Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Siebzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Hasler zeigte sich erfreut darüber, dass trotz der Entwicklung einiger Kostenarten die Gebührensätze 2002 nur relativ gering ansteigen (Schmutzwasser) bzw. sogar gesenkt werden konnten (Niederschlags­wasser). Möglich sei dies nur, weil der Eigenbetrieb über ein geschlos­senes Rechnungssystem verfüge und aus Vorjahren erwirtschaftete Über­schüsse bei der Kalkulation stabilisierend eingesetzt werden könnten. Als richtig bewertete er die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 6,75 %.

 

Für Herrn Hupe sei erkennbar, dass die aktuelle Gebührenentwicklung den von allen Seiten gewünschten Effekt der Gebührenverstetigung widerspiegeln würde. Dabei deute sich an, dass die prognostizierte „Worst-Case“ Situation der Lippeverbandsprognose nicht eintreffen werde.

 

Man müsse jedoch dem Gebührenzahler gegenüber klar zum Ausdruck bringen, so Herr Hupe weiter, dass gerade vor dem Hintergrund der Investitionen des Lippeverbandes in dieser Region jedes Jahr mit moderaten Gebührensteigerungen zu rechnen sei. Wann der „break-even-point“ erreicht sei, könne zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen sein.