Sitzung: 14.02.2002 Bauausschuss
Vorlage: 13/2002
a)
Herr Hasler bezog sich auf das
Maßnahmenprogramm – Hochbau – und stellte fest, dass die Maßnahme “Errichtung
einer Unterstellmöglichkeit/Trauerhalle“ bereits im Jahre 2000 vorgestellt
worden sei und die angesetzten Haushaltsmittel seitdem geschoben würden. Nunmehr
sei die Errichtung auch erst wieder für das III. bzw. IV. Quartal des Jahres
beabsichtigt. Bei Berücksichtigung der wohl nicht so komplexen Baumaßnahme
stelle man sich die Frage, wieso es der Verwaltung nicht möglich sei, eine
solche kleine Bautätigkeit zügig abzuwickeln.
Herr Hasler bat ebenfalls um Information, ob die Bereitstellung der
Unterstellmöglichkeit bereits in die Kalkulation der Friedhofsgebühren
eingeflossen sei.
Herr Baudrexl entgegnete darauf, dass man im Laufe des letzten wie auch
dieses Jahres Prioritäten gesetzt habe und die Unterstellmöglichkeit aus
diesem Grund nicht vorrangigen Charakter gehabt hätte. Hier seien z.B. die
verschiedenen Schulbaumaßnahmen zu nennen.
Auch habe das Ausscheiden eines Mitarbeiters des Fachbereiches Bauen, welcher
sich mit dieser Angelegenheit befasst habe und an den Planungen maßgeblich beteiligt
war, die Fortführung der Maßnahme erschwert.
Ob die Maßnahme in die Gebühren eingeflossen sei, könne er in der heutigen
Sitzung nicht beantworten. Man könne jedoch auch überlegen, ob die Errichtung
der Unterstellmöglichkeit aufgrund der finanziellen Situation des städtischen
Haushalts und ihrer seines Erachtens durch die Größe sehr beschränkten
Funktionalität gestrichen werden solle.
Herr Hasler wies hinsichtlich der “Prioritätenliste“ auf die
kurzfristige Realisierung der Fahrradeinstellanlage am Rathaus hin und stellte
hier die Gewichtung in Zweifel.
Herr Dornblüth stellte richtig, dass die Vorstellung der Baumaßnahme im
Jahre 2000 lediglich konzeptionellen Charakter gehabt habe; eine Umsetzung habe
man erst für das Jahr 2001 geplant, was jedoch aus den bereits durch Herrn
Baudrexl geschilderten Gründen nicht umgesetzt werden konnte.
Herr Baudrexl gab zu bedenken, dass das Setzen von Prioritäten subjektiv
sei. Durch das Einrichten von zusätzlichen Archivräumen im Keller des
Rathauses sei ein Kellerraum für das Unterstellen von Fahrrädern der
Mitarbeiter entfallen, was die Verwaltung in die Situation gebracht habe, hier
neue Möglichkeiten zu schaffen. Da man die städtischen Mitarbeiter in ihrem
Wunsch, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen, nicht einschränken wolle und
weiteren dadurch durchaus denkbaren Kfz-Verkehr aufgrund der Parkplatzprobleme
im Umfeld des Rathauses auch nicht herbeirufen wolle, habe der Fachbereich
Bauen – 60.1 - diese Baumaßnahme schnellstmöglich durchgeführt.
Dass die Haushaltsmittel für die Unterstellmöglichkeit an der Trauerhalle als
Reste mit in das Haushaltsjahr 2002 übertragen wurden, sei seiner Ansicht nach
besser, als den Haushaltsansatz verfallen zu lassen und die Mittel bei
künftigen Haushaltsgesprächen erneut neu einbeziehen zu müssen.
Herr Hasler bat um Mitteilung, ob die Unterstellmöglichkeit durch ein
Ingenieurbüro betreut oder ob die Maßnahme allein durch die Stadt Kamen
durchgeführt werde.
Frau Wiesmann-Liese erklärte, dass dieses allein durch Mitarbeiter der
Stadt erfolge.
b) Herr Hasler habe bei Durchsicht der Maßnahmeprogramme festgestellt, dass bei investiven Maßnahmen nicht immer die Vergabetermine angegeben seien und bat diese Angaben künftig mit in die Programme aufzunehmen.
c)
Herr Kissing fragte nach dem
Planungsstand der Baumaßnahme “Hauptschule“. Im Maßnahmenprogramm sei für das
Haushaltsjahr 2002 ein Betrag von 1 Mio € angegeben, Verpflichtungsermächtigungen
seien jedoch nicht zu ersehen.
Herr Baudrexl erklärte hierzu, dass diese irrtümlicherweise nicht in die
Liste eingetragen wurden. Den Betrag werde man zum Protokoll nachreichen.
Zum Planungsstand verwies Herr Baudrexl auf die Vorlage der Planungsentwürfe
zum nächsten Schul- und gegebenenfalls auch Planungsausschuss. Eine Zuständigkeit
des Planungsausschusses sei möglicherweise gegeben, wenn man im Rahmen dieser
Baumaßnahme gezwungen sei, nicht unerheblich in den das Gelände umgebenden
Baumbestand einzugreifen.
Herr Kloß bat um Erläuterung des beabsichtigten Umbaus der Elektroinstallation
der Sporthallen und ob hierdurch der Schulbetrieb gestört würde.
Frau Wiesmann-Liese wies auf verschiedenen Störungen der
Elektroinstallation in der Vergangenheit hin. Der Zustand sei äußerst schlecht,
so dass es bereits Kabelbrände gegeben habe. Terminiert habe man die Maßnahme
für die ersten 4 Wochen der Sommerferien. Sei man gezwungen, diesen Zeitrahmen
zu überschreiten, so erfahre lediglich der Vereinssport für den Rest der Ferien
Einschränkungen.
d)
Auf die Frage des Herrn Kloß, ob es mittlerweile
eine Entscheidung zu der Beseitigung des Bahnüberganges im Bereich der
Königsstraße gäbe, erwiderte Herr Baudrexl, dass diesbezüglich keine
Beschlüsse ergangen seien. Dieses sei jedoch grundsätzlich auch nicht erforderlich,
da es sich hierbei um eine Baumaßnahme auf der Grundlage der Planfeststellung
handele.
Der Termin zum Beginn der Baumaßnahme stehe noch nicht fest, man könne jedoch
den geplanten Ablauf – erst Straßenbau, danach Unterführung - darstellen.
e)
Herr Oertel fragte, ob die Instandsetzung
des Wirtschaftsweges am Galgenberg aus dem Haushaltsansatz “Instandsetzung von
Wirtschaftswegen“ bezahlt wurde.
Herr Adamini erläuterte, dass die Instandsetzung dieses Wirtschaftsweges
im Zusammenhang mit der “Innenstadtsanierung“ stehe.