Beschluss:

 

Die Stadt Kamen überträgt gem. § 124 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung des Be­bauungsplangebietes Nr. 20 Ka "Volkermanns Hof“ auf die Hellweger Bauträger GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 12, 59174 Kamen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hellweger Bauträger GmbH & Co. KG einen Er­schließungsvertrag zu schließen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen