Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994).

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Ka – Me „Germania­straße/Jahnstraße“, Gemarkung Methler, Flur 9, Flurstücke 21 und 22 im Stadtteil Kamen–Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141)

 

Der Plan wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Südgrenze der Parzelle Nr. 19 der Gemarkung Methler, Flur 9,

im Osten durch die Westgrenze der Parzelle Nr. 324 der Gemarkung Methler, Flur 9,

im Süden durch die Jahnstraße und

im Westen durch die Germaniastraße.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan er­sichtlich.

 

2.      Die Aufhebung eines Teilbereichs des rechtsverbindlichen Bebau­ungsplanes Nr. 2 der Gemeinden Methler und Westick gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 4 BauGB in Verfahrensein­heit.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen