Sitzung: 08.11.2001 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 229/2001
Beschluss:
Die Vertreter des Rates der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen zum 31.12.2000 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.729.200,99 DM ist durch Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen.
Herr Erdtmann übergab die Sitzungsleitung an Herrn Stahlhut.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Madeja unterstrich, dass die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen als Wirtschaftsfaktor nicht wegzudenken sei. Die Gesellschaft sei eine gesunde Tochter der Stadt, wenngleich der Gesellschaftsanteil nur 42 % betrage. Weitere 42 % entfielen auf die Stadt Bergkamen und 16 % auf die Gemeinde Bönen. In allen Sparten des Geschäftsbereichs seien seit dem Start im Jahre 1995 größere Steigerungsraten zu verzeichnen. Dennoch gebe es Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt sei. Herr Madeja erinnerte an die Liberalisierung des Strommarktes. Der eingetretene Wettbewerb halte weiter an. Neue große Stromanbieter drängten mit massiver Werbung in den Kundenstamm der Stadtwerke. Bisher sei es den Gemeinschaftsstadtwerken durch Änderung der Tarifstruktur, Kundennähe und -beratung gelungen, auf die Fremdangebote zu reagieren. Durch Beteiligung an der Energiehandelsgesellschaft würden zudem die Möglichkeiten eines günstigen Stromeinkaufes genutzt. Weitere Schritte zur verbesserten Zusammenarbeit der Stadtwerke in der Region sei ein Gebot der Stunde. Durch die Liberalisierung der Gasversorgung müsse auch mit einem verstärkten Wettbewerb im Erdgasgeschäft gerechnet werden. Zu den anderen Sparten des Unternehmens sei den Ausführungen im Lagebericht nichts hinzuzufügen. Herr Madeja dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für ihren Einsatz, der zu dem insgesamt gesehen doch erfreulichen Ergebnis beigetragen habe.
Auf die Frage von Herrn Lehmann bezüglich der Unternehmensbelastung durch die Veränderung in der Geschäftsführung antwortete Herr Baudrexl, dass diese Thematik in den Gremien der Gesellschaft und nicht im Rat zu behandeln sei.