Sitzung: 13.05.2002 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 91/2002
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2002)
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka „Im Grund“ gem. § 2 (1) BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.
Herr Behrens erklärte, dass die SPD-Fraktion dieser Maßnahme zustimme, weil dadurch eine positive Entwicklung für den Erhalt und die Verbesserung des Wohnwertes gesehen würde.
Herr Schneider erkundigte sich, ob eine Ausdehnung des Geltungsbereiches bis zur Bogenstraße möglich sei, da dort ähnliche Strukturen vorlägen.
Herr Liedtke erklärte, dass der Bereich sich an dem historischen städtebaulichen Entwurf orientiere. Es bestünde jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, auch für andere Bereiche Bebauungspläne vorzusehen.
Auf Anfrage von Herrn Lehmann bezüglich der Zielsetzung, erläuterte Herr Liedtke, dass es in erster Linie um eine Bestandssicherung ginge und städtebaulich unerwünschte Veränderungen in diesem Bereich (z.B. bei Bebauung der Freiflächen) auszuschließen.
Herr Goehrke erkundigte sich nach einem Eigentümerwechsel in diesem Bereich.
Herr Liedtke teilte mit, dass der Eigentümer überlegen würde, diesen Bereich zu veräußern, wobei die Möglichkeit bestünde, dass eine Aufteilung des Besitzes in viele kleine Einheiten erfolge. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Veränderungssperre seien ein geeignetes Instrumentarium für eine städtebauliche Steuerung in diesem Bereich.