Beschluss:

 

Die vorgelegte „1. Satzung zur Änderung der Anlage zur Verwaltungs­gebührensatzung der Stadt Kamen vom 14. Dezember 2001“ wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herrn Lehmann erschienen einige Positionen in der Verwaltungs­gebührensatzung, z.B. für Kopien, als zu hoch und somit nicht mehr bürgerfreundlich.

 

Die Möglichkeit, in der Verwaltung Kopien anzufertigen, sei kein Ersatz für die speziell einge­richteten Fachgeschäfte, stellte Herr Erdtmann richtig. Hier handele es sich lediglich um Einzelfälle mit einer geringen Kopien­zahl.