Sitzung: 06.09.2001 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 192/2001
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass
1. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Amt für Denkmalpflege, Münster, festgestellt hat, dass das Fördergerüst über Schacht 1 der Schachtanlage Grillo 1/2 einschließlich des Fördermaschinenhauses die Voraussetzungen eines Denkmals gem. Denkmalschutzgesetz NW erfüllt und
2. die Untere Denkmalbehörde dementsprechend das Verfahren zur Unterschutzstellung bzw. Eintragung dieser Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt Kamen durchführen wird.
Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Baudrexl erklärte, dass mit der Stellungnahme die Grundlage für die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens und die Eintragung in die Denkmalliste gegeben sei. Die Problematik der Finanzierung sei jedoch noch nicht gelöst. Aufgrund der zu erwartenden angespannten Haushaltslage könnten die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten nicht von der Kommune gedeckt werden. Es müsse klar und sichergestellt sein, dass die zukünftige Finanzierung nicht mit kommunalen Mitteln erfolgen könne.
Herr Lipinski stimmte dem zu und ergänzte, dass die Unterschutzstellung zunächst primär im Vordergrund stünde, die Problematik der Finanzierung aber noch zu diskutieren sei.
Herr Kissing erklärte, dass die CDU-Fraktion die Unterschutzstellung in diesem Fall nicht akzeptieren kann, solange die kommunale Finanzierung nicht ausgeschlossen werden könne. Er wies in diesem Zusammenhang auf andere Städte hin, die entsprechende Verfahren blockiert hätten. Das Verfahren bei der Unterschutzstellung, welches die Finanzierungsfrage nicht sicherstelle, wurde von ihm kritisiert. Darüber hinaus würde er das fachliche Gutachten des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege anzweifeln. Er forderte die Kommune auf, ein weiteres fachliches Gutachten anzufordern. Die CDU-Fraktion könne die Denkmalwürdigkeit nicht anerkennen.
Herr Goehrke wies darauf hin, dass durch das historische Bewusstsein klar sei, dass es sich um ein erhaltenswertes Industriedenkmal handelt. Der Bergbau habe die Kamener Geschichte und die Stadtentwicklung geprägt. Bedenken gegen die Unterschutzstellung bezeichnete er als kleinmütig. Die Kommune solle sich positiv zur Geschichte und Stadtentwicklung bekennen.
Herr Kühnapfel unterstrich die Denkmalwürdigkeit des Monopol-Fördergerüsts. Er wies darauf hin, dass jeder private Eigentümer zum Denkmalerhalt verpflichtet würde. Demzufolge solle auch die Deutsche Steinkohle als Eigentümerin in die Pflicht genommen werden. Auf jeden Fall sei ein Konzept für die Finanzierung zu erstellen. Die Eintragung in die Denkmalliste solle auf jeden Fall erfolgen.
Herr Baudrexl wies darauf hin, dass das Verfahren auf jeden Fall betrieben würde; es solle nur auf die mögliche Entwicklung in finanzielle Hinsicht hingewiesen werden. Die Finanzierungsfrage solle parallel zum Eintragungsverfahren behandelt werden.
Herr Kaminski unterstütze das vorgelegte Gutachten des Amtes für Denkmalpflege und bemerkte, dass es sich im Fall des Förderturms um ein Unikat in Deutschland handelt, welches für die Nachwelt erhalten werden müsse.
Herr Stoltefuß erinnerte daran, dass das Denkmalschutzgesetz die Unterschutzstellung eindeutig regelt und die Kommune keine Wahl habe. Die politische Bewertung ändere nichts daran, dass die Kommune an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sei. Die Ausweisung des Fördergerüsts als Denkmal bringe eine Aufwertung für die Kommune und den Technologiepark und symbolisiere das Engagement der Kommune, zur Erhaltung eines Baudenkmals der Industriekultur beizutragen. Dies sei ein kultureller und wirtschaftsfördernder Faktor für die Kommune. Bezüglich der Finanzierung sei ein kreatives Nutzungskonzept gefragt.
Herr Kissing wies darauf hin, dass gerade dieses vor der Unterschutzstellung fehlende Finanzierungskonzept Gegenstand seiner Kritik sei und forderte eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Denkmalpflege und der Stiftung.
Herr Behrens stimmte der Unterschutzstellung des Förderturms zu. Als ein Wahrzeichen der Stadt Kamen solle er auf jeden Fall als Denkmal erhalten bleiben. Er wies darauf hin, dass bei der Finanzierungsfrage das bürgerliche Engagement gefordert sei und verwies in dieser Hinsicht auch auf den Förderverein. Er appellierte an die Verantwortung für den Erhalt des Turmes.
Herr Ebbinghaus bemerkte, dass zwischen dem privaten Engagement und der politischen Sichtweise zu unterscheiden sei. Aufgrund der Bedenken bei der Finanzierung könne unter Berücksichtigung der Haushaltslage die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Kaminski verdeutlichte, dass das Ziel des Fördervereins eine Zusammenarbeit für die Erhaltung des Turms sei. Der Förderverein werde ein für die Kommune wirtschaftlich tragbares Konzept erarbeiten.
Herr Lehmann erkundigte sich nach dem Verfahren der Unterschutzstellung.
Herr Baudrexl erklärte, dass nunmehr zunächst die Eigentümerin angehört würde.
Herr Goehrke beantragte, die Beschlussvorlage im ersten Satz wie folgt zu ändern: „Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass .......... :“
Herr Lipinski unterstützte diesen Antrag.
Herr Madeja stellte die Änderung des Beschlussvorschlages fest.