Sitzung: 21.03.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 68/2002
Beschluss:
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € bei der HhSt. 631.96260 Erschließung BPl. 19. Ka-Me, zu Lasten HhSt. 560.95080 - Errichtung eines Trainingsplatzes aus Kunstrasen in Kamen-Methler -, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Flaskamp bezog sich auf die Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu den zusätzlichen Arbeiten, die der Kreis Unna im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Kreisstraße K 40 gefordert habe. Von der Kreisstraße K 40 sei die Anbindung des Baugebietes “Am Holze“ vorgenommen worden. Bereits im Jahre 2000 hätten Gespräche mit dem Kreis Unna als dem zuständigen Straßenbaulastträger stattgefunden mit der Überlegung, wie der Ausbau am zweckmäßigsten und preisgünstigsten vorgenommen werden könne. Man sei allgemein der Auffassung gewesen, dass der Straßenquerschnitt ausreichend sei, um eine Linksabbiegespur nur durch Fahrbahnmarkierungen einrichten zu können. Dies habe sich bei Fertigstellung der Ausbauplanung als nicht durchführbar erwiesen, da die K 40 auf einer Ausziehstrecke von ca. 80 m um bis zu 1,50 m zu verbreitern war. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 € errechne sich aus diesen Mehrausgaben und den Kosten für die Bepflanzung von ca. 10.000 €.
Herr Kissing fand es unverständlich, warum nicht bereits bei der Planung die genauen Maße bekannt gewesen seien.
Im Jahre 2000, so Herr Flaskamp, sei die Planung überschlägig erfolgt. Erst die Ausbauplanung habe gezeigt, dass an der Fahrbahnbreite bis zu 1,50 m fehlten. Da es nicht generell 1,50 m, sondern teilweise auch deutlich weniger waren, sei das konkrete Maß erst bei der Ausbauplanung festzustellen gewesen.