Sitzung: 27.06.2002 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 130/2002
Beschlussempfehlung:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der Haushaltsstelle 130.93520 - Erwerb eines Kommandowagens der Feuerwehr - werden außerplanmäßig 27.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen