a)    Herr Hasler bezog sich auf das Maßnahmenprogramm – Hochbau – und stellte fest, dass die Maßnahme “Errichtung einer Unterstellmög­lichkeit/Trauerhalle“ bereits im Jahre 2000 vorgestellt worden sei und die angesetzten Haushaltsmittel seitdem geschoben würden. Nun­mehr sei die Errichtung auch erst wieder für das III. bzw. IV. Quartal des Jahres beabsichtigt. Bei Berücksichtigung der wohl nicht so kom­plexen Baumaßnahme stelle man sich die Frage, wieso es der Ver­waltung nicht möglich sei, eine solche kleine Bautätigkeit zügig abzu­wickeln.

Herr Hasler bat ebenfalls um Information, ob die Bereitstellung der Unterstellmöglichkeit bereits in die Kalkulation der Friedhofsgebühren eingeflossen sei.

Herr Baudrexl entgegnete darauf, dass man im Laufe des letzten wie auch dieses Jahres Prioritäten gesetzt habe und die Unterstellmög­lichkeit aus diesem Grund nicht vorrangigen Charakter gehabt hätte. Hier seien z.B. die verschiedenen Schulbaumaßnahmen zu nennen.
Auch habe das Ausscheiden eines Mitarbeiters des Fachbereiches Bauen, welcher sich mit dieser Angelegenheit befasst habe und an den Planungen maßgeblich beteiligt war, die Fortführung der Maß­nahme erschwert.

Ob die Maßnahme in die Gebühren eingeflossen sei, könne er in der heutigen Sitzung nicht beantworten. Man könne jedoch auch über­legen, ob die Errichtung der Unterstellmöglichkeit aufgrund der finan­ziellen Situation des städtischen Haushalts und ihrer seines Erachtens durch die Größe sehr beschränkten Funktionalität gestrichen werden solle.

Herr Hasler wies hinsichtlich der “Prioritätenliste“ auf die kurzfristige Realisierung der Fahrradeinstellanlage am Rathaus hin und stellte hier die Gewichtung in Zweifel.

Herr Dornblüth stellte richtig, dass die Vorstellung der Baumaß­nahme im Jahre 2000 lediglich konzeptionellen Charakter gehabt habe; eine Umsetzung habe man erst für das Jahr 2001 geplant, was jedoch aus den bereits durch Herrn Baudrexl geschilderten Gründen nicht umgesetzt werden konnte.

Herr Baudrexl gab zu bedenken, dass das Setzen von Prioritäten subjektiv sei. Durch das Einrichten von zusätzlichen Archivräumen im Keller des Rathauses sei ein Kellerraum für das Unterstellen von Fahrrädern der Mitarbeiter entfallen, was die Verwaltung in die Situation gebracht habe, hier neue Möglichkeiten zu schaffen. Da man die städtischen Mitarbeiter in ihrem Wunsch, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen, nicht einschränken wolle und weiteren dadurch durchaus denkbaren Kfz-Verkehr aufgrund der Parkplatzprobleme im Umfeld des Rathauses auch nicht herbeirufen wolle, habe der Fach­bereich Bauen – 60.1 - diese Baumaßnahme schnellstmöglich durch­geführt.

Dass die Haushaltsmittel für die Unterstellmöglichkeit an der Trauer­halle als Reste mit in das Haushaltsjahr 2002 übertragen wurden, sei seiner Ansicht nach besser, als den Haushaltsansatz verfallen zu lassen und die Mittel bei künftigen Haushaltsgesprächen erneut neu einbeziehen zu müssen.

Herr Hasler bat um Mitteilung, ob die Unterstellmöglichkeit durch ein Ingenieurbüro betreut oder ob die Maßnahme allein durch die Stadt Kamen durchgeführt werde.

Frau Wiesmann-Liese erklärte, dass dieses allein durch Mitarbeiter der Stadt erfolge.

 

b)    Herr Hasler habe bei Durchsicht der Maßnahmeprogramme fest­gestellt, dass bei investiven Maßnahmen nicht immer die Vergabe­termine angegeben seien und bat diese Angaben künftig mit in die Programme aufzunehmen.

 

c)    Herr Kissing fragte nach dem Planungsstand der Baumaßnahme “Hauptschule“. Im Maßnahmenprogramm sei für das Haushaltsjahr 2002 ein Betrag von 1 Mio € angegeben, Verpflichtungsermächti­gungen seien jedoch nicht zu ersehen.

Herr Baudrexl erklärte hierzu, dass diese irrtümlicherweise nicht in die Liste eingetragen wurden. Den Betrag werde man zum Protokoll nachreichen.

Zum Planungsstand verwies Herr Baudrexl auf die Vorlage der Planungsentwürfe zum nächsten Schul- und gegebenenfalls auch Planungsausschuss. Eine Zuständigkeit des Planungsausschusses sei möglicherweise gegeben, wenn man im Rahmen dieser Baumaß­nahme gezwungen sei, nicht unerheblich in den das Gelände umge­benden Baumbestand einzugreifen.

Herr Kloß bat um Erläuterung des beabsichtigten Umbaus der Elektroinstallation der Sporthallen und ob hierdurch der Schulbetrieb gestört würde.

Frau Wiesmann-Liese wies auf verschiedenen Störungen der Elektroinstallation in der Vergangenheit hin. Der Zustand sei äußerst schlecht, so dass es bereits Kabelbrände gegeben habe. Terminiert habe man die Maßnahme für die ersten 4 Wochen der Sommerferien. Sei man gezwungen, diesen Zeitrahmen zu überschreiten, so erfahre lediglich der Vereinssport für den Rest der Ferien Einschränkungen.

 

d)    Auf die Frage des Herrn Kloß, ob es mittlerweile eine Entscheidung zu der Beseitigung des Bahnüberganges im Bereich der Königsstraße gäbe, erwiderte Herr Baudrexl, dass diesbezüglich keine Beschlüsse ergangen seien. Dieses sei jedoch grundsätzlich auch nicht erforder­lich, da es sich hierbei um eine Baumaßnahme auf der Grundlage der Planfeststellung handele.
Der Termin zum Beginn der Baumaßnahme stehe noch nicht fest, man könne jedoch den geplanten Ablauf – erst Straßenbau, danach Unterführung  - darstellen.

 

e)    Herr Oertel fragte, ob die Instandsetzung des Wirtschaftsweges am Galgenberg aus dem Haushaltsansatz “Instandsetzung von Wirt­schaftswegen“ bezahlt wurde.

Herr Adamini erläuterte, dass die Instandsetzung dieses Wirtschafts­weges im Zusammenhang mit der “Innenstadtsanierung“ stehe.