Sitzung: 03.12.2001 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 225/2001
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Bereichen der Grün- und Sportanlagen
zur Unkrautbekämpfung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Herbizide
einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Herr Flaskamp erläuterte
die vorliegende Beschlussvorlage und wies in diesem Zusammenhang insbesondere
darauf hin, dass es sich lediglich um einen selektierten Einsatz von Herbiziden
gehandelt hätte und diese Mittel und die Einsatzbereiche mit der
Landwirtschaftskammer genehmigt bzw. abgesprochen worden seien.
Herr Behrens ergänzte,
dass bei dem in den 80er Jahren gefassten Beschluss bezüglich des Verzichts auf
den Einsatz von Herbiziden auf öffentlichen Flächen von anderen Voraussetzungen
ausgegangen worden sei. Die heutigen Erkenntnisse würden zeigen, dass teilweise
ein mechanischer und manueller Einsatz nicht praktikabel sei und deshalb eine
geänderte Situation vorläge. Ein selektiver und zielorientierter Einsatz von
Herbiziden sei anzuwenden und die vorliegende Beschlussvorlage zu befürworten.
Herr Kühnapfel äußerte
seine Bedenken zu der Vorgehensweise. Er wies insbesondere auf die wertvolle Vegetation im Randbereich der
Zechenbahntrasse hin. Er habe den Verdacht, dass der Personalabbau Ursache
dieser Konsequenz sei. Es sei zu bemängeln, dass Angaben zur Gefährlichkeit
der Mittel, Umweltverträglichkeit und Wirkungsweise fehlen. Oft ließen sich
Aussagen erst nach Langzeitstudien treffen, die jedoch noch nicht vorlägen. Er
habe Bedenken bezüglich der Abbaubarkeit der Mittel, möglicher
Langzeitwirkungen und das Einschwemmen ins Grundwasser und die Auswirkungen
darauf. Er bemängelte die fehlende Vorbildfunktion für den Bürger. Die Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN könne dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen.
Herr Nieme erkundigte
sich, ob auch der Bürger diese Herbizide nutzen könne.
Herr Flaskamp entgegnete,
dass nur zugelassene Herbizide käuflich zu erwerben seien. Neue Mittel
bedürften der Prüfung und Genehmigung durch das Bundesamt.
Es sei zwar
Personal abgebaut worden, aber es seien die Flächen größer und die Nutzer
anspruchsvoller geworden. Darüber hinaus wies er auf die
Verkehrssicherungspflicht hin. Die Bedarfssituation sei anders zu bewerten,
gerade bei den großen und aufwendigen Sportanlagen sei der Einsatz von
Herbiziden teilweise nicht zu umgehen.
Herr Rabeneck bemerkte,
dass seines Erachtens 2 bis 3 Spritzeinsätze der Stadt Kamen ohne Beteiligung
des Planungs- und Umweltausschusses durchgeführt worden seien. Die erteilte
Ausnahmegenehmigung sei bereits am 31.10.01 abgelaufen. Darüber hinaus bemängelte
er, dass die Beschlussvorlage lediglich die Informationen der Hersteller zu den
Mitteln beinhalte und diese nicht auf negative Auswirkungen hinweisen würden.
Herr Flaskamp entgegnete,
dass die Stadt Kamen die Herbizide nur im Rahmen des vom Planungs- und Umweltausschuss
genehmigten Umfangs eingesetzt habe. Insbesondere bei den Zechenbahntrassen
würden nur die gepflasterten Zu- und Abgänge behandelt.
Herr Meschede wies
darauf hin, dass sich die Mittel in den letzten Jahren geändert hätten und nun
teilweise auch auf festgebundenen Flächen ohne Beeinträchtigung einsetzbar
seien; hier müsse man auch die Folgekosten durch evtl. Beschädigungen in die
Überlegungen einbeziehen. Darüber hinaus sähe er Grenzen bei der mechanischen
und manuellen Sauberhaltung bezüglich der eingeschränkten
Realisierungsmöglichkeit und der Kosten.
Herr Schneider wies
darauf hin, dass es sich nicht um einen flächendeckenden Einsatz von
Herbiziden handele, sondern um einen punktuellen Einsatz je nach Bedarf.
Herr Kühnapfel erklärte,
dass im Bereich der Zechenbahntrasse seines Erachtens als Pflege ein Mähen der
Randbereiche ausreiche. Er wies nochmals auf die bereits geäußerten Bedenken
und Gefahren des Einsatzes von Herbiziden hin. Grundsätzlich sei der Kauf von
Herbiziden erlaubt, die Verwendung jedoch nur auf Nutzgärten und Landwirtschaft
beschränkt. Nach seiner Auffassung würde die Stadt Kamen mit dem vorgesehenen
Einsatz der Herbizide für den Bürger ein falsches Signal setzen.
Herr Behrens erklärte,
dass es sicherlich ein gewisses Risiko gäbe, dies jedoch abschätzbar sei. In
den privaten Gärten sei oftmals eine falsche Dosierung bzw. Anwendung Ursache
für eine Gefährdung. Der Bauhof der Stadt Kamen verfüge jedoch über die
erforderlichen Fachkenntnisse, um die Herbizide sach- und fachgerecht
einsetzen zu können. Es handele sich auch insgesamt nur um eine Fläche von 2
ha. Dies sei noch keine Bankrotterklärung für die ökologische Politik der Stadt
Kamen. Es handele sich vielmehr um eine Notsituation; es würden nur
ausgewiesene Flächen betroffen sein und ein selektiver und zielgerichteter
Einsatz erfolgen. Die SPD-Fraktion würde aufgrund der vorliegenden Zwänge der
Beschlussvorlage zustimmen.
Herr Kissing stimmte
den Ausführungen von Herrn Behrens zu und erklärte, dass auch die CDU-Fraktion
der Beschlussvorlage zustimmen werde.
Herr Goehrke wies
darauf hin, dass eine differenziertere Betrachtung erforderlich sei. Er
beantragte große gepflasterte Flächen (Gefährdung für die Kanalisation)
und Fahrradwege (Gefährdung für Kinder und Jugendliche) von der Behandlung mit
Herbiziden auszunehmen.
Herr Madeja ließ
über diesen Antrag abstimmen.
Der Antrag wurde
bei 3 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Herr Madeja ließ
über die Beschlussvorlage abstimmen.