Sitzung: 18.09.2001 Jugendhilfeausschuss
8.1 Mitteilungen der Verwaltung
8.1.1
Herr Güldenhaupt gab dem Ausschuss bekannt, dass in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Werkstatt Unna e. V. und durch Förderung des Arbeitsamtes vier Spielflächenerneuerungen vorgenommen werden. Alle Maßnahmen (Luisenstraße, Einsteinstraße, Adenauer Straße und Feuerbachstraße) werden noch in diesem Jahr fertig gestellt. Man denke z. Zt. über neue Maßnahmen für das Jahr 2002 nach.
8.1.2
Herr Brüggemann teilt mit, dass am 19.09.2001 beim
Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) über die Vergabe eines Modellprojektes
“Jugendhilfestrategien 2010” entschieden wird. Inhaltlich begleitet wird
dieses Projekt durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA).
Die Stadt Kamen hatte sich um das Projekt in der Vergangenheit beworben.
Ohne einer Entscheidung des LWL vorzugreifen, hätten Gespräche in Münster
ergeben, dass die Stadt Kamen große Chancen hat, einen Zuschlag zu bekommen.
Dieses sei bei positiver Bescheidung in den kommenden Jahren eine große Aufgabe
für die Stadt Kamen, von der sie aber sicherlich auch profitieren wird.
8.1.3
Herr Güldenhaupt gab bekannt, dass die
zwischenzeitlich unterbrochenen Sozialraumkonferenzen wieder aufgenommen
wurden. Die darin bearbeiteten Themen sollen in naher Zukunft gebündelt
und gemeinsam mit Vertretern der Konferenzen und dem Jugendhilfeausschuss
erörtert werden.
8.1.4
Herr Dunker verwies auf die bevorstehenden 2.
Jugendkulturwerktage des Fachbereiches Jugend und Soziales am 28. und
29.09.2001. In diesem Jahr sind zum ersten Mal auch Handwerksbetriebe dabei,
die gemeinsam mit Künstlern Aktionen auf dem Alten Markt durchführen. Zudem
gibt es Aufführungen des Zirkus Travados, der Schreberjugend Bergkamen und von
Bruno Knust (Olpketaltheater Dortmund).
8.1.5
Herr Güldenhaupt teilte mit, dass es bei den
Stellenbesetzungen in den Jugendfreizeitzentren zur Entspannung gekommen ist.
Alle Planstellen seien mittlerweile wieder besetzt. Die geplante
Streetworkarbeit/das Sozialmanagement im Jugendfreizeitzentrum Kamen-Mitte
soll im Herbst in Gang gesetzt werden.
8.1.6
Herr Güldenhaupt stellte dem Ausschuss ausführlich
die Änderungen im SGB IX vor, dass zum 01.07.2001 in Kraft getreten sei
und nunmehr auch die Sozialhilfe und die Jugendhilfe zu Rehabilitationsträgern
gemacht habe. Es handelt sich hierbei um die Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben, insbesondere am Arbeitsleben.
Das Gesetz habe die Vorschriften der verschiedenen Sozialleistungsbereiche
gebündelt und den Zugang für behinderte Menschen dadurch erheblich verbessert,
das Leistungen schnell und bürgernah zu erbringen seien. Krankenkassen, Unfallversicherung,
Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung und die Kommunen als
Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe haben die Hilfen nach diesen
allgemeinen Regelungen des neuen Sozialgesetzbuches IX zu erbringen. Auch das
bisherige Schwerbehindertenrecht ist Bestandteil des SGB IX geworden.
Neu ist die Aufgabe für die Jugendhilfe und den Träger der Sozialhilfe. Lange
war dies im Gesetzgebungsverfahren auch strittig, zumal Kostenbelastungen nicht
konkretisiert werden konnten und auch weil die Zugangsvoraussetzungen der
normalen REHA-Träger mit dem Nachrangs- und Bedarfsdeckungsprinzip in der
Jugend- und Sozialhilfe nicht kompatibel sind.
Der neue Behindertenbegriff des § 2 (Zitat:” ... danach sind Menschen behindert, wenn ihre
körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen
Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist......) spricht also nicht mehr von Krankheit, sondern von
“nicht Gesundheit”. Es sei nicht abschätzbar, welche Auswirkungen dieser neue
Behindertenbegriff habe.
Das Gesetz sehe als Beratung Servicestellen vor, die jeweils kreisweit einzurichten
seien und in denen der Sachverstand der REHA-Träger, also künftig auch der
Kommunen, vorhanden sein müsse. Hier gebe es Empfehlungen des Städte- und
Gemeindebundes in einem Eckpunktepapier, indem die Interessen der Kommunen
berücksichtigt seien. Die Servicestellen müssen bis zum 31.12.2002
eingerichtet werden.
Nachdem der Behindertenbeirat, die Jugendamtsleitungen auf der Ebene des
Landschaftsverbandes und die Sozialamtsleiter sich mit der Materie beschäftigt
haben, sind viele Sachverhalte zu klären (Verfahren, Gutachten, Fristen,
Kosten, Beteiligung Servicestellen).
Weitere Besprechungen finden statt, die kommunalen Entscheidungsgremien werden
über Auswirkungen zeitnah informiert.
8.1.7
Herr Peske gab bekannt, dass mit Beginn des neuen Schuljahres
die Käthe-Kollwitz-Schule wegen fehlender Klassenräume mit einer Schulklasse in
die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Heeren eingezogen ist. Diese Maßnahme
ist zunächst auf ein Jahr befristet.
8.1.8
Herr Brüggemann gab den Hinweis, dass das Land
finanzielle Einsparungen, u. a. im Landesjugendplan beabsichtigt. Dies könne
nicht hingenommen werden. Die Stadt erhalte z. Zt. jährlich für die Jugendheime
ca. 320.000 DM aus dem Landesjugendplan.
8.2 Anfragen
8.2.1
Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Sachstand
der Einrichtung von Deutschkursen für Kinder aus Migrantenfamilien.
Herr Brüggemann verwies auf die letzte Sitzung des Schul- und Sportausschusses
am 4. September 2001, in der bereits ein Sachstandsbericht abgegeben wurde.
Protokollauszug: ”... Frau Meißner
teilte mit, dass ein Bedarf gegeben sei. Es werde jedoch ein neuer Erlass
erwartet. Sobald dieser vorliege, werde die Verwaltung entsprechende Mittel für
die Einrichtung von Kursen beantragen.”
8.2.2
Herr Weigel erinnerte angesichts der verübten Attentate in den Vereinigten Staaten von Amerika an seine Ausführungen zum Auftritt der Musikband “Terrorgruppe” bei der Einweihungsfeier der neuen Räume des Jugendkulturcafes. Er bat den Ausschuss darum, in Zukunft etwas besonnener mit Begriffen wie Terror o. ä. umzugehen.