Beschluss:

 

Gem. § 8 Abs. 4 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) vom 18.01.1985 (GV NW S. 155/447) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.05.2000 (SGV. NRW. 223) wird die Zügigkeit des 5. Jahrganges der Städt. Realschule für das Schuljahr 2002/03 auf 4 Züge und ab dem Schuljahr 2003/04 auf 3 Züge festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:  bei 18 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Flaskamp legte dar, dass die Beschlussvorlage am Vortag in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses intensiv beraten worden sei. Die Stellungnahmen der Fraktionen und auch die Begründung der Ver­waltung seien eindeutig vorgetragen worden.

 

Herr Lipinski betonte, dass die Verwaltung durch die Bezirksregierung aufgefordert worden sei, einen Beschluss des Rates über die Festlegung der Zügigkeit herbeizuführen. Aus sei­ner Sicht werde diese Festlegung gerade für die Eingangsklassen nicht begrüßt. Herr Lipinski verzichtete auf eine Wiederholung der gestrigen Diskussion, die auch bereits über eine intensive öffentliche Diskussion eingeleitet worden sei. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen mit der Zusicherung, flexibel zu reagieren, falls sich die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2003/04 entsprechend ändern und die Bildung von 4 Eingangs­klassen erforderlich machen sollten.

 

Herr Kissing führte aus, dass die Realschule ein Recht auf Planbarkeit habe. Dies werde auch von der Bezirksregierung so gesehen. In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses sei nicht deutlich geworden, dass die Bezirksregierung durch Schreiben vom 19.03.2002 ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass ein Beschluss des Rates der Stadt Kamen als mittelfristig gültige Festlegung betrachtet werden müsse. Die Entschei­dung könne nicht jederzeit ohne Weiteres geändert werden. Das Recht der Eltern auf freie Wahl der Schulform für ihre Kinder müsse gewahrt bleiben. Die CDU-Fraktion beantrage, die Zügigkeit der Städt. Realschule auch über das Schuljahr 2003/04 hinaus auf 4 Züge festzulegen.

 

Bezogen auf sein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten und das Gespräch von Herrn Baudrexl mit dem zuständigen Abteilungsdirektor bei der Bezirksregierung erklärte Herr Flaskamp, dass seitens der Bezirks­regierung zugesagt worden sei, dass der Rat der Stadt Kamen als Souverän des Schulträgers selbstverständlich die Möglichkeit habe, bei einer Abweichung der prognostizierten Anmeldezahlen einen neuen Be­schluss zu fassen und damit ggf. einen heute gefassten Beschluss zu korrigieren.

 

Herr Bremmer wiederholte für die FDP-Fraktion den Antrag, die 4-Zügig­keit der Städt. Real­schule auch für die Zukunft festzuschreiben. Im Schul- und Sportausschuss sei hierüber nicht gesondert abgestimmt worden. Herr Bremmer bat, für das Schuljahr 2002/03 und für die Folgejahre getrennt abzustimmen. Das Problem liege darin, dass sich die Anmelde­zah­len nicht sicher vorhersagen ließen. Die Bezirksregierung habe münd­lich zugesagt, bei einer enormen Zahl von Kindern, die abgewiesen werden müssten, eine 4-Zügigkeit zuzulassen. Durch die Festlegung auf eine 4-Zügigkeit erspare sich der Rat die Diskussion, was eine “enorme“ bzw. “entsprechende“ Zahl sei.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass in der Diskussion ein Zusammenhang zwischen Zügigkeit und Klassenbildung konstruiert werde, der sich fach­lich nicht ableiten lasse. Insofern sei auch der Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung von Elternrecht und dem Zügigkeits­beschluss kon­struiert. Die SPD-Fraktion werde dafür Sorge tragen, wie sie auch bereits öffentlich erklärt habe, betonte Herr Hupe, dass auch im kommenden Jahr alle für die Real­schule angemeldeten Kamener Kinder aufgenommen würden.

Planungssicherheit sei für eine Schule selbstverständlich erforderlich, führte Herr Hupe wei­ter aus, und die Festlegung der Zügigkeit wirke sich u.a. auch auf das Raumprogramm aus. Sollten die Anmeldezahlen im Jahre 2003/04, obwohl 150 Schulwechsler weniger zu erwar­ten seien, dennoch eine 4-Zügigkeit erfordern, werde sich die SPD-Fraktion auch für das notwendige Raumprogramm einsetzen. Das bisherige kollegiale Verfahren in der Zusam­menarbeit der Schulen und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung könne zunächst fortge­setzt werden. Niemand habe die Absicht, durch die Festlegung der Zügigkeit den Elternwillen zu beein­flussen bzw. Schülerströme zu lenken. Die SPD-Fraktion respektiere das Elternrecht auf freie Wahl der Schulform und habe auch keine gegen­teilige Auffassung vertreten.

 

Herr Behrens machte deutlich, dass die Prognosen nicht klar zu defi­nieren seien und für eine frühzeitige Bindung nicht ausreichten. Dies gelte auch gerade für die Schullandschaft in Kamen, die sich noch im Umbruch befinde. Am Beispiel der Stadt Lünen zeigte Herr Behrens auf, dass ent­gegen aller Prognosen die Anmeldezahlen an den 3 Realschulen für das kom­mende Schuljahr deutlich rückläufig seien.

 

Für die Fraktion Bürgergemeinschaft stehe der Elternwille an erster Stelle, erklärte Herr Kloß. Erst der Einsatz der Eltern habe zur Bildung der neuen Schullandschaft geführt. Seine Fraktion lehne den Vorschlag der Verwal­tung daher ab.

 

Herr Kissing sah in der Funktion von Herrn Hupe als Schulleiter und gleichzeitig als Frakti­onsvorsitzender eine unzulässige Rollenver­mischung. Insofern sollte er sich aus der Diskus­sion heraushalten und diese Aufgabe dem schulpolitischen Sprecher überlassen.

 

Diese Auffassung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Frau Dyduch, nachdrücklich zurückgewiesen.

 

Herr Erdtmann ließ sodann über die Anträge der CDU- und FDP-Fraktion abstimmen.

 

Beschluss:

Die Zügigkeit des 5. Jahrganges der Städt. Realschule für das Schuljahr 2002/03 wird auf 4 Züge festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Beschluss:

Die Zügigkeit des 5. Jahrgangs der Städt. Realschule wird ab dem Schuljahr 2003/04 auf 4 Züge festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 26 Gegenstimmen mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Anschließend erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.