Frau Scharrenbach bat um Mitteilung, warum über den Zuschuss zur Errichtung eines Ju­gend- und Vereinsheimes des Türkischen TC hinaus noch weitere Zahlungen zu leisten seien.

 

Die überplanmäßige Ausgabe sei aufgrund der Anschlusskosten, die die Stadt für ihr Ge­bäude an die GSW zu zahlen habe, erforderlich geworden, erläuterte Herr Flaskamp.

 

Herr Kissing nahm Bezug auf die Haushaltsstelle für Anwalts- und Ge­richtskosten und fragte an, warum der Stadt Kamen für das eingestellte Klageverfahren gegen den Kreis Unna wegen der Abfallentsorgungs­kosten die Rechtsanwaltskosten auferlegt worden seien.

 

Die Klage der Gemeinden des Kreises Unna gegen die Müllgebühren­satzung sei vor einigen Monaten bereits Gegenstand einer Anfrage gewesen, machte Herr Baudrexl deutlich, und erinnerte kurz an die Aus­gangslage und den Verfahrensablauf. Die Stadt Kamen habe sich mit den klageführenden Kommunen solidarisch erklärt, ihre eigene Klage aber zurückgezo­gen, nachdem der Kreis Unna schriftlich eine Gleichbehand­lung aller Kommunen zugesichert habe. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Rechtsanwaltskosten – Gerichtskosten sind nicht ent­standen – müssen deshalb zunächst von der Stadt Kamen getragen werden. Ob und inwieweit eine Kostenerstattung erfolgen werde, sei abhängig vom Ausgang des Verfah­rens.

 

Auf die Frage von Herrn Hasler, ob angesichts der Kosten ein Muster­prozess nicht sinnvoller gewesen wäre, antwortete Herr Baudrexl, dass dies eigentlich auch Intention der Stadt Ka­men gewesen sei. Wenn die Entscheidung der 1. Instanz zugunsten der Kommunen sicher zu erwarten gewesen wäre, hätte die Stadt Kamen auch anders verfahren. Jetzt bleibe das vom Kreis angestrebte Berufungsverfahren abzuwarten, um danach eine Klärung der Kosten herbeizuführen.