Sitzung: 27.06.2002 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 91/2002
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2002)
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka „Im Grund“ gem. § 2 (1) BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Auf die Frage von Herrn Schneider, ob die Veränderungssperre auch Nutzungsänderungen betreffe, antwortete Herr Flaskamp, dass die Sperre noch keine Festlegung für den aufzustellenden Bebauungsplan sei und zunächst lediglich die Planungsabsichten sichern solle.