Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2002)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Auf­stellung des Bebau­ungsplanes Nr. 68 Ka „Im Grund“ gem. § 2 (1) BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Planerarbeitung sowie der Durch­führung des Verfahrens.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Auf die Frage von Herrn Schneider, ob die Veränderungssperre auch Nutzungsänderungen betreffe, antwortete Herr Flaskamp, dass die Sperre noch keine Festlegung für den aufzu­stellenden Bebauungsplan sei und zunächst lediglich die Planungsabsichten sichern solle.