Beschluss:

 

Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € bei der HhSt. 631.96260 Erschließung BPl. 19. Ka-Me, zu Lasten HhSt. 560.95080 - Errichtung eines Trainingsplatzes aus Kunstrasen in Kamen-Methler -, wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Flaskamp bezog sich auf die Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschus­ses zu den zusätzlichen Arbeiten, die der Kreis Unna im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Kreisstraße K 40 gefordert habe. Von der Kreisstraße K 40 sei die Anbindung des Bau­gebietes “Am Holze“ vorgenommen worden. Bereits im Jahre 2000 hätten Gespräche mit dem Kreis Unna als dem zuständigen Straßenbaulastträger stattgefunden mit der Überle­gung, wie der Ausbau am zweckmäßigsten und preisgünstig­sten vorgenommen werden könne. Man sei allgemein der Auffassung gewesen, dass der Straßenquerschnitt ausrei­chend sei, um eine Links­abbiegespur nur durch Fahrbahnmarkierungen einrichten zu kön­nen. Dies habe sich bei Fertigstellung der Ausbauplanung als nicht durchführbar erwiesen, da die K 40 auf einer Ausziehstrecke von ca. 80 m um bis zu 1,50 m zu verbreitern war. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 € errechne sich aus diesen Mehrausgaben und den Kosten für die Bepflanzung von ca. 10.000 €.

 

Herr Kissing fand es unverständlich, warum nicht bereits bei der Planung die genauen Maße bekannt gewesen seien.

 

Im Jahre 2000, so Herr Flaskamp, sei die Planung überschlägig erfolgt. Erst die Ausbaupla­nung habe gezeigt, dass an der Fahrbahnbreite bis zu 1,50 m fehlten. Da es nicht generell 1,50 m, sondern teilweise auch deut­lich weniger waren, sei das konkrete Maß erst bei der Ausbauplanung festzustellen gewesen.