Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994).

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Ka gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB,

 

2.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen ent­sprechend der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ für den Bereich west­lich der Unnaer Straße, südlich der Straße „Kamen Karree“ im Stadt­teil Südkamen gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Aufhebung und der Neuaufstellung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage der Verwaltung.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage aus den bereits bekannten Gründen nicht zustimmen würde. Darüber hinaus kritisierte er, dass die Verwaltung die von der Kompensationsberechnung des NABU abweichende Bilanzierung nicht ausreichend begründe.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass die Methode des Kreises Unna angewandt würde und man zur Verdeutlichung zukünftig eine andere Form der Auf­bereitung wählen wolle.