Beschluss:

 

Die vorgelegte ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhal­tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Stadt Kamen wird hiermit beschlossen. Sie tritt zum 01.10.2002 in Kraft.

 

Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des aggressiven Bettelns und der Teilnahme an störenden Ansammlungen im Gebiet der Stadt Kamen vom 14.06.1999 wird mit Ablauf des 30.09.2002 aufge­hoben.

 


Abstimmungsergebnis:        bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen

 


Herr Hupe bezeichnete den Erlass der neuen ordnungsbehördlichen Ver­ordnung für die Stadt Kamen als folgerichtigen Schritt. Die SPD-Fraktion werde der Verordnung in der vor­liegenden Formulierung zustimmen. Seine Fraktion möchte den Beschluss aber mit einem Sachantrag ver­binden. Die Verwaltung solle beauftragt werden zu prüfen, inwieweit es mög­lich sei, städtische Mitarbeiter zusammen mit Polizeibeamten situativ und nach Bedarf koor­diniert gemeinsam in der Stadt Kontrollgänge durch­führen zu lassen an den Stellen, wo es aus dem jeweiligen fachlichen Ermessen heraus erforderlich ist. Dies korrespondiere mit aktuellen Vorgängen in der Stadt, aber auch mit dem Willen der SPD diesen und keinen weiteren Weg zu gehen. Es solle kein neues Personal eingestellt werden, dessen Aufgabe allein die Durchführung von Kontrollen sei. Seiner Fraktion gehe es nur darum, Feststellun­gen über Ordnungswidrig­keiten fachlich zu treffen. Die SPD-Fraktion gehe von einer mögli­chen Ahndung im Rahmen des Ordnungwidrigkeitenrechts aus und begrüße, dass ein Ver­warngeld nicht vorgesehen sei. Vielmehr werde auf eine kombinierte Arbeit von Polizei und Bediensteten der Stadt aus dem Ord­nungsbereich gesetzt. Dies sei in Gesprächen mit der Polizei erörtert worden. Die Leitung der Polizeiinspektion Nord habe signalisiert, dass auch sie ein Verwarngeld für verzichtbar halte und die Kooperation als wünschenswert ansehe.

 

Herr Hasler unterstützte seitens seiner Fraktion die von der SPD-Fraktion beantragten Kon­trollen. Verordnungen seien nur so gut, wie auf ihre Ein­haltung geachtet werde. Der Erlass von ordnungsbehördlichen Verord­nungen sei leider erforderlich, um das Miteinander in einer Stadt zu regeln. Die CDU-Fraktion begrüße ausdrücklich, dass die Kreisverord­nung durch eine Verordnung für die Stadt Kamen ersetzt werde. So bestünde die Möglichkeit, neben kreiseinheitlichen Regelungen auch stadtspezifische Punkte einzubringen, z.B. Regelungen gegen das aggressive Betteln. Als positiv sah Herr Hasler auch die Überarbeitung durch die Verwaltung an, wonach verschiedene Punkte entsprechend der neuen gesetzlichen Bestim­mungen umgestellt, bestimmte Entwicklungen mit berücksichtigt und Begriffserweiterungen vorgenommen worden seien. Begrüßt werde beispielsweise, dass Regelungen zur Tierhal­tung und nicht allein für Hunde getroffen werden. Den tatsächlichen Gegebenheiten trage auch Rechnung, dass die Regelungen für Spielplätze ebenso für Bolzplätze gelten sollen. Nicht ganz nachvollziehbar sei allerdings der Wegfall von § 13 Abs. 4 (Kennzeichnung “Frisch gestrichen“) und Abs. 5 (Verbot des Mitführens von brennenden Fackeln). Die CDU-Fraktion werde der Verordnung in der vorgelegten Form aber zustimmen.

 

Die FDP-Fraktion stimme dem Grunde nach ebenfalls zu, erklärte Herr Bremmer, beantrage jedoch Änderungen zu § 9 Abs. 2 und § 14 der Verordnung. In § 9 Abs. 2 sollte das aus­drückliche Verbot des Fußball­spielens auf Kinderspielplätzen herausgenommen werden, da es nur dann verboten sein sollte, wenn dadurch andere gefährdet werden können. Die FDP-Fraktion schlage folgende Formulierung vor: “Sonstige Aktivitäten, durch die andere gefähr­det werden können, sind auf den Kinderspielplätzen verboten.“

 

In § 14 hielt Herr Bremmer die Worte “nicht nur geringfügig“ für verzicht­bar. Bei der Ent­scheidung über Ausnahmen reiche es aus, wenn der Antragsteller überwiegende Interessen nachweise. Eine Abwägung, ob diese Interessen geringfügig oder wesentlich seien, sollte dann nicht mehr stattfinden. Die Kann-Bestimmung bleibe unverändert. Darüber hinaus be­grüße die FDP-Fraktion die ordnungsbehördliche Verordnung und werde ihr und dem Sach­antrag der SPD-Fraktion zustimmen.

 

Herr Plümpe bedauerte, dass in § 6 das Wort “Zigarettenreste“ nicht aus­drücklich aufge­nommen worden ist. Das Bewusstsein, dass es sich auch bei diesen Resten um Unrat han­dele, hätte dadurch verstärkt werden können.

 

Die Aufzählung in § 6 bedeute keinen Vollständigkeitskatalog, sondern zeige durch die For­mulierung “Insbesondere“ nur einzelne Beispiele auf, stellte Herr Brüggemann klar. Die be­antragte Änderung des § 14 em­pfehle die Verwaltung abzulehnen, da deutlich gemacht werden soll, dass es bei Ausnahmegenehmigungen nur um wirklich wesentliche Gründe ge­hen könne. Ebenso werde die Änderung des § 9 Abs. 2 für nicht sinn­voll erachtet.

 

Frau Schneider zeigte sich für ihre Fraktion über das Erfordernis der Ver­ordnung nicht erfreut. Dies sei auch bereits bei dem Erlass der ordnungs­behördlichen Verordnung im Jahre 1999 deutlich gemacht worden. Die Auffassungen in der Fraktion seien geteilt und es werde unterschiedlich abgestimmt. Die meisten Vorschläge verschärften die Bestimmungen zudem noch. Als positiv sah Frau Schneider die beantragte Änderung des § 9 Abs. 2 an.

 

Auf die Verständnisfrage von Frau Dyduch, ob Fußballspielen auf den Kinderspielplätzen generell erlaubt werden solle, erläuterte Herr Bremmer, dass nicht die Ausweisung beson­derer Flächen, sondern allein die Feststellung, dass niemand gefährdet werde, entscheidend sein solle.

 

Herr Brüggemann erinnerte an die Diskussion über die Spiel- und Bolz­platzanalyse im Jugendhilfeausschuss. Die Verwaltung habe daraus mit­genommen, dass die Kinderspiel­plätze, die für bestimmte Altersgruppen zugeschnitten seien, tatsächlich nur zum Bespielen der Spielgeräte vor­bereitet sein sollen. Jegliches Ballspielen halte die Verwaltung für gefähr­lich und nicht vertretbar. Niemand werde ein ballspielendes Kind mit einem Plastikball maß­regeln wollen. Die Situation sei aber eine andere bei einer Gruppe von Kindern, die Fußball spielen wolle. Überdies gebe es in allen Bereichen in fußläufig zumutbarer Entfernung gut ausge­stattete Bolzplätze.

 

Herr Erdtmann ließ sodann über die Sachanträge der FDP-Fraktion abstimmen.

 

Die Anträge wurden bei 2 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.

 

Vor der Abstimmung über den Sachantrag der SPD-Fraktion bat Herr Brüggemann, die Formulierung auf “städtische Mitarbeiter“ zu beschränken und diese nicht auf einen Fachbe­reich festzulegen.

 

Herr Kissing betonte, dass die CDU-Fraktion den Antrag mittragen werde, da dieser ihrer Intention entspreche. In der Vergangenheit habe sie bereits deutlich gemacht, dass sie Kon­trollgänge und den Einsatz von Mitarbeitern im Stadtbild für unbedingt erforderlich halte. Die Vorstel­lungen der CDU-Fraktion würden damit zumindest zum Teil erfüllt.

 

Herr Erdtmann ließ sodann über folgenden Sachantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, dass städtische Mitarbeiter si­tuativ und nach Bedarf eingesetzt gemeinsam mit Polizeibeamten Kontrollgänge in der Stadt durchführen, um dem Ordnungswidrigkeitenrecht mehr Geltung zu verschaffen.“

 

Abstimmungsergebnis:       Der Antrag wurde bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit angenom­men.