Beschluss:

 

Der Pfadfinderbund Weltenbummler - Stamm Gralsritter Kamen und Bergkamen, wird als örtlicher Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Rechtsansprüche auf finanzielle Förderungen werden durch diesen Beschluss nicht begründet.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Peske erklärte, dass der Antrag des Pfadfinderbundes Weltenbummler – Stamm Grals­ritter Kamen und Bergkamen auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe geprüft worden sei. Die Verwaltung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen.

 

Herr Kissing erkundigte sich, inwieweit der Pfadfinderbund bekannt sei.

 

Herr Peske sagte, dass der Pfadfinderbund seine Tätigkeit im Zuge des Antrages nach­weisen und eine Stellungnahme abgeben musste. Des Weiteren hätten die Erkundigungen bei anderen Nachbarstädten ergeben, dass hier ebenfalls den Anträgen auf Anerkennung als freier Träger zugestimmt wurde.

 

Herr Maidorn erwähnte, dass der Pfadfinderverbund eine gute Kinder- und Jugendarbeit leisten würde, deshalb wäre er zu demselben Ergebnis gekommen.