Herr Engel teilte unter Hinweis auf § 20 Abs. 4 SGB V mit, dass die Krankenkassen die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen fördern sollen, die sich Prävention und Rehabilitation von Versicherten bei Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben.

Die AOK Unna führt diese Förderung bereits seit vielen Jahren durch.

 

Da regelmäßig die Selbsthilfegruppen im Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert sind, arbeitet die AOK Unna eng mit diesem Wohlfahrtsverband zusammen. Zu diesem Zweck wurden „Regionale Arbeitskreise Selbsthilfeförderung eingerichtet, die für alle Fragen im Zusammenhang mit der Förderung ansprechbar sind.

 

Die Förderung einer Selbsthilfeeinrichtung setzt grundsätzlich zunächst den Antrag auf Anerkennung voraus. Erst wenn die Anerkennung vorliegt, besteht die Möglichkeit der Förderung eines Projektes der Selbsthilfe.

 

Mit der Anerkennung einer Selbsthilfegruppe erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 257,00 € durch die AOK Unna. Daneben erfolgt eine infrastrukturelle Unterstützung der Selbsthilfegruppe. Dazu zählen insbesondere die Information und Beratung von Selbst­hilfegruppen, die Information und Beratung von an Selbsthilfegruppen interessierten Personen, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit für den Selbsthilfegedanken, die Über­lassung von Räumlichkeiten bzw. Bürohilfsmitteln für die Arbeit der Selbsthilfegruppen.

Daneben erhält jeder AOK Versicherte, der Mitglied einer anerkannten Selbsthilfegruppe ist, pro Jahr einen Selbsthilfe-Förderscheck in Höhe von 26,00 €.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Projektförderung, soweit gesundheitsbezogene, zeitlich begrenzte Aktivitäten und Projekte von Selbsthilfegruppen nicht mit der Grund­förderung finanziert werden können. Die Projektförderung ist allerdings vor Durchführung von besonderen Aktivitäten zu beantragen.