Zu den aktuellen Maßnahmen teilte Herr Jungmann im Einzelnen mit, dass im Bebauungsplan Nr. 19 Ka-Me im Frühjahr der Straßenendausbau beginnen werde und in diesem Zusammenhang die Restarbeiten an den Entwässerungsanlagen ausgeführt werden. Die Maßnahmen Bebauungs­plangebiet Nr. 55 Ka und „Auf der Kuppe“ sollen heute vom Werksaus­schuss beschlossen werden. Im Bebauungsplangebiet Nr. 61 Ka, so Herr Jungmann weiter, habe die Fa. Hülpert die Erschließungsarbeiten abge­schlossen und im Bpl.-Gebiet Nr. 20 Ka soll in Kürze durch den Investor mit der entwässerungstechnischen Erschließung begonnen werden. Die Maßnahme „Poststraße“ soll kurzfristig zusammen mit dem Straßenbau veröffentlicht und in Form einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden.

 

Herr Kissing fragte, welche Maßnahmen die Position „naturnahe Ent­wicklung von Gewässern“ beinhalte.

 

Herr Jungmann antwortete, dass hier die naturnahe Umgestaltung des Kohlbachs in Rottum realisiert werden solle.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Kissing nach dem Planungsstand der Maßnahme „Hinterlandentwässerung Körnebach“.

 

Zu der eigentlichen Maßnahme verwies Herr Jungmann auf seine aus­führlichen Darstellungen in der Sitzung des Werksausschusses vom 25.06.2001.

 

Der aktuelle Planungsstand sei der, dass der wasserrechtliche Entwurf derzeit den Wasserbehörden zur Genehmigung vorliege. Darin werde auch die Ab- und Grundwasserproblematik der Heinrich Industrie und Handels AG geregelt, die jährlich rd. 500.000 cbm dem Kanalnetz der Stadt zuführe. Es sei kurzfristig geplant, den Eigentümer zur Schmutz­wassergebühr zu veranlagen.

 

In diesem Zusammenhang ging Herr Jungmann auf die generelle Proble­matik bei der Einleitung von nicht klärpflichtigen Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation im Stadtgebiet Kamen ein. Anhand von 10 einzelnen Einzugsgebieten mit insgesamt ca. 375 ha Fläche, die in der Anlage näher erläutert sind, stellte er die Problematik dar.

 

Herr Hasler zeigte sich überrascht über die Größe der Flächen. Seiner Ansicht nach sei es nicht zeitgemäß, unbelastetes Wasser in die Kana­lisation zu leiten und fragte, welche Kosten dadurch entstehen würden und ob die Wassermengen bei der Optimierung der Kläranlagen berück­sichtigt worden seien.

 

Nach Meinung von Herrn Baudrexl handele es sich bei der Ableitung von Niederschlagswasser in den Kanal nicht um eine Kamen spezifische Problematik. Die Situation vor Ort sei historisch aufgrund verschiedener Baumaßnahmen entstanden. Angesichts der Anzahl der Flächen müsse mittelfristig zur Bereinigung der Situation eine Prioritätenliste erarbeitet werden. Die Problematik auf Kamener Gebiet sei seines Wissens nach dem Lippeverband bekannt.

 

Herr Jungmann fuhr fort, dass die Abwasserabgabe bis zur Vollendung des Sesekeprogrammes an der Fluss-Kläranlage in Lünen gemessen werde. Nach Abschluss des Sesekeprogrammes werden die Kläranlagen­einzugsgebiete neu geordnet. Das anfallende Fremd- und nicht klär­pflichtige Niederschlagswasser werde dann an den jeweiligen Kläranlagen gemessen. Würde dann der gemessene Wert die festgelegten Parameter übersteigen, werde dieser Verstoß mit einer erhöhten Abwasserabgabe sanktioniert.

 

Herr Hasler gab zu bedenken, dass die aktuellen Förderprogramme zur Entsiegelung/Versickerung angesichts der gewaltigen, dem Kanal zuge­führten Wassermengen konterkariert würden.

 

Herr Kloß fragte, warum die Heinrichshütte nicht schon früher zur Gebühr veranlagt worden sei und wie stark die Belastung der Ab- und Grund­wässer sei.

 

Die gewaltigen Abwassermengen der Heinrichshütte seien erst bekannt geworden, so Herr Jungmann, als man mit der Entflechtung der Hinter­landentwässerung im Bereich Wasserkurl begonnen habe. Die Kontami­nierung der Abwässer sei so stark, dass sie nicht in ein ökologisches Gewässer eingeleitet werden dürften.

 

Für Herrn Hupe sei die ganze Situation noch „nebulös“. Er sprach sich dafür aus, die Sachlage so schnell wie möglich, aber in aller Ruhe zu klären.

 

Herr Kissing gab zu Bedenken, dass rd. 5 - 6 qkm Stadtgebiet neu ent­wässert werden müssen. Er fragte nach, wer die Kosten zu tragen habe.

 

Herr Kloß ergänzte die Frage dahingehend, ob schon konkrete Kosten­schätzungen vorliegen würden.

 

Nach Meinung von Herrn Baudrexl hänge der Kostenträger vom Einzel­fall ab. Zur Höhe möglicher Kosten erklärte er, dass diese zur Zeit nicht beziffert werden könnten, da bezüglich der Situation lediglich eine Bestandsaufnahme existiere. Pläne über Lösungsmöglichkeiten lägen noch nicht vor.

 

Des Weiteren fragte Herr Kloß, ob zur Entflechtung der Fremdwasser­ströme Pumpwerke erforderlich seien.

 

Herr Jungmann antwortete, dass konkret für die Ableitung des Nieder­schlagswassers im Bebauungsplangebiet Nr. 5 Sk ein Pumpwerk erfor­derlich sei.

Alle anderen Einzugsgebiete müssten noch genauer untersucht werden, ausgeschlossen sei dies aber nicht.

 

 

Nach Meinung von Herrn Hasler bestünden in einer möglichst zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen auch Einsparungspotentiale, da sich die Dimensionierung von Kanälen an dem sog. Jahrhundertregen orientiere und bei der Herausnahme von Fremdwasser die Kanalquerschnitte ver­ringert werden könnten.

 

Frau Jonasson-Schmidt erkundigte sich, ob das Land eine Förderung vorsehe.

 

Nach Meinung von Herr Jungmann sei ein Zuschuss in Höhe von 80 % der Kosten durchaus möglich, wenn das Gewässer ökologisch umge­staltet würde. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Mittel beschränkt seien und eine Vielzahl anderer Städte die gleichen Probleme hätten.