Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.                  Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage).

 

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

 

Die als „Industriefläche“ und als „Fläche für Bahnanlagen“ ausge­wiesenen Bereiche entfallen gänzlich. "Gewerbliche Bauflächen“, "Gemischte Bauflächen“ sowie "Grünflächen“ werden nach den Erfordernissen der künftigen Nutzung neu geordnet. "Wohnbau­flächen“ im südwestlichen und "Sonderbauflächen“ im nordöst­lichen Teil des Änderungsbereiches werden neu dargestellt. Der Bereich der ehemaligen Schachtanlage Königsborn 2/5 wird gem. § 5 (3) Nr. 3 Baugesetzbuch als "Umgrenzung der für bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet.

 

2.                  Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen