Sitzung: 21.03.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 41/2002
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt:
1. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
Die als „Industriefläche“ und als „Fläche für Bahnanlagen“ ausgewiesenen Bereiche entfallen gänzlich. "Gewerbliche Bauflächen“, "Gemischte Bauflächen“ sowie "Grünflächen“ werden nach den Erfordernissen der künftigen Nutzung neu geordnet. "Wohnbauflächen“ im südwestlichen und "Sonderbauflächen“ im nordöstlichen Teil des Änderungsbereiches werden neu dargestellt. Der Bereich der ehemaligen Schachtanlage Königsborn 2/5 wird gem. § 5 (3) Nr. 3 Baugesetzbuch als "Umgrenzung der für bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen