zu kommen, nicht aus. Der Katalog sei keinesfalls so zu verstehen, dass ein Thema von der Prüfung ausge­schlossen sei. Die Verwaltung halte die angesprochenen Punkte aber für politisch so bedeutsam, dass deutlich werden sollte, welche Themen schwerpunktmäßig bearbeitet werden sollen. Die Bearbeitung werde Unruhe auslösen, z.B. durch Gespräche mit Dritten und vorsorgliche Ver­tragskündigungen, so dass die Verwaltung für ihre Arbeit die politische Zustimmung benötige.

 

Der Katalog beinhalte viele Themen, die für seine Fraktion insbesondere von Bedeutung seien, sagte Herr Kühnapfel. Da aus der Beschlussvor­lage Wertungen herauszulesen seien, möchte die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sichergestellt wissen, dass alle Berei­che kritisch überprüft werden. Der Beschlussvorschlag werde auch von seiner Fraktion als Prüfauftrag verstanden und mitgetragen.

 

Herr Hasler führte aus, dass die CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung auf die Inhalte noch nicht eingehen und Schlüsse ziehen könne. Es werde begrüßt, dass einige Punkte ange­sprochen werden, die bereits in der Ver­gangenheit thematisiert gewesen seien. Herr Hasler bestätigte seine Aus­sage, dass die Haushaltssituation nicht hausgemacht sei. Dennoch stelle sich die Frage, wie in der Vergangenheit mit einigen Punkten umge­gangen worden sei. Wichtig sei jetzt aber der künftige Umgang. Es müsse offen diskutiert und über Anträge un­abhängig von der antragstellenden Fraktion entschieden werden.

 

Herr Hasler schlug sodann eine Änderung zu Ziff. 3 des Beschlussvor­schlages vor, da die CDU-Fraktion den von der Verwaltung benannten Themen für ein Haushaltssicherungskon­zept noch nicht zustimmen, sondern diese zum jetzigen Zeitpunkt nur zur Kenntnis nehmen könne. Eine Wertung an dieser Stelle könne noch nicht erfolgen.

 

Herr Hupe betonte, dass er zu einigen Ausführungen von Herrn Lehmann unter einem ande­ren Tagesordnungspunkt Stellung nehmen werde. Zum restlichen Beitrag erübrige sich ein Statement.

 

Zum Vorschlag von Herrn Hasler sagte Herr Hupe, dass ihre Fraktionen in der Grundsatz­bewertung übereinstimmen. Die SPD-Fraktion könne auch der Ziff. 3 des Beschlussvor­schlages zustimmen. Die Erklärung ergäbe sich aus dem nachfolgenden Satz. Zustimmen bedeute nicht, dass bereits einer Konsolidierungsmaßnahme, sondern dass lediglich den benannten Themen zugestimmt werde. Die parlamentarische Entscheidung für kon­krete Maßnahmen erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung erhalte die Prüferlaubnis für die genannten Themen. Wie bereits ausge­führt, könne die SPD-Fraktion sich vorstellen, auch Maßnahmen außer­halb dieses Kataloges in die Diskussion einzubringen.

 

Frau Bucek bezog sich auf die Punkte 4 und 5 der Ausführungen zu den Themen für ein Haushaltssicherungskonzept und sah in der Formulierung “sind nicht zu erwarten“ bereits vorgenommene Wertungen. Alle Bereiche müssten gleichermaßen geprüft werden.

 

Die Vorlage enthalte an einigen Stellen Wertungen, stellte Herr Baudrexl erneut klar. Die Verwaltung habe teilweise ihre Auffassung zu Einspar­potentialen dargelegt. Es sollte aber deutlich gemacht werden, dass es sich bei den benannten Themen um keinen Ausschließ­lichkeitskatalog handele.

 

Herr Hasler erklärte, dass sich die CDU-Fraktion der Sichtweise der SPD-Fraktion zur Aus­legung der Ziff. 3 des Beschlussvorschlages anschließen könne und daher auf eine geän­derte Formulierung verzichte.