Beschluss:

 

Der Rat schließt sich der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates vom 05.03.02 an und beauftragt die Vertreter in der Gesellschafterversamm­lung der GSW folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      die Gesellschafterversammlung stimmt der Zielsetzung des Bäder­konzeptes zu und beschließt den Erhalt und die Substanzsicherung der bestehenden Bäder, der dazu ge­hörenden Turnhallen in Bönen sowie der Eissporthalle in Bergkamen bis einschließlich 2006,

2.     die GSW stellt bis 2006 den Betrieb der übernommenen Einrichtungen einschl. des Hallen­bades Kamen-Methler im Rahmen einer zweckmä­ßigen und wirtschaftlichen Be­triebsführung eigenverantwortlich sicher,

 

3.     die Substanzerhaltungsmaßnahmen des Bäderkonzeptes werden im Planungszeitraum von der GSW durchgeführt,

 

4.     die GSW übernimmt die Finanzierung der Aufgaben zu 2. und 3.,

 

5.      die vorhandenen, eventuell noch zu übernehmenden oder zu errich­tenden Fernwärmever­sorgungsanlagen werden weiterhin als Gemein­schaftsanlagen betrieben und nicht den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet,

 

6.      die Entscheidung über die Übernahme der Fernwärmeversorgung in Bergkamen-Mitte wird auf der Grundlage einer gutachterlichen Erfolgsvorausschaurechnung vorbereitet und nach entsprechendem Vorschlag von Geschäftsführung und Aufsichtsrat gesondert nach dem Grundsatz zu Abs. 5 getroffen,

 

7.      die Konsortialvereinbarung vom 16.12.1994 i. d. F. vom 01.04.1999 zwischen der Stadt Kamen, der Gemeinde Bönen, der Stadt Berg­kamen und der GSW wird in § 5 gemäß der Anlage 1 neu gefasst, § 9 entfällt.

 

 

 

Die Sitzung wurde von 17.20 Uhr bis 17.30 Uhr unterbrochen.


Abstimmungsergebnis: bei 6 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Madeja machte zunächst deutlich, dass der Aufsichtsrat der GSW und die Stadt Berg­kamen einen einstimmigen Beschluss über das inter­kommunale Bäderkonzept und die An­passung des Konsortialvertrages gefasst haben. Der Rat der Gemeinde Bönen werde im April entscheiden. Das Bäderkonzept sehe den Erhalt und die Substanzsicherung der beste­henden Bäder bis einschl. 2006 vor. Der Betrieb des Hallenbades Methler werde im Rahmen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Betriebsführung eigenverantwortlich durch die GSW sichergestellt. Die GSW übernehme damit Verantwortung für ein Bad, das in Diskus­sion gekommen sei, weil die erforderlichen Besucherzahlen nicht ausreichen. Herr Madeja appellierte an die Vereine und Badegäste, das Angebot anzunehmen und dieses zur Errei­chung eines einigermaßen wirtschaft­lichen Ergebnisses auch intensiv zu nutzen.

 

Die Fernwärmeversorgungsanlagen, die aus umweltpolitischen Über­legungen heraus ge­wünscht werden, aber ebenso wie die Bäder Verluste erbrächten, würden weiterhin als Ge­meinschaftsanlagen betrieben und nicht den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet.

 

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung, so Herr Madeja weiter, seien die bisherigen Auf­wendungen für den Bäderbetrieb und der Verlustaus­gleich ersichtlich. In den zurückliegen­den Jahren seien unterschiedliche Kapitaleinlagen erbracht worden, weil die aus der Versor­gung erwirt­schafteten positiven Ergebnisse zur Verlustabdeckung nicht ausreichten und ein dauerhafter Kapitalverzehr zu befürchten gewesen sei. Nunmehr sollen bis zum Jahr 2006 feste Einlagen der einzelnen Kommunen erfolgen. Damit werde den Kommunen eine mehr­jährige Planungs­sicherheit für den Haushalt eingeräumt.

 

Herr Madeja unterstrich abschließend, dass das vorliegende Konzept die Garantie biete, den Gesamtbetrieb der GSW weiterhin erfolgreich auch zum Wohle der Gesellschafter Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen zu bewerkstelligen und bat um Zu­stimmung.

 

Herr Kissing sagte, dass das Konzept für den Bereich der Freizeitbäder bereits seit ca. 3 Jahren aus der Politik und dem Aufsichtsrat angemahnt werde. Das vorgelegte Konzept beinhalte in erster Linie den Status quo. Gleichzeitig würden notwendige Entscheidungen um 3 Jahre verschoben. Die Akzeptanz im herkömmlichen Bäderbereich habe stark nachgelas­sen, was auch an den Besucherzahlen im Hallenbad Methler erkennbar sei. Bekanntlich würden von den Badegästen eher neuzeitliche Bädertypen gewünscht. Das Gutachten empfehle die Schließung des Hallenbades in Methler. Der Vorschlag des Bürgermeisters und der SPD-Fraktion habe eine Teilschließung des Bades für die Öffentlichkeit beinhaltet. Ob eine Teilschließung wirtschaftlich sinnvoll sei, sei von der CDU-Fraktion als fraglich angese­hen worden. Der Erhalt des Hallenbades Methler sei nun­mehr Bestandteil der von der GSW vorgeschlagenen Lösung. Der Bürger habe jetzt die Möglichkeit, durch eine intensive Nut­zung des Hallenbades auch selbst auf den Erhalt des Bades einzuwirken. Der Rückgang der

 

Besucherzahlen mache schon nachdenklich und erschwere es, Argu­mente für einen dauer­haften Erhalt des Bades zu finden.

 

Das Konzept der GSW sehe als Schwerpunkt vor, dass die GSW eigen­verantwortlich im Rahmen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Be­triebsführung den Freizeitbereich führen. Dieser Schwerpunkt werde von der CDU-Fraktion voll mitgetragen. Seine Fraktion gehe davon aus, dass sich kleine Veränderungen im gesamten Bäderbereich, z.B. Öffnungs­zeiten, nicht vermeiden ließen, es aber auch keine groben Ungerechtig­keiten geben werde. Auch die GSW betone, dass eine ordnungsgemäße und zufriedenstellende Führung des Bäderbereiches eine Imagefrage für das Unternehmen sei.

 

Ferner beinhalte das Konzept, so Herr Kissing weiter, aber auch Vorteile für das Unterneh­men Gemeinschaftsstadtwerke. Dies sei beispielsweise die Aufhebung der inneren Grenzen. Hierunter zu verstehen seien z.B. die Aufhebung der stadtbezogenen Verrechnung und die Anerkenntnis von Aufgaben im Bereich der Fernwärme als Gemeinschaftsaufgabe. Einer­seits werde das Unternehmen gestärkt und auf der anderen Seite profi­tierten die Kommunen durch eine kostengünstigere Kapitaleinlage für den Bereich der Freizeitbäder.

 

Als Fazit stellte Herr Kissing für die CDU-Fraktion fest, dass die Kosten gesenkt und für den städtischen Haushalt auch planbar würden. Weiterhin glaube seine Fraktion, dass mit dem Konzept auch eine neue Erfahrung im kommunalen Bereich im Hinblick auf die Bedeutung und die Effizienz von betriebswirtschaftlichen Organisationsformen gemacht werden könne. Abschließend bat Herr Kissing zu überlegen, ob dies nicht auch eine Mög­lichkeit für andere kommunale Bereiche sein könne.

 

Frau Schneider bezog sich auf die Ausführungen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zur verstärkten Nutzung des Hallenbades in Methler und befürchtete seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass diese Nutzung durch ein Zurückfahren der Öffnungszeiten nicht möglich sein werde. Von den GSW sei keine schlüssige Aussage darüber getrof­fen worden, wie viele Öffnungsstunden letztlich aufrecht erhalten werden. Gerade der als Vorteil herausgestellte Punkt der eigenverantwortlichen Betriebsführung durch die GSW könnte zu Einschränkungen führen. Dies werde von ihrer Fraktion als Problem gesehen. Das Konzept werde an­sonsten befürwortet. Als positiv hob Frau Schneider die Regelung hin­sichtlich der Fernwärmeversorgung hervor. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bedauere daher, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können.

 

Herr Nieme bezeichnete das Gutachten als aussagekräftig. Die FDP-Fraktion sei überrascht gewesen über die geringe Anzahl der Besucher des öffentlichen Badebetriebes in Kamen-Methler im Vergleich zur Ver­einsnutzung. Das Gutachten spreche von einer Schließung für die Öffent­lichkeit mit dem Hinweis darauf, dass die weitere Nutzung für die Öffent­lichkeit durch die Vereine gesteuert werden könnte. Im Gespräch mit einem Verein habe er erfahren, dass diese Bereitschaft auch bestehe. Die FDP-Fraktion könne dem Beschlussvorschlag aber nicht zustimmen, da die feste Zusage, dass das Hallenbad für die Öffentlichkeit erhalten bleibe, fehle. Diese Unsicherheit ergebe sich aus der Formulierung der Ziff. 2 des Be­schlussvorschlages.

 

Seitens der BG-Fraktion begrüßte Herr Kloß das Gutachten. Seiner Frak­tion wäre ein end­gültiger Beschluss für die Zukunft lieber gewesen. Das schrittweise Vorgehen mit der weite­ren Entscheidung im Jahre 2006 werde aber auch als richtig angesehen. Zum Empfehlungs­katalog des Gutachtens merkte Herr Kloß an, dass über die Schließung des Hallen­bades Methler im Hinblick auf die Reduzierung des Überhangs an Was­serfläche noch einmal neu nachgedacht werden müsse. Diese Aussage sei zu einfach und widerspreche den vorheri­gen Aussagen, wonach die Wasserfläche in Methler rein rechnerisch der Bewohnerzahl ent­spreche. Zur Nutzung des Bades führte Herr Kloß weiter aus, dass den Besuchern auch eine Chance durch attraktive Öffnungszeiten gegeben werden müsse. Die schlechten Öffnungs­zeiten für die Allgemeinheit seien ein Grund für den Rückgang der Besucherzahlen. Es fehle der Vergleich mit anderen Bädern. Die BG-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu und hoffe, dass bis zum Jahre 2006 noch weitere Verbesserungen zu erzielen seien.

 

Herr Hupe legte dar, dass die Erhaltung des Status quo nicht kritisch anzumerken, sondern vielmehr zu begrüßen sei. Angesichts der Über­legungen zur Rückführung von freiwilligen Aufgaben und Kosteneinspa­rungen sei der Status quo für die Bürgerinnen und Bürger ein Schritt nach vorn. In einer schwierigen Gesamtsituation sollte nicht vom Verschieben einer Entscheidung gesprochen, sondern vielmehr gesehen werden, dass 3 Jahre Zeit gewonnen werden, um das Konzept fortzuschreiben bzw. zu ändern zu können. Darüber hinaus be­stehe für 4 Jahre Planungs­sicherheit.

 

Herr Hupe stellte fest, dass die Aussage, wonach das Gutachten die Schließung des Hallen­bades Methler empfehle, sachlich falsch sei. Empfohlen werde die Schließung für die Öffent­lichkeit. Der Bedarf an Wasserfläche für Vereins- und Schulnutzung werde eindeutig bejaht. Diese Aussage decke sich mit der Position, die die SPD-Fraktion seit Jahren beziehe. Den Begriff der Teilschließung wies Herr Hupe zurück. Die Überlegungen seien geleitet gewesen von dem Gedanken Mittel ein­zusparen. Das Haushaltssicherungskonzept habe eine Einspa­rung von 250.000,-- DM vorgesehen, da der Zuschussbedarf für den öffentlichen Badebe­trieb in Methler nicht mehr darstellbar gewesen sei. Im Rahmen dieser Überlegungen sei eingeschlossen gewesen zu prüfen, inwieweit öffentliches Schwimmen unter Vereinsführung machbar und auch recht­lich möglich sei. Diese Gespräche habe er mit allen Vereinen ge­führt. Im Ergebnis habe sich Ende 2001 herausgestellt, dass das Risiko für die Vereine nicht hinnehmbar sei. Die GSW seien daraufhin um Prüfung von Zeitrastern gebeten worden. Das Konzept beinhalte die Möglichkeit für den öffentlichen Badebetrieb. Nach der Formulierung der Ziff. 2 des Be­schlussvorschlages werde die Möglichkeit sichergestellt und sei somit eine Zusage für die Bürgerinnen und Bürger in Methler.

 

Zum Gesamtkonzept führte Herr Hupe weiter aus, dass dies ein Beispiel für die interkommu­nale Zusammenarbeit sei. Die Fernwärmeregelung sei positiv für Kamen. Der Kostenbeitrag sinke um ca. 250.000,-- DM. Die Einlage in Höhe von 430.000 € ergebe sich aus der stadt­bezogenen Ver­rechnung. Das Konzept gebe Planungssicherheit in einer schwierigen finan­ziellen Zeit.

 

Frau Schneider sah es als unverständlich an, warum die Öffnungszeiten nicht deutlich ge­macht würden. Die Entscheidung der Fraktionen könnte hierdurch erleichtert werden. Das Hallenbad Methler werde in die Verant­wortung der GSW übergeben. In der Zielsetzung des Bäderkonzeptes stehe die Empfehlung, das Bad für die Öffentlichkeit zu schließen.

 

Herr Nieme wiederholte die Forderung nach einer festen Zusage für den öffentlichen Bade­betrieb in Methler. Die FDP-Fraktion bleibe bei ihrer Ablehnung, wenn die Formulierung nicht verändert werde.

 

Herr Erdtmann betonte, dass der Beschlussvorschlag seitens der Verwal­tung nicht verän­dert werde, da auch wirtschaftliche Aspekte zu berück­sichtigen seien.

 

Die Methleraner Bürgerinnen und Bürger sollten nicht unterschätzt werden, sagte Herr Eb­binghaus. Hier werde schon eine akzeptable Regelung gefunden werden.

 

Herr Hupe unterstrich, dass es in einer schwierigen finanziellen Situation vorrangig darum gehe, das Bad zu erhalten. Bis zum Jahre 2006 würden Erhaltungsinvestitionen erbracht und es finde auch öffentliches Baden statt. Insofern sollte auch soviel Vertrauen in die Ge­schäftsführung be­stehen, dass unter wirtschaftlichen Aspekten ein Mindestmaß an öffent­lichem Baden ermöglicht werde. Darüber hinaus könne auch im Aufsichts­rat Einfluss ge­nommen werden.

 

Die Möglichkeit des Badebetriebes stehe in der Begründung und ergebe sich nicht konkret aus dem Beschlussvorschlag, wandte Herr Bremmer ein. Es müssten auch die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden, die nicht einem Verein angehörten.

 

Herr Kissing wies auf die Aussage im Gutachten hin, dass nicht auf Gäste gewartet, son­dern vielmehr den Gästen entgegengekommen werden solle. Diese Aufgabe gelte es zu verbessern, um hierdurch viel­leicht auch eine Zukunft für das Bad über das Jahr 2006 hinaus erreichen zu können.

 

Mit dem Beschluss bestehe zudem auch die Möglichkeit, die Kosten in den Vermögens­haushalt zu verlagern. Dies sei formal richtig. Da es aber um Betriebskostenzuschüsse gehe, sei es sachlich zutreffender, diese im Verwaltungshaushalt zu belassen.

 

Der CDU-Fraktion sei bewusst, dass mit dem heutigen Beschluss ein Stück weit die Kom­petenz des Rates abgegeben werde. Dies setze Vertrauen in die GSW voraus und könne als “Privatisierung“ bezeichnet werden. Der Bruch in der Tradition des Bäderbetriebes der Stadt Kamen könne vielleicht auch positiv als Fortsetzung unter neuen Vorzeichen formuliert wer­den.

 

Herr Kühnapfel war der Meinung, dass das Einsparpotential durch eine Schließung des öf­fentlichen Badebetriebes nicht groß sei. Die genannten Summen seien auch bei der Erläute­rung durch die GSW nicht darstellbar gewesen. Seiner Fraktion könne kein mangelnder Sparwille vorgeworfen werden.

 

Die BG-Fraktion, sagte Herr Kloß, spreche sich gerade auch im Hinblick auf die schlechte finanzielle Lage für das Konzept und den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

Herr Klein sah es als unverständlich an, dass der öffentliche Badebetrieb in Methler ange­zweifelt werde, obwohl ein schlüssiges Gutachten vorliege und die GSW Investitionen in nennenswerter Höhe beabsichtigten.

 

 

Herr Nieme bezog sich erneut auf das Gutachten hinsichtlich des Über­hanges an Wasser­fläche. Zur Reduzierung werde empfohlen, den öffent­lichen Badebetrieb im Hallenbad Methler aufzugeben. Zusätzlich werde ausgesagt, dieses Angebot in die Vereinsverantwor­tung zu überschrei­ben. Zudem sei beim seinerzeitigen Wegfall des Freibades und der Klein­schwimmhalle in Methler die Öffentlichkeit auf die Nutzung des Hallen­bades verwiesen worden.