Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Bereichen der Grün- und Sport­anlagen zur Unkrautbekämpfung im Rahmen der gesetzlichen Bestim­mungen Herbizide einzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Flaskamp erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage und wies in diesem Zusammen­hang insbesondere darauf hin, dass es sich lediglich um einen selektierten Einsatz von Her­biziden gehandelt hätte und diese Mittel und die Einsatzbereiche mit der Landwirtschafts­kammer genehmigt bzw. abgesprochen worden seien.

 

Herr Behrens ergänzte, dass bei dem in den 80er Jahren gefassten Beschluss bezüglich des Verzichts auf den Einsatz von Herbiziden auf öffentlichen Flächen von anderen Voraus­setzungen ausgegangen worden sei. Die heutigen Erkenntnisse würden zeigen, dass teil­weise ein mecha­nischer und manueller Einsatz nicht praktikabel sei und deshalb eine ge­änderte Situation vorläge. Ein selektiver und zielorientierter Einsatz von Herbiziden sei an­zuwenden und die vorliegende Beschlussvorlage zu befürworten.

 

Herr Kühnapfel äußerte seine Bedenken zu der Vorgehensweise. Er wies insbesondere auf  die wertvolle Vegetation im Randbereich der Zechen­bahntrasse hin. Er habe den Verdacht, dass der Personalabbau Ursache dieser Konsequenz sei. Es sei zu bemängeln, dass Anga­ben zur Gefähr­lichkeit der Mittel, Umweltverträglichkeit und Wirkungsweise fehlen. Oft ließen sich Aussagen erst nach Langzeitstudien treffen, die jedoch noch nicht vorlägen. Er habe Bedenken bezüglich der Abbaubarkeit der Mittel, möglicher Langzeitwirkungen und das Ein­schwemmen ins Grundwasser und die Auswirkungen darauf. Er bemängelte die fehlende Vorbildfunktion für den Bürger. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN könne dieser Be­schlussvorlage nicht zustimmen.

 

Herr Nieme erkundigte sich, ob auch der Bürger diese Herbizide nutzen könne.

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass nur zugelassene Herbizide käuflich zu erwerben seien. Neue Mittel bedürften der Prüfung und Genehmigung durch das Bundesamt.

Es sei zwar Personal abgebaut worden, aber es seien die Flächen größer und die Nutzer anspruchsvoller geworden. Darüber hinaus wies er auf die Verkehrssicherungspflicht hin. Die Bedarfssituation sei anders zu be­werten, gerade bei den großen und aufwendigen Sportan­lagen sei der Einsatz von Herbiziden teilweise nicht zu umgehen.

 

Herr Rabeneck bemerkte, dass seines Erachtens 2 bis 3 Spritzeinsätze der Stadt Kamen ohne Beteiligung des Planungs- und Umweltaus­schusses durchgeführt worden seien. Die erteilte Ausnahmegenehmigung sei bereits am 31.10.01 abgelaufen. Darüber hinaus be­mängelte er, dass die Beschlussvorlage lediglich die Informationen der Hersteller zu den Mitteln beinhalte und diese nicht auf negative Auswirkungen hinweisen würden.

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass die Stadt Kamen die Herbizide nur im Rahmen des vom Planungs- und Umweltausschuss genehmigten Um­fangs eingesetzt habe. Insbesondere bei den Zechenbahntrassen würden nur die gepflasterten Zu- und Abgänge behandelt.

 

Herr Meschede wies darauf hin, dass sich die Mittel in den letzten Jahren geändert hätten und nun teilweise auch auf festgebundenen Flächen ohne Beeinträchtigung einsetzbar seien; hier müsse man auch die Folge­kosten durch evtl. Beschädigungen in die Überlegun­gen einbeziehen. Darüber hinaus sähe er Grenzen bei der mechanischen und manuellen Sauberhaltung bezüglich der eingeschränkten Realisierungsmöglichkeit und der Kosten.

 

Herr Schneider wies darauf hin, dass es sich nicht um einen flächen­deckenden Einsatz von Herbiziden handele, sondern um einen punktu­ellen Einsatz je nach Bedarf.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass im Bereich der Zechenbahntrasse seines Erachtens als Pflege ein Mähen der Randbereiche ausreiche. Er wies nochmals auf die bereits geäußerten Bedenken und Gefahren des Ein­satzes von Herbiziden hin. Grundsätzlich sei der Kauf von Herbiziden erlaubt, die Verwendung jedoch nur auf Nutzgärten und Landwirtschaft be­schränkt. Nach seiner Auffassung würde die Stadt Kamen mit dem vorgesehenen Einsatz der Herbizide für den Bürger ein falsches Signal setzen.

 

Herr Behrens erklärte, dass es sicherlich ein gewisses Risiko gäbe, dies jedoch abschätzbar sei. In den privaten Gärten sei oftmals eine falsche Dosierung bzw. Anwendung Ursache für eine Gefährdung. Der Bauhof der Stadt Kamen verfüge jedoch über die erforderlichen Fach­kenntnisse, um die Herbizide sach- und fachgerecht einsetzen zu können. Es handele sich auch insgesamt nur um eine Fläche von 2 ha. Dies sei noch keine Bankrotterklärung für die ökologische Politik der Stadt Kamen. Es handele sich vielmehr um eine Notsituation; es wür­den nur ausgewiesene Flächen betroffen sein und ein selektiver und zielgerichteter Einsatz erfolgen. Die SPD-Fraktion würde aufgrund der vorliegenden Zwänge der Beschluss­vorlage zustimmen.

 

Herr Kissing stimmte den Ausführungen von Herrn Behrens zu und erklärte, dass auch die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde.

 

Herr Goehrke wies darauf hin, dass eine differenziertere Betrachtung erforderlich sei. Er beantragte große gepflasterte Flächen (Gefährdung für die Kanalisation) und Fahrradwege (Gefährdung für Kinder und Jugendliche) von der Behandlung mit Herbiziden auszunehmen.

 

Herr Madeja ließ über diesen Antrag abstimmen.

 

Der Antrag wurde bei 3 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Madeja ließ über die Beschlussvorlage abstimmen.