Herr Steffen gab den in der Anlage beigefügten Bericht.

 

Auf ausdrückliche Nachfrage der Frau Lenkenhoff stellte er nochmals klar, dass die Leistungen der Grundsicherung nicht höher sind als die den Berechtigten zustehenden Sozialhilfeleistungen. Gleichwohl werden nicht nur diejenigen, die jetzt bereits Sozialhilfe beziehen, dann Leistungen der Grundsicherung erhalten, sondern darüber hinaus auch der Personenkreis, der bisher unter die sog. verschämte Armut gefallen ist und keine Anträge auf Sozialhilfe gestellt hat. Wie groß dieser Personenkreis sein wird und damit die Belas­tungen für den Haushalt, lässt sich gegenwärtig schlecht abschätzen. Hier bleiben die Entwicklungen abzuwarten.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich nach einer staatlichen Finanzierung der Grundsicherung.

 

Herr Steffen teilte mit, dass grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte die Träger der Grundsicherung seien, allerdings im Gesetzentwurf den Trägern der Grundsicherung eine Kompensation in Höhe von ca. 300 Mio. Euro zugebilligt wurde. Ob dieser Betrag ausreicht, bleibt abzuwarten.