Durch Herrn Dr. Dorna wurde nach einer kurzen allgemeinen Einführung zum Thema der DRGs, deren Einführung gesetzlich für spätestens 01.01.2002 fixiert ist, ein Sachstands­bericht zu den Auswirkungen für das Krankenhaus und den bis dato unternommenen Vorbereitungsmaßnahmen gegeben.

Er hielt fest, dass aufgrund der anstehenden pauschalierten Fallabrech­nung eine komplette Umstrukturierung der Erlös- und Kostenseite des Krankenhauses erforderlich sei, zusätzlich eine genaue Dokumentation der Diagnoseschlüssel durch die Ärzte.

Als bisher durchgeführte Maßnahmen des Hauses nannte er den Kauf und die hausinterne Anpassung einer speziellen Berechnungs-Software, die eine Kalkulation der zu erwartenden Erlöse ermögliche, kontinuierliche Schulungen des ärztlichen Personals sowie die Einbezie­hung des Pflege­personals in einzelnen Informationsveranstaltungen.

 

Ergänzend zu den Ausführungen des Herrn Dr. Dorna führte Herr Dr. Dieckmann an, dass die in Australien gemachten Erfahrungen bezüglich der DRGs in Deutschland nicht positiv genutzt würden.

So würden in Australien z.B. nur 50 % der Krankheitsbilder über DRGs abgerechnet, in Deutschland habe man aber einen 100 % Ansatz ge­wählt. Ebenso seien die in Australien festgestellten Mängel korrigiert worden, auch diese Erfahrungen habe man in Deutschland nur teilweise genutzt.

 

Zusätzlich sei in Deutschland die Berechnung eines eigenen Basisfall­wertes notwendig, um adäquat abrechnen zu können; dieses sei ebenfalls noch nicht geschehen.

 

Herr Kloß fragte, ob in der Diskussion mit den Krankenkassen die Quali­tät der Versorgung der Patienten ein Thema sei.

 

Dieses wurde von Herrn Dr. Dorna verneint und ergänzend darauf hinge­wiesen, dass Instrumente zur objektiven Qualitätserfassung zum größten Teil fehlten.