8.1     Mitteilungen der Verwaltung

 

8.1.1

Herr Güldenhaupt gab dem Ausschuss bekannt, dass in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Werkstatt Unna e. V. und durch Förderung des Arbeitsamtes vier Spielflächenerneuerungen vorgenommen werden. Alle Maßnahmen (Luisenstraße, Einsteinstraße, Adenauer Straße und Feuerbach­straße) werden noch in diesem Jahr fertig gestellt. Man denke z. Zt. über neue Maßnahmen für das Jahr 2002 nach.

 

8.1.2

Herr Brüggemann teilt mit, dass am 19.09.2001 beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) über die Vergabe eines Modellprojektes “Jugendhilfe­strategien 2010” entschieden wird. Inhaltlich begleitet wird dieses Projekt durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA).
Die Stadt Kamen hatte sich um das Projekt in der Vergangenheit beworben.
Ohne einer Entscheidung des LWL vorzugreifen, hätten Gespräche in Münster ergeben, dass die Stadt Kamen große Chancen hat, einen Zuschlag zu bekommen. Dieses sei bei positiver Bescheidung in den kommenden Jahren eine große Aufgabe für die Stadt Kamen, von der sie aber sicherlich auch profitieren wird.

8.1.3

Herr Güldenhaupt gab bekannt, dass die zwischenzeitlich unterbrochenen Sozialraumkonferenzen wieder aufgenommen wurden. Die darin bearbeiteten Themen sollen in naher Zukunft gebündelt und gemeinsam mit Vertretern der Konferenzen und dem Jugendhilfeausschuss erörtert werden.

8.1.4

Herr Dunker verwies auf die bevorstehenden 2. Jugendkulturwerktage des Fachbereiches Jugend und Soziales am 28. und 29.09.2001. In diesem Jahr sind zum ersten Mal auch Handwerksbetriebe dabei, die gemeinsam mit Künstlern Aktionen auf dem Alten Markt durchführen. Zudem gibt es Auffüh­rungen des Zirkus Travados, der Schreberjugend Bergkamen und von Bruno Knust (Olpketaltheater Dortmund).

8.1.5

Herr Güldenhaupt teilte mit, dass es bei den Stellenbesetzungen in den Jugendfreizeitzentren zur Entspannung gekommen ist. Alle Planstellen seien mittlerweile wieder besetzt. Die geplante Streetworkarbeit/das Sozialmanage­ment im Jugendfreizeitzentrum Kamen-Mitte soll im Herbst in Gang gesetzt werden.

8.1.6

Herr Güldenhaupt stellte dem Ausschuss ausführlich die Änderungen im SGB IX vor, dass zum 01.07.2001 in Kraft getreten sei und nunmehr auch die Sozialhilfe und die Jugendhilfe zu Rehabilitationsträgern gemacht habe. Es handelt sich hierbei um die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben, insbesondere am Arbeitsleben. Das Gesetz habe die Vorschriften der verschiedenen Sozialleistungsbereiche gebündelt und den Zugang für behinderte Menschen dadurch erheblich verbessert, das Leistungen schnell und bürgernah zu erbringen seien. Krankenkassen, Unfall­versicherung, Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung und die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe haben die Hilfen nach diesen allgemeinen Regelungen des neuen Sozialgesetzbuches IX zu erbringen. Auch das bisherige Schwerbehindertenrecht ist Bestandteil des SGB IX geworden.

Neu ist die Aufgabe für die Jugendhilfe und den Träger der Sozialhilfe. Lange war dies im Gesetzgebungsverfahren auch strittig, zumal Kostenbelastungen nicht konkretisiert werden konnten und auch weil die Zugangsvoraus­setzungen der normalen REHA-Träger mit dem Nachrangs- und Bedarfs­deckungsprinzip in der Jugend- und Sozialhilfe nicht kompatibel sind.

Der neue Behindertenbegriff des § 2 (Zitat:” ...  danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist......) spricht also nicht mehr von Krankheit, sondern von “nicht Gesundheit”. Es sei nicht abschätzbar, welche Auswir­kungen dieser neue Behindertenbegriff habe.

Das Gesetz sehe als Beratung Servicestellen vor, die jeweils kreisweit einzu­richten seien und in denen der Sachverstand der REHA-Träger, also künftig auch der Kommunen, vorhanden sein müsse. Hier gebe es Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes in einem Eckpunktepapier, indem die Interessen der Kommunen berücksichtigt seien. Die Servicestellen müssen bis zum 31.12.2002 eingerichtet werden.

Nachdem der Behindertenbeirat, die Jugendamtsleitungen auf der Ebene des Landschaftsverbandes und die Sozialamtsleiter sich mit der Materie beschäf­tigt haben, sind viele Sachverhalte zu klären (Verfahren, Gutachten, Fristen, Kosten, Beteiligung Servicestellen).

Weitere Besprechungen finden statt, die kommunalen Entscheidungsgremien werden über Auswirkungen zeitnah informiert.

8.1.7

Herr Peske gab bekannt, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Käthe-Kollwitz-Schule wegen fehlender Klassenräume mit einer Schulklasse in die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Heeren eingezogen ist. Diese Maß­nahme ist zunächst auf ein Jahr befristet.

8.1.8

Herr Brüggemann gab den Hinweis, dass das Land finanzielle Einsparungen, u. a. im Landesjugendplan beabsichtigt. Dies könne nicht hingenommen werden. Die Stadt erhalte z. Zt. jährlich für die Jugendheime ca. 320.000 DM aus dem Landesjugendplan.

 

8.2       Anfragen

 

8.2.1   

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Sachstand der Einrichtung von Deutschkursen für Kinder aus Migrantenfamilien.

Herr Brüggemann verwies auf die letzte Sitzung des Schul- und Sportaus­schusses am 4. September 2001, in der bereits ein Sachstandsbericht abgegeben wurde.

Protokollauszug: ”... Frau Meißner teilte mit, dass ein Bedarf gegeben sei. Es werde jedoch ein neuer Erlass erwartet. Sobald dieser vorliege, werde die Verwaltung entsprechende Mittel für die Einrichtung von Kursen beantragen.”

8.2.2   

Herr Weigel erinnerte angesichts der verübten Attentate in den Vereinigten Staaten von Amerika an seine Ausführungen zum Auftritt der Musikband “Terrorgruppe” bei der Einweihungsfeier der neuen Räume des Jugendkultur­cafes. Er bat den Ausschuss darum, in Zukunft etwas besonnener mit Begriffen wie Terror o. ä. umzugehen.