Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass

 

1.      der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Amt für Denkmalpflege, Müns­ter, festgestellt hat, dass das Fördergerüst über Schacht 1 der Schachtanlage Grillo 1/2 einschließlich des Fördermaschinenhauses die Voraussetzungen eines Denkmals gem. Denkmalschutzgesetz NW erfüllt und

 

2.      die Untere Denkmalbehörde dementsprechend das Verfahren zur Unterschutzstellung bzw. Eintragung dieser Denkmäler in die Denk­malliste der Stadt Kamen durchführen wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Baudrexl erklärte, dass mit der Stellungnahme die Grundlage für die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens und die Eintragung in die Denkmalliste gegeben sei. Die Problematik der Finanzierung sei jedoch noch nicht gelöst. Aufgrund der zu erwartenden angespannten Haushalts­lage könnten die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten nicht von der Kommune gedeckt werden. Es müsse klar und sichergestellt sein, dass die zukünf­tige Finanzierung nicht mit kommunalen Mitteln erfolgen könne.

 

Herr Lipinski stimmte dem zu und ergänzte, dass die Unterschutzstellung zunächst primär im Vordergrund stünde, die Problematik der Finanzierung aber noch zu diskutieren sei.

 

Herr Kissing erklärte, dass die CDU-Fraktion die Unterschutzstellung in diesem Fall nicht akzeptieren kann, solange die kommunale Finanzierung nicht ausgeschlossen werden könne. Er wies in diesem Zusammenhang auf andere Städte hin, die entsprechende Verfah­ren blockiert hätten. Das Verfahren bei der Unterschutzstellung, welches die Finanzierungs­frage nicht sicherstelle, wurde von ihm kritisiert. Darüber hinaus würde er das fachliche Gut­achten des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege anzweifeln. Er forderte die Kommune auf, ein weiteres fachliches Gut­achten anzufordern. Die CDU-Fraktion könne die Denkmal­würdigkeit nicht anerkennen.

 

Herr Goehrke wies darauf hin, dass durch das historische Bewusstsein klar sei, dass es sich um ein erhaltenswertes Industriedenkmal handelt. Der Bergbau habe die Kamener Ge­schichte und die Stadtentwicklung geprägt. Bedenken gegen die Unterschutzstellung be­zeichnete er als kleinmütig. Die Kommune solle sich positiv zur Geschichte und Stadt­ent­wicklung bekennen.

 

Herr Kühnapfel unterstrich die Denkmalwürdigkeit des Monopol-Förder­gerüsts. Er wies darauf hin, dass jeder private Eigentümer zum Denkmal­erhalt verpflichtet würde. Demzufolge solle auch die Deutsche Steinkohle als Eigentümerin in die Pflicht genommen werden. Auf jeden Fall sei ein Konzept für die Finanzierung zu erstellen. Die Eintragung in die Denkmal­liste solle auf jeden Fall erfolgen.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass das Verfahren auf jeden Fall betrieben würde; es solle nur auf die mögliche Entwicklung in finanzielle Hinsicht hingewiesen werden. Die Finanzie­rungsfrage solle parallel zum Eintragungsverfahren behandelt werden.

 

Herr Kaminski unterstütze das vorgelegte Gutachten des Amtes für Denkmalpflege und be­merkte, dass es sich im Fall des Förderturms um ein Unikat in Deutschland handelt, welches für die Nachwelt erhalten werden müsse.

 

Herr Stoltefuß erinnerte daran, dass das Denkmalschutzgesetz die Unterschutzstellung ein­deutig regelt und die Kommune keine Wahl habe. Die politische Bewertung ändere nichts daran, dass die Kommune an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sei. Die Ausweisung des Förder­gerüsts als Denkmal bringe eine Aufwertung für die Kommune und den Technolo­giepark und symbolisiere das Engagement der Kommune, zur Erhaltung eines Baudenkmals der Industriekultur beizutragen. Dies sei ein kultureller und wirtschaftsfördernder Faktor für die Kommune. Bezüglich der Finanzierung sei ein kreatives Nutzungskonzept gefragt.

 

Herr Kissing wies darauf hin, dass gerade dieses vor der Unterschutz­stellung fehlende Finanzierungskonzept Gegenstand seiner Kritik sei und forderte eine engere Zusammenar­beit zwischen dem Amt für Denkmal­pflege und der Stiftung.

 

Herr Behrens stimmte der Unterschutzstellung des Förderturms zu. Als ein Wahrzeichen der Stadt Kamen solle er auf jeden Fall als Denkmal erhalten bleiben. Er wies darauf hin, dass bei der Finanzierungsfrage das bürgerliche Engagement gefordert sei und verwies in dieser Hinsicht auch auf den Förderverein. Er appellierte an die Verantwortung für den Erhalt des Turmes.

 

 

Herr Ebbinghaus bemerkte, dass zwischen dem privaten Engagement und der politischen Sichtweise zu unterscheiden sei. Aufgrund der Be­denken bei der Finanzierung könne unter Berücksichtigung der Haus­haltslage die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Kaminski verdeutlichte, dass das Ziel des Fördervereins eine Zusammenarbeit für die Erhaltung des Turms sei. Der Förderverein werde ein für die Kommune wirtschaftlich tragba­res Konzept erarbeiten.

 

Herr Lehmann erkundigte sich nach dem Verfahren der Unterschutz­stellung.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass nunmehr zunächst die Eigentümerin ange­hört würde.

 

Herr Goehrke beantragte, die Beschlussvorlage im ersten Satz wie folgt zu ändern: „Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass .......... :“

 

Herr Lipinski unterstützte diesen Antrag.

 

Herr Madeja stellte die Änderung des Beschlussvorschlages fest.