Beschluss:

 

Die Stadt Kamen überträgt gem. § 124 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung des Be­bauungsplangebietes Nr. 49 Ka „von-Galen-Straße/ Josef-Rissel-Straße“ auf die Viterra Baupartner AG, Niederlassung Dortmund, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Viterra Baupartner AG einen Erschließungsvertrag zu schließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen