Herr Güldenhaupt erklärte, dass der Geschäftsbericht aus organisatorischen Gründen den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses erst in Kürze zugesandt werden könne. Dies sei der 4. Geschäftsbericht des Jugendamtes. Für das Jahr 2001 sei zu erwähnen, dass die Arbeit noch komplexer geworden sei. Es gäbe Veränderungen im Bereich der Bedarfe von Kinder und Jugendlichen. Dies wurde z. B. deutlich durch die Förderung der Spielgruppen und den Erprobungsregelungen in den Kindertageseinrichtungen. Des Weiteren sei die Durchführung der Sozialraumkonferenzen und das Projekt “Jugendhilfestrategien 2010” zu erwähnen. Aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe seien steigende Zahlen zu vermelden. Im Bereich der Amtspflegschaften seien die Fallzahlen der bestellten Amtspflegschaften, der gesetzlichen Amtsvormundschaften und der bestellten Amtsvormundschaften von insgesamt 515 Fällen im Jahr 2000 auf 578 Fälle im Jahr 2001 gestiegen. Des Weiteren sei zu bemerken, dass vom Jugendamt 2001 468.000 DM an Unterhaltsgeldern eingezogen worden sind.

 

Frau Dyduch erklärte, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Fragen zum Geschäftsbericht in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses stellen könnten.