Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994).

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Ka - Me „Germania­straße/Jahnstraße“, Gemarkung Methler, Flur 9, Flurstücke 21 und 22 im Stadtteil Kamen–Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141)

 

Der Plan wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Südgrenze der Parzelle Nr. 19 der Gemarkung Methler, Flur 9,

im Osten durch die Westgrenze der Parzelle Nr. 324 der Gemarkung Methler, Flur 9,

im Süden durch die Jahnstraße und

im Westen durch die Germaniastraße.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anlie­genden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Aufhebung eines Teilbereichs des rechtsverbindlichen Bebau­ungsplanes Nr. 2 der Gemeinden Methler und Westick gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 4 BauGB in Verfahrenseinheit.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Kühnapfel war der Meinung, dass der Aufstellungsbeschluss derzeit aufgrund der un­geklärten Finanzierungsmöglichkeiten noch nicht ge­troffen werden könne.

 

Herr Kissing äußerte sich positiv zur geplanten Flächenentwicklung und Flächennutzung. Ein anderer Punkt wäre jedoch die haushaltsmäßige Realisierung der Maßnahme; das Pro­jekt wäre aufgrund der momentanen Haushaltslage nicht verantwortbar.

 

Herr Nieme bezweifelte, dass der Bau eines weiteren Sportplatzes not­wendig sei, da kein weiterer Bedarf bestünde. Er formulierte zunächst den Antrag, die Fläche als Grünanlage auszuweisen. Diesen Antrag zog er in dieser Form später zurück.

 

Herr Eckardt stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Hasler ging darauf ein, dass sich die zunächst geplante Wohnbe­bauung zwischen den Sportplätzen nicht realisieren lasse. Daraus sollten die planungsrechtlichen Konsequenzen getroffen werden und eine Aus­weisung als Sportgelände erfolgen. Es lasse sich ja evtl. eine Realisie­rungsmöglichkeit auch ohne städtische Mittel, z. B. über den Deutschen Leichtathle­tikverband finden. Es sei jedenfalls für die Stadt Kamen derzeit nicht möglich, das Projekt aufgrund der Finanzlage zu realisieren.

 

Herr Lipinski erklärte, dass es sich hier lediglich um eine Nutzungsände­rung an der Stelle handele und man hier jetzt nur eine planungsrelevante Entscheidung treffe. Die Frage der Finanzierbarkeit sei jetzt nicht Gegen­stand der Abstimmung. Solche haushaltsrelevanten Fragen fielen in die Zuständigkeit des Rates.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass man in diesem Fall lediglich die planungs­rechtlichen Voraus­setzungen schaffe, um eine Vorratsfläche für die Ab­deckung eines Bedarfs an Sportflächen zu haben. Die Diskussion der Umsetzung gehöre in den Sportausschuss und die Frage der Finanzie­rung sei im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.

 

Herr Nieme stellte den Antrag, die Entscheidung zurückzustellen.

 

Der Antrag von Herrn Nieme wurde mehrheitlich bei 1 Stimme abgelehnt.