8.1     Mitteilungen der Verwaltung

 

8.1.1     

Herr Brüggemann unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass die von der SPD-Fraktion zur Schulwegsicherung beantragte Fuß­gängerschutzinsel auf der Lindenallee/Einmündung Straße „Am Langen Kamp“ vom Landesbetrieb Straßenbau gebaut werde.
Vorher werde seitens der Stadt Kamen die Fahrbahn verbreitert, wozu Haushaltsmittel vor­handen seien. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Maßnahme im Sommer abgeschlossen sein.

8.1.2     

Ferner verwies Herr Brüggemann nochmals auf die mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgenommene Inaugenscheinnahme der L 663 in Südkamen.
Der Landesbetrieb habe der Errichtung einer Fußgänger­schutzinsel am Kreuzungsbereich Dortmunder Allee/Bücke­burger Straße / Siegeroth zugestimmt. Voraussetzung sei allerdings, dass von der Stadt Kamen ein Gehweg ver­breitert und die Haltestelle in Richtung Kamen-Zentrum verlegt werde.
Eine Realisierung werde mit Blick auf verfügbare Landes­mittel wohl nicht vor 2004 erfolgen.

8.1.3     

Weiterhin teilte Herr Brüggemann bzgl. der Anlegung eines Radweges auf der Heerener Straße (L 663) mit, dass nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW diese Maß­nahme auf Position 8 der Rangliste für den Bau von Radwegen stünde. Da bei dieser Haus­haltsstelle mehr Haushaltsmittel als bei der Haushaltsstelle für den Straßen­bau vorhanden seien, werde davon ausgegangen, dass der Radweg voraussichtlich in den Jahren 2004/2005 angelegt wird.

8.1.4     

Bezüglich der von der Verwaltung aufgrund eines Beschlusses des Straßenverkehrsaus­schusses vom 28.11.2000 beantragten Änderung der Bedarfsumleitung der U 32 teilte Herr Grudnio mit, dass – wie berichtet - eine Zustimmung der Bezirksregierung mit der Maßgabe erfolgt sei, dass die Stadt Unna und der Landesbetrieb Straßen­bau NRW um Zustimmung zu bitten seien. Der Landes­betrieb habe noch nicht geantwortet.
Die Stadt Unna habe mit Schreiben vom 18.12.2001 jedoch das Begehren aus verschiede­nen Gründen abgelehnt.
Die Verwaltung stehe aus diesem Grund mit der Stadt Unna in Gesprächen.

8.1.5     

Herr Koßmann trug bzgl. der verkehrlichen Beruhigungs­maßnahmen auf der nördlichen Mühlenstraße vor, dass der mit den Anwohnern abgestimmte Beschilderungs- und Markie­rungsplan von der Verwaltung Ende November 2001 der Kreisverwaltung Unna übergeben worden sei und diese der Maßnahme zugestimmt habe.
Weil die umfangreichen Markierungsmaßnahmen erst bei einer beständigen wärmeren Wit­terung vorgenommen werden können, wird frühestens ab Mai damit zu rechnen sein.
Möglicherweise können sich die Maßnahmen auch bis zum Sommer verzögern.

8.1.6     

Frau Bublitz nahm Bezug auf den Beschluss des Straßen­verkehrsausschusses vom 27.06.2001 bezüglich der Redu­zierung von Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrs­raum, hier speziell des Abbaus der Privatbeschilderung am Einmündungsbereich Dortmunder Allee / Unnaer Straße bei gleichzeitiger Ausschilderung der Gewerbegebiete.
Die Verwaltung habe inzwischen veranlasst, dass die Vorweg- und Tabellenwegweiser an der Dortmunder Allee, Heerener Straße und an der südlichen Unnaer Straße um Wegwei­sungen zu den Gewerbegebieten „Schäferstraße“, „Borsigstraße“ und „Buschweg“ ergänzt werden.
Zusätzlich werde die Stadt aus Gründen der Wirtschafts­förderung auf eigene Kosten an den Einmündungs­bereichen der Schäferstraße, der Borsigstraße und des Buschweges weitere Hinweisschilder mit dem Aufdruck auf das jeweilige Gewerbegebiet anbringen lassen.
Die Firmen würden jetzt entsprechend angeschrieben und gebeten, ihre Privatbeschilderun­gen vorher abzubauen.

 

 

8.2     Anfragen

 

8.2.1     

Frau Müller erfragte, ob auf der Heerener Straße, zwischen Ortseingangsschild und Ein­mündung Derner Straße – in der Höhe des Friedhofseingangs – eine Fuß­gängerschutzinsel angelegt werden könne. Die SPD-Frak­tion erwäge einen entsprechenden Antrag, da in diesem Bereich Schulkinder und Friedhofbesucher die Heerener Straße querten, um zu den Haltestellen in diesem Bereich zu gelangen.

Herr Brüggemann merkte an, dass die Verwaltung nach Beratung des Antrages Kontakt mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlas­sung Hagen, aufnehmen werde.

8.2.2     

Herr Skodd merkte auf seine Anfrage in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses vom 20.11.2001 an, dass eine Überprüfung seitens der Verwaltung bezüglich der von ihm be­mängelten Erhebungen in der Heidestraße stattgefunden habe.
Die Erhebungen wären zum Ablaufen des Wassers not­wendig.

Herr Klein bat Herrn Skodd, seine Beiträge auf den TOP „Anfragen“ zu reduzieren.

8.2.3     

Weiterhin stellte Herr Skodd fest, dass an der Haltestelle Einsteinstraße die Linienbusse einen längeren Halt ein­legten. Dies würde zu Sichtbehinderungen für den aus der Einstein­straße ausfahrenden Verkehr führen.
An den Vertreter der VKU, Herrn Feld, richtete er die Frage, ob dies notwendig sei.

Herr Feld sagte eine Überprüfung zu.

8.2.4     

Herr Stahlhut, der in der Presse die Klagen der Haupt­schüler bzgl. der Gefährlichkeit des kürzeren Schulweges über die Westicker Straße zur Straße „In der Aue“ gelesen hatte, bat die Verwaltung um Überprüfung, ob dort nicht kurzfristig eine Fußgängerschutzinsel angelegt werden könne. Seines Erachtens könne nicht auf die Anlegung des Kreisverkehrs in diesem Bereich gewartet werden.

Herr Brüggemann gab hierzu bekannt, dass er ca. 1 Stunde vor Sitzungsbeginn von Herrn Stahlhut auf die Problematik aufmerksam gemacht worden sei und beide anschließend den Bereich in Augenschein genommen hätten.
Auch seines Erachtens würde der sicherere Schulweg über die Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Koppel­straße wohl von der überwiegenden Zahl der Schulkinder nicht angenommen, so dass kurzfristig die Anlegung einer Fußgängerschutzinsel geprüft werde.
Er gehe davon aus, dass der Ausschuss einer solchen Überprüfung nicht widerspreche und die Verwaltung inso­weit mit Bewilligung des Gremiums tätig werden könne.

8.2.5     

Frau Scharrenbach stellte fest, dass eine große Anzahl der Kamener Straßen Winterschä­den aufwiesen. Insbe­sondere sei die Kämertorstraße betroffen.
Hier wie auch in anderen Straßenzügen seien Ausbesse­rungen vorgenommen worden, die sich allerdings suk­zessive wieder lösten.
An die Verwaltung richte sie daher die Frage, ob geplant sei, ein entsprechendes Straßen­kataster zu erstellen.

Herr Brüggemann erklärte, dass diese Anfrage zustän­digkeitshalber im Bauausschuss zu erörtern sei, da hier die Kompetenz dieses Fachgremiums gefragt sei.

8.2.6     

Herr Fuhrmann bat die Verwaltung um Überprüfung, ob an der Kreuzung Am Langen Kamp / Heidestraße / Otto-Prein-Straße aus Gründen der Schulwegsicherung eine Fuß­gänger­schutzinsel errichtet werden könne.

Herr Brüggemann sagte zu, dies zusammen mit dem Kreis Unna als zuständigem Straßen­baulastträger zu überprüfen.

8.2.7     

Weiterhin bat Herr Fuhrmann um Überprüfung, ob auf der Westicker Straße, am Kreu­zungsbereich Mühlenstraße, nicht ebenfalls eine Fußgängerschutzinsel angelegt werden könne.

Hierauf wurde von der Verwaltung und Herrn Stahlhut erwidert, dass dies bereits Gegens­tand des Antrages der SPD-Fraktion bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der nördlichen Mühlenstraße sei und bereits ein Prüfauftrag formuliert sei.

8.2.8     

Frau Müller erfragte, ob sich die Verwaltung bei den an­stehenden Sanierungsarbeiten am Schattweg Gedanken über die Verkehrsführung/Umleitung gemacht hätte.

Von Herrn Brüggemann wurde dies bejaht. Er erklärte, dass eine fachgerechte Abstimmung mit allen zu betei­ligenden Stellen sowie den direkt betroffenen Firmen ähnlich wie bei der Erstellung des Minikreisverkehrs erfolgen werde.

8.2.9     

Frau Müller bat ferner um Überprüfung, ob die Links­abbiegespur, die vor einigen Jahren das Abbiegen von der Lünener Straße auf die Hochstraße in Fahrtrichtung Unna ermöglichte, wieder eingerichtet werden könne.

Herr Wiebusch teilte hierzu mit, dass die Einbeziehung der Linksabbiegespur in die Gera­deausrichtung seinerzeit von der Polizei angeregt worden sei, weil dadurch eine bessere Verkehrsführung und eine Entlastung des Kreuzungs­bereiches Koppelstraße / Lünener Straße / Westenmauer / Weststraße erreicht werden konnte.
Ein Auffahren auf die Hochstraße werde jetzt sicher über den Minikreisel und über die Auf­fahrt an der Koppelstraße ermöglicht. Die Beschilderung sei im Übrigen eindeutig, so dass es nicht zu (Falsch-)Abbiegern komme dürfe.

8.2.10   

Herr Weigel wies darauf hin, dass Teile der Südkamener Straße, im Bereich der Einmün­dung der Straße „Auf den Kämpen“, bei starken Regenfällen unter Wasser stünden.
Weiterhin würde, so hätten Anwohner ihm mitgeteilt, von der Polizei in diesem Bereich die vorgegebene Geschwin­digkeit von 30 km/h nicht mehr überwacht.

Herr Brüggemann erwiderte, dass die stellenweisen Über­schwemmungen im Hause be­kannt seien. Der Fachbereich 60.1 – Straßen – werde aber noch einmal informiert.
Eine Rückantwort erfolge ggf. schon über die Niederschrift zu dieser Sitzung.

Bzgl. der Geschwindigkeitskontrollen sagte Herr Wiebusch eine Nachfrage bei seinen Kol­legen zu. Auch hier wird über das Ergebnis, soweit es rechtzeitig vorliegt, als Anlage zu die­sem Protokoll informiert.

8.2.11   

Herr Wilhelm bemängelte die vom Landesbetrieb Straßen­bau NRW eingerichtete Umlei­tungsbeschilderung bzgl. Vollsperrung der Straße „Werver Mark“ (L 665) wegen der Sanie­rungsarbeiten an der Sesekebrücke.
Die Umleitung hätte bereits ab der Ausfahrt der Hochstraße ausgeschildert werden müssen.
Tatsächlich werde der Kfz-Verkehr erst an der Kreuzung Heerener Straße / Lenningser Straße / Werver Mark auf die Vollsperrung hingewiesen.
Der zuständige Leiter der Straßenbaumeisterei habe, obwohl er wiederholt angerufen wor­den sei, nicht reagiert.


Von der Verwaltung wurde für den nächsten Tag eine Überprüfung und Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zugesagt.

8.2.12   

Weiterhin teilte Herr Wilhelm mit, dass durch die Bau­maßnahme des Lippeverbandes ver­mehrt schwer beladene Lkw die Straße „Werver Platz“ befahren.
Hierdurch würde sich die Asphaltdecke lösen.

Von Herrn Brüggemann wurde zugesagt, dass die Mittei­lung sofort an den Fachbereich 60.1 – Straßen – weiter gegeben werde.