Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im kommenden Jahr eine Ferienfreizeit für 10- bis 14-jährige Kinder und Jugendliche in der Partnerstadt Ängelholm unter dem Vorbehalt der Verfügbar­keit der Haushaltsmittel zu organisieren.


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen angenommen


Herr Brüggemann führte zur Vorlage aus, dass die beabsichtigte Praxis des Outsourcing nicht durchführbar sei, wie bereits mit der Beschlussvorlage belegt.

 

Die Verwaltung habe nach vielen Gesprächen, insbesondere auch innerhalb des Hauses, zur Kenntnis nehmen müssen, dass in jedem Fall Haushaltsmittel bereit zu stellen seien, wenn die Durchführung einer kommunalen Ferienmaßnahme gewünscht werde. Die Verwaltung stütze die Durchführung einer kommunalen Ferienmaßnahme. An keiner Stelle sei bisher erkennbar, dass die parlamentarischen Gremien das nicht auch so sehen.

 

Insofern sei jetzt zu entscheiden, ob und wie das Jugendamt weiter planen solle. Dazu gehöre die Entscheidung, ob auf die bewährte Schwedenfreizeit verzichtet werden solle. Bei Berücksichtigung der Tatsache, dass in keinem Fall auf die Veranschlagung von Haushalts­mitteln verzichtet werden könne, sehe die Verwaltung keinen Anlass, auf die bewährte Schwedenfreizeit zu verzichten.

 

Die Verwaltung betonte, dass man die Entscheidung des Fachausschusses brauche, um mit Blick auf ein qualifiziertes Votum des Jugendhilfeausschusses die Planungen für das nächste Jahr vorbereiten zu können. Das sei jedoch nur möglich unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Haushaltsmittel bereitstelle.

 

Frau Lungenhausen bedauerte, dass der Weg des Outsourcing sich nicht realisieren lässt. Sie begrüßte jedoch im Namen der SPD-Fraktion, dass an der Fahrt nach Ängelholm dennoch festgehalten werden soll.

 

Frau Lungenhausen regte ferner an, zukünftig darüber nachzudenken, ob nicht auch eine Freizeit in Sulecin/Polen möglich sei. Sie begründete dies mit den partnerschaftlichen Bemühungen beider Seiten.

 

Frau Scharrenbach stellte die Frage, ob beim Gedanken der Freizeit in Schweden und der jetzigen Abkehr vom Outsourcing noch die jugendpolitische Relevanz oder eher der städte­partnerschaftliche Gedanke im Vordergrund stehe.

Wenn allein der städtepartnerschaftliche Gedanke ausschlaggebend sei, so müsse darüber nachgedacht werden, ob nicht dann finanzielle Mittel eher im Etat für internationale Begeg­nungen bereitgestellt werden sollten anstatt aus dem Jugendhilfeetat. Darüber hinaus stelle sich die Frage, warum eine Vorlage verabschiedet werden soll, die offenbar aus der Not heraus geboren sei.

 

Herr Brüggemann stellte noch einmal klar, warum die Verwaltung des Jugendamtes zum jetzigen Zeitpunkt eine Beratung des Fachausschusses suche. Schließlich brauche das Jugendamt Planungssicherheit.

 

Im Übrigen belege die Vorlage bereits jetzt, welche Mittel vorbehaltlich der Zustimmung des Rates einzustellen seien. Die jugendpolitische Relevanz stehe aus Sicht der Verwaltung nicht zur Diskussion, da es auch in Kamen Kinder und Jugendliche gebe, denen die Teilnahme an Ferienfreizeiten nur mit massiver finanzieller Unterstützung ermöglicht werden könne.

Wenn der Ausschuss nun empfehle, die Maßnahme in Schweden zu streichen, so sei die Verwaltung in der Lage, zum jetzigen frühen Zeitpunkt auch Maßnahmen an anderer Stelle vorzubereiten. Aber auch da gelte, wie wiederholt ausgeführt, die Tatsache, dass derartige Maßnahmen aus bekannten Gründen im Haushalt zu veranschlagen seien.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass die wirtschaftlichen Fragen hierzu in die nächsten Haushaltsberatungen eingebracht werden sollten.

 

Herr Kaczmarek wies darauf hin, dass die Vorlage aus pragmatischen Gründen Sinn macht. Schließlich seien langfristige Planungen nötig, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Die Planungen könnten nicht erst nach den Haushaltsberatungen im März des Jahres 2002 beginnen.

 

Herr Weigel wies darauf hin, dass es nach den Gegebenheiten mit dem Outsourcing nicht klappen konnte.

 

Herr Brüggemann bestätigte, dass man die Ferienfreizeit gerade aus diesem Grunde nicht aus dem Haushalt bekommt. Es sei denn, der Ausschuss würde die Bereitstellung kom­munaler Mittel grundsätzlich in Frage stellen. Damit sei dann jedoch ausgeschlossen, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien eine Möglichkeit einer längeren Ferienerholung haben. Wenn der Ausschuss jedoch der Durchführung einer Ferien­freizeit gerade für dieses Klientel wünsche, dann müsse diese auch gesichert werden. Dazu habe der Rat, wie das auch Frau Scharrenbach bereits verdeutlicht habe, die Entscheidung. Der Rat sei dann aber auch in der Lage, seine Entscheidung mit Blick auf das Votum des Fachausschusses zu treffen.