Sitzung: 21.03.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 65/2002
Beschluss:
Der Rat schließt sich der Beschlussempfehlung des
Aufsichtsrates vom 05.03.02 an und beauftragt die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
die Gesellschafterversammlung stimmt der Zielsetzung des
Bäderkonzeptes zu und beschließt den Erhalt und die Substanzsicherung der
bestehenden Bäder, der dazu gehörenden Turnhallen in Bönen sowie der Eissporthalle
in Bergkamen bis einschließlich 2006,
2.
die GSW stellt bis
2006 den Betrieb der übernommenen Einrichtungen einschl. des Hallenbades
Kamen-Methler im Rahmen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Betriebsführung
eigenverantwortlich sicher,
3.
die
Substanzerhaltungsmaßnahmen des Bäderkonzeptes werden im Planungszeitraum von
der GSW durchgeführt,
4.
die GSW übernimmt
die Finanzierung der Aufgaben zu 2. und 3.,
5.
die vorhandenen, eventuell noch zu übernehmenden oder zu
errichtenden Fernwärmeversorgungsanlagen werden weiterhin als Gemeinschaftsanlagen
betrieben und nicht den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet,
6.
die Entscheidung über die Übernahme der Fernwärmeversorgung
in Bergkamen-Mitte wird auf der Grundlage einer gutachterlichen
Erfolgsvorausschaurechnung vorbereitet und nach entsprechendem Vorschlag von
Geschäftsführung und Aufsichtsrat gesondert nach dem Grundsatz zu Abs. 5
getroffen,
7.
die Konsortialvereinbarung vom 16.12.1994 i. d. F. vom
01.04.1999 zwischen der Stadt Kamen, der Gemeinde Bönen, der Stadt Bergkamen
und der GSW wird in § 5 gemäß der Anlage 1 neu gefasst, § 9 entfällt.
Die Sitzung wurde von 17.20 Uhr bis 17.30 Uhr unterbrochen.
Abstimmungsergebnis: bei 6 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Herr Madeja machte zunächst deutlich, dass der Aufsichtsrat der GSW und die Stadt Bergkamen einen einstimmigen Beschluss über das interkommunale Bäderkonzept und die Anpassung des Konsortialvertrages gefasst haben. Der Rat der Gemeinde Bönen werde im April entscheiden. Das Bäderkonzept sehe den Erhalt und die Substanzsicherung der bestehenden Bäder bis einschl. 2006 vor. Der Betrieb des Hallenbades Methler werde im Rahmen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Betriebsführung eigenverantwortlich durch die GSW sichergestellt. Die GSW übernehme damit Verantwortung für ein Bad, das in Diskussion gekommen sei, weil die erforderlichen Besucherzahlen nicht ausreichen. Herr Madeja appellierte an die Vereine und Badegäste, das Angebot anzunehmen und dieses zur Erreichung eines einigermaßen wirtschaftlichen Ergebnisses auch intensiv zu nutzen.
Die Fernwärmeversorgungsanlagen, die aus umweltpolitischen Überlegungen heraus gewünscht werden, aber ebenso wie die Bäder Verluste erbrächten, würden weiterhin als Gemeinschaftsanlagen betrieben und nicht den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet.
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung, so Herr Madeja weiter, seien die bisherigen Aufwendungen für den Bäderbetrieb und der Verlustausgleich ersichtlich. In den zurückliegenden Jahren seien unterschiedliche Kapitaleinlagen erbracht worden, weil die aus der Versorgung erwirtschafteten positiven Ergebnisse zur Verlustabdeckung nicht ausreichten und ein dauerhafter Kapitalverzehr zu befürchten gewesen sei. Nunmehr sollen bis zum Jahr 2006 feste Einlagen der einzelnen Kommunen erfolgen. Damit werde den Kommunen eine mehrjährige Planungssicherheit für den Haushalt eingeräumt.
Herr Madeja unterstrich abschließend, dass das vorliegende Konzept die Garantie biete, den Gesamtbetrieb der GSW weiterhin erfolgreich auch zum Wohle der Gesellschafter Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen zu bewerkstelligen und bat um Zustimmung.
Herr Kissing sagte, dass das Konzept für den Bereich der Freizeitbäder bereits seit ca. 3 Jahren aus der Politik und dem Aufsichtsrat angemahnt werde. Das vorgelegte Konzept beinhalte in erster Linie den Status quo. Gleichzeitig würden notwendige Entscheidungen um 3 Jahre verschoben. Die Akzeptanz im herkömmlichen Bäderbereich habe stark nachgelassen, was auch an den Besucherzahlen im Hallenbad Methler erkennbar sei. Bekanntlich würden von den Badegästen eher neuzeitliche Bädertypen gewünscht. Das Gutachten empfehle die Schließung des Hallenbades in Methler. Der Vorschlag des Bürgermeisters und der SPD-Fraktion habe eine Teilschließung des Bades für die Öffentlichkeit beinhaltet. Ob eine Teilschließung wirtschaftlich sinnvoll sei, sei von der CDU-Fraktion als fraglich angesehen worden. Der Erhalt des Hallenbades Methler sei nunmehr Bestandteil der von der GSW vorgeschlagenen Lösung. Der Bürger habe jetzt die Möglichkeit, durch eine intensive Nutzung des Hallenbades auch selbst auf den Erhalt des Bades einzuwirken. Der Rückgang der
Besucherzahlen mache schon nachdenklich und erschwere es, Argumente für einen dauerhaften Erhalt des Bades zu finden.
Das Konzept der GSW sehe als Schwerpunkt vor, dass die GSW eigenverantwortlich im Rahmen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Betriebsführung den Freizeitbereich führen. Dieser Schwerpunkt werde von der CDU-Fraktion voll mitgetragen. Seine Fraktion gehe davon aus, dass sich kleine Veränderungen im gesamten Bäderbereich, z.B. Öffnungszeiten, nicht vermeiden ließen, es aber auch keine groben Ungerechtigkeiten geben werde. Auch die GSW betone, dass eine ordnungsgemäße und zufriedenstellende Führung des Bäderbereiches eine Imagefrage für das Unternehmen sei.
Ferner beinhalte das Konzept, so Herr Kissing weiter, aber auch Vorteile für das Unternehmen Gemeinschaftsstadtwerke. Dies sei beispielsweise die Aufhebung der inneren Grenzen. Hierunter zu verstehen seien z.B. die Aufhebung der stadtbezogenen Verrechnung und die Anerkenntnis von Aufgaben im Bereich der Fernwärme als Gemeinschaftsaufgabe. Einerseits werde das Unternehmen gestärkt und auf der anderen Seite profitierten die Kommunen durch eine kostengünstigere Kapitaleinlage für den Bereich der Freizeitbäder.
Als Fazit stellte Herr Kissing für die CDU-Fraktion fest, dass die Kosten gesenkt und für den städtischen Haushalt auch planbar würden. Weiterhin glaube seine Fraktion, dass mit dem Konzept auch eine neue Erfahrung im kommunalen Bereich im Hinblick auf die Bedeutung und die Effizienz von betriebswirtschaftlichen Organisationsformen gemacht werden könne. Abschließend bat Herr Kissing zu überlegen, ob dies nicht auch eine Möglichkeit für andere kommunale Bereiche sein könne.
Frau Schneider bezog sich auf die Ausführungen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zur verstärkten Nutzung des Hallenbades in Methler und befürchtete seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass diese Nutzung durch ein Zurückfahren der Öffnungszeiten nicht möglich sein werde. Von den GSW sei keine schlüssige Aussage darüber getroffen worden, wie viele Öffnungsstunden letztlich aufrecht erhalten werden. Gerade der als Vorteil herausgestellte Punkt der eigenverantwortlichen Betriebsführung durch die GSW könnte zu Einschränkungen führen. Dies werde von ihrer Fraktion als Problem gesehen. Das Konzept werde ansonsten befürwortet. Als positiv hob Frau Schneider die Regelung hinsichtlich der Fernwärmeversorgung hervor. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bedauere daher, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können.
Herr Nieme bezeichnete das Gutachten als aussagekräftig. Die FDP-Fraktion sei überrascht gewesen über die geringe Anzahl der Besucher des öffentlichen Badebetriebes in Kamen-Methler im Vergleich zur Vereinsnutzung. Das Gutachten spreche von einer Schließung für die Öffentlichkeit mit dem Hinweis darauf, dass die weitere Nutzung für die Öffentlichkeit durch die Vereine gesteuert werden könnte. Im Gespräch mit einem Verein habe er erfahren, dass diese Bereitschaft auch bestehe. Die FDP-Fraktion könne dem Beschlussvorschlag aber nicht zustimmen, da die feste Zusage, dass das Hallenbad für die Öffentlichkeit erhalten bleibe, fehle. Diese Unsicherheit ergebe sich aus der Formulierung der Ziff. 2 des Beschlussvorschlages.
Seitens der BG-Fraktion begrüßte Herr Kloß das Gutachten. Seiner Fraktion wäre ein endgültiger Beschluss für die Zukunft lieber gewesen. Das schrittweise Vorgehen mit der weiteren Entscheidung im Jahre 2006 werde aber auch als richtig angesehen. Zum Empfehlungskatalog des Gutachtens merkte Herr Kloß an, dass über die Schließung des Hallenbades Methler im Hinblick auf die Reduzierung des Überhangs an Wasserfläche noch einmal neu nachgedacht werden müsse. Diese Aussage sei zu einfach und widerspreche den vorherigen Aussagen, wonach die Wasserfläche in Methler rein rechnerisch der Bewohnerzahl entspreche. Zur Nutzung des Bades führte Herr Kloß weiter aus, dass den Besuchern auch eine Chance durch attraktive Öffnungszeiten gegeben werden müsse. Die schlechten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit seien ein Grund für den Rückgang der Besucherzahlen. Es fehle der Vergleich mit anderen Bädern. Die BG-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu und hoffe, dass bis zum Jahre 2006 noch weitere Verbesserungen zu erzielen seien.
Herr Hupe legte dar, dass die Erhaltung des Status quo nicht kritisch anzumerken, sondern vielmehr zu begrüßen sei. Angesichts der Überlegungen zur Rückführung von freiwilligen Aufgaben und Kosteneinsparungen sei der Status quo für die Bürgerinnen und Bürger ein Schritt nach vorn. In einer schwierigen Gesamtsituation sollte nicht vom Verschieben einer Entscheidung gesprochen, sondern vielmehr gesehen werden, dass 3 Jahre Zeit gewonnen werden, um das Konzept fortzuschreiben bzw. zu ändern zu können. Darüber hinaus bestehe für 4 Jahre Planungssicherheit.
Herr Hupe stellte fest, dass die Aussage, wonach das Gutachten die Schließung des Hallenbades Methler empfehle, sachlich falsch sei. Empfohlen werde die Schließung für die Öffentlichkeit. Der Bedarf an Wasserfläche für Vereins- und Schulnutzung werde eindeutig bejaht. Diese Aussage decke sich mit der Position, die die SPD-Fraktion seit Jahren beziehe. Den Begriff der Teilschließung wies Herr Hupe zurück. Die Überlegungen seien geleitet gewesen von dem Gedanken Mittel einzusparen. Das Haushaltssicherungskonzept habe eine Einsparung von 250.000,-- DM vorgesehen, da der Zuschussbedarf für den öffentlichen Badebetrieb in Methler nicht mehr darstellbar gewesen sei. Im Rahmen dieser Überlegungen sei eingeschlossen gewesen zu prüfen, inwieweit öffentliches Schwimmen unter Vereinsführung machbar und auch rechtlich möglich sei. Diese Gespräche habe er mit allen Vereinen geführt. Im Ergebnis habe sich Ende 2001 herausgestellt, dass das Risiko für die Vereine nicht hinnehmbar sei. Die GSW seien daraufhin um Prüfung von Zeitrastern gebeten worden. Das Konzept beinhalte die Möglichkeit für den öffentlichen Badebetrieb. Nach der Formulierung der Ziff. 2 des Beschlussvorschlages werde die Möglichkeit sichergestellt und sei somit eine Zusage für die Bürgerinnen und Bürger in Methler.
Zum Gesamtkonzept führte Herr Hupe weiter aus, dass dies ein Beispiel für die interkommunale Zusammenarbeit sei. Die Fernwärmeregelung sei positiv für Kamen. Der Kostenbeitrag sinke um ca. 250.000,-- DM. Die Einlage in Höhe von 430.000 € ergebe sich aus der stadtbezogenen Verrechnung. Das Konzept gebe Planungssicherheit in einer schwierigen finanziellen Zeit.
Frau Schneider sah es als unverständlich an, warum die Öffnungszeiten nicht deutlich gemacht würden. Die Entscheidung der Fraktionen könnte hierdurch erleichtert werden. Das Hallenbad Methler werde in die Verantwortung der GSW übergeben. In der Zielsetzung des Bäderkonzeptes stehe die Empfehlung, das Bad für die Öffentlichkeit zu schließen.
Herr Nieme wiederholte die Forderung nach einer festen Zusage für den öffentlichen Badebetrieb in Methler. Die FDP-Fraktion bleibe bei ihrer Ablehnung, wenn die Formulierung nicht verändert werde.
Herr Erdtmann betonte, dass der Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung nicht verändert werde, da auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen seien.
Die Methleraner Bürgerinnen und Bürger sollten nicht unterschätzt werden, sagte Herr Ebbinghaus. Hier werde schon eine akzeptable Regelung gefunden werden.
Herr Hupe unterstrich, dass es in einer schwierigen finanziellen Situation vorrangig darum gehe, das Bad zu erhalten. Bis zum Jahre 2006 würden Erhaltungsinvestitionen erbracht und es finde auch öffentliches Baden statt. Insofern sollte auch soviel Vertrauen in die Geschäftsführung bestehen, dass unter wirtschaftlichen Aspekten ein Mindestmaß an öffentlichem Baden ermöglicht werde. Darüber hinaus könne auch im Aufsichtsrat Einfluss genommen werden.
Die Möglichkeit des Badebetriebes stehe in der Begründung und ergebe sich nicht konkret aus dem Beschlussvorschlag, wandte Herr Bremmer ein. Es müssten auch die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden, die nicht einem Verein angehörten.
Herr Kissing wies auf die Aussage im Gutachten hin, dass nicht auf Gäste gewartet, sondern vielmehr den Gästen entgegengekommen werden solle. Diese Aufgabe gelte es zu verbessern, um hierdurch vielleicht auch eine Zukunft für das Bad über das Jahr 2006 hinaus erreichen zu können.
Mit dem Beschluss bestehe zudem auch die Möglichkeit, die Kosten in den Vermögenshaushalt zu verlagern. Dies sei formal richtig. Da es aber um Betriebskostenzuschüsse gehe, sei es sachlich zutreffender, diese im Verwaltungshaushalt zu belassen.
Der CDU-Fraktion sei bewusst, dass mit dem heutigen Beschluss ein Stück weit die Kompetenz des Rates abgegeben werde. Dies setze Vertrauen in die GSW voraus und könne als “Privatisierung“ bezeichnet werden. Der Bruch in der Tradition des Bäderbetriebes der Stadt Kamen könne vielleicht auch positiv als Fortsetzung unter neuen Vorzeichen formuliert werden.
Herr Kühnapfel war der Meinung, dass das Einsparpotential durch eine Schließung des öffentlichen Badebetriebes nicht groß sei. Die genannten Summen seien auch bei der Erläuterung durch die GSW nicht darstellbar gewesen. Seiner Fraktion könne kein mangelnder Sparwille vorgeworfen werden.
Die BG-Fraktion, sagte Herr Kloß, spreche sich gerade auch im Hinblick auf die schlechte finanzielle Lage für das Konzept und den Vorschlag der Verwaltung aus.
Herr Klein sah es als unverständlich an, dass der öffentliche Badebetrieb in Methler angezweifelt werde, obwohl ein schlüssiges Gutachten vorliege und die GSW Investitionen in nennenswerter Höhe beabsichtigten.
Herr Nieme bezog sich erneut auf das Gutachten hinsichtlich des Überhanges an Wasserfläche. Zur Reduzierung werde empfohlen, den öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad Methler aufzugeben. Zusätzlich werde ausgesagt, dieses Angebot in die Vereinsverantwortung zu überschreiben. Zudem sei beim seinerzeitigen Wegfall des Freibades und der Kleinschwimmhalle in Methler die Öffentlichkeit auf die Nutzung des Hallenbades verwiesen worden.