Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Ver­waltung zur Kenntnis und billigt die im Rahmen der Beteiligung der Nach­bargemeinden gem. § 2 (2) BauGB abgegebene Stellungnahme.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke gab eine detaillierte Darstellung der Beschlussvorlage. Er wies darauf hin, dass es sich lediglich um einen Entwurf der Stadt Unna handele, der noch nicht mit der Bezirksregierung abgestimmt und noch eine Bilanzierung abzuwarten sei.

 

Die Herren Kühnapfel, Kissing und Lehmann kritisierten das Vorgehen der Verwaltung bei der Abgabe der Stellungnahme zum 31.12.2001 in bezug auf die nicht erfolgte vorherige Abstimmung in den politischen Gremien (Planungs- und Umweltausschuss/Kommission für Wirtschafts­förderung und Liegenschaften) und das die Stellungnahme nicht im Wort­lauf vorläge.

 

Herr Lehmann erklärte ausdrücklich, dass er sich durch diese Vor­gehensweise der Verwaltung in seinen Beteiligungsrechten eingeschränkt fühle und dies als Ratsmitglied nicht tolerieren könne.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass es eine Vielzahl von Beteiligungsver­fahren gäbe, mit jeweils unterschiedlichsten Fristbindungen und die Mög­lichkeiten, den Ausschuss in der gewünschten Form zu beteiligen, stark von dem Eingang der Unterlagen, des Aufbereitungsbedarfs und der Frist­setzung abhängig sei. Dies könne bei der Vielzahl von Verfahren einen erheblich höheren Bedarf an Sitzungsterminen zur Folge haben. Um die Frage nach dem Inhalt dieser Stellungsnahme endgültig zu klären, wurden Kopien angefertigt und der TOP später weiter behandelt.

 

 

 

 

Die Stellungnahmen wurden an die Ausschussmitglieder verteilt. Ein­vernehmlich wurde festgestellt, dass diese mit der Beschlussvorlage identisch seien.

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass eine weitere und noch detailliertere Beteiligung der Stadt Kamen im Rahmen der öffentlichen Auslegung möglich sei.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass eine weitergehende Beteiligung des Ausschusses möglich sei.