Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 Ka – Sk gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB,

 

2.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen und Be­denken entsprechend der beigefügten Stel­lungnahme der Verwaltung;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 5 Ka – Sk „Auf den Kämpen“ für den Bereich südlich der bebau­ten Grundstücke an der Südkamener Straße, west­lich der Bebauung an der „Lütge Heide“, nördlich der Bebauung der Straße „Auf den Kämpen“ und östlich des Wirt­schaftsweges „Auf den Kämpen“ im Stadtteil Südkamen gem. § 10 BauGB (Baugesetz­buch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141) als Sat­zung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Aufhebung und der Neuaufstellung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage aus den bereits bekannten Gründen ablehnen würde.

 

Herr Plümpe fragte an, ob der Baustellenverkehr über die Südkamener Straße abgewickelt würde.

 

 

Herr Liedtke entgegnete, dass die Erschließung über die Südkamener Straße erfolgen werde; dies sei auch ein Wunsch der Bevölkerung, um aus den Wohngebieten Nietzsche­weg/Siegeroth die hohe Belastung in der Bauphase fernzuhalten.

 

Herr Nieme bedauerte, dass die Ersatzpflanzung so weit von dem Ein­griffsort entfernt sei.

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass der Flächennutzungsplan über den ÖKO-Pool Flächen ausweisen werde. Es sei die Absicht, dies in Form eines Vernetzungsgedanken zu regeln. Ein 100%iger Ausgleich sei inner­halb des Planungsgebietes nicht möglich.

 

Herr Behrens ergänzte, dass man mit dem Konzept des Kreises Unna zum Flächenpool eine Regelung finden werde.

 

Herr Goehrke stellte fest, dass es sich bei der Ausgleichsfläche um dieselbe Fläche handele wie beim Bebauungsplan „Volkermanns Hof“.

 

Herr Liedtke erklärte, dass es sich jeweils nur um Teilflächen handele.