Sitzung: 03.12.2001 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 279/2001
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom
14.07.1994).
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Ka - Me
„Germaniastraße/Jahnstraße“, Gemarkung Methler, Flur 9, Flurstücke 21 und 22
im Stadtteil Kamen–Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141)
Der Plan wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Südgrenze der Parzelle
Nr. 19 der Gemarkung Methler, Flur 9,
im Osten durch die Westgrenze der Parzelle
Nr. 324 der Gemarkung Methler, Flur 9,
im Süden durch die Jahnstraße und
im Westen durch die Germaniastraße.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
2.
Die Aufhebung eines Teilbereichs des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinden Methler und Westick
gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 4 BauGB in Verfahrenseinheit.
3.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Herr Kühnapfel war der Meinung, dass der Aufstellungsbeschluss derzeit aufgrund der ungeklärten Finanzierungsmöglichkeiten noch nicht getroffen werden könne.
Herr Kissing äußerte sich positiv zur geplanten Flächenentwicklung und Flächennutzung. Ein anderer Punkt wäre jedoch die haushaltsmäßige Realisierung der Maßnahme; das Projekt wäre aufgrund der momentanen Haushaltslage nicht verantwortbar.
Herr Nieme bezweifelte, dass der Bau eines weiteren Sportplatzes notwendig sei, da kein weiterer Bedarf bestünde. Er formulierte zunächst den Antrag, die Fläche als Grünanlage auszuweisen. Diesen Antrag zog er in dieser Form später zurück.
Herr Eckardt stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Herr Hasler ging darauf ein, dass sich die zunächst geplante Wohnbebauung zwischen den Sportplätzen nicht realisieren lasse. Daraus sollten die planungsrechtlichen Konsequenzen getroffen werden und eine Ausweisung als Sportgelände erfolgen. Es lasse sich ja evtl. eine Realisierungsmöglichkeit auch ohne städtische Mittel, z. B. über den Deutschen Leichtathletikverband finden. Es sei jedenfalls für die Stadt Kamen derzeit nicht möglich, das Projekt aufgrund der Finanzlage zu realisieren.
Herr Lipinski erklärte, dass es sich hier lediglich um eine Nutzungsänderung an der Stelle handele und man hier jetzt nur eine planungsrelevante Entscheidung treffe. Die Frage der Finanzierbarkeit sei jetzt nicht Gegenstand der Abstimmung. Solche haushaltsrelevanten Fragen fielen in die Zuständigkeit des Rates.
Herr Baudrexl ergänzte, dass man in diesem Fall lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffe, um eine Vorratsfläche für die Abdeckung eines Bedarfs an Sportflächen zu haben. Die Diskussion der Umsetzung gehöre in den Sportausschuss und die Frage der Finanzierung sei im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.
Herr Nieme stellte den Antrag, die Entscheidung zurückzustellen.
Der Antrag von Herrn Nieme wurde mehrheitlich bei 1 Stimme abgelehnt.