Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.                  Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläute­rungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage)

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Der als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereich wird entsprechend dem Planentwurf als „Wohnbaufläche“, „Gemischte Baufläche“, „Gewerbegebiet“, „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land­schaft“ und in „Fläche für Nutzungsbeschränkungen zum Schutze gegen schäd­liche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes“ dargestellt. Der gesamte Bereich wird gem. § 5 (3) Nr. 2 Baugesetzbuch „Flächen, unter denen der Bergbau umgeht“ gekennzeichnet.

2.                  Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 wurden gemeinsam behandelt.

 

Herr Liedtke gab eine ausführliche Erläuterung zur 27. Änderung des Flächennutzungspla­nes und dem sich daraus ergebenden Bebauungs­plan-Nr. 20 Ka „Volkermanns Hof“. Er wies insbesondere darauf hin, dass im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aufgrund der vorlie­genden Lärmimmission durch die Bahn eine Fläche für Lärmschutzmaßnahmen ausgewie­sen ist. Von dem ursprünglichen Konzept, eine Gewerbefläche durch eine entsprechende Bebauung als passive Lärmschutzmaßnahme zu wählen, wurde abgesehen. Stattdessen soll auf der für Lärmschutz­maßnahmen ausgewiesenen Fläche ein 8 – 10 m hoher Lärmschutz­wall errichtet werden. Ein entsprechendes Gutachten wurde erstellt. Herr Liedtke erläuterte die Einzelheiten anhand der in diesem Zusammenhang erstellten Lärmrasterkarte. Die Be­denken der Bewohner aus dem Bereich Mersch, ob der Lärm durch einen Lärmschutzwall auf diesen Wohn­bereich reflektiert werden kann, konnte in einem Gutachten dahingehend ausgeschlossen werden, dass keine merklichen Unterschiede hinsichtlich der Lärmbelastung durch den Wall vorhanden sind. Positiver Nebeneffekt dieser Nutzungsänderung ist, dass dadurch statt bisher 50 Wohneinheiten nunmehr 70 Wohneinheiten möglich geworden sind. Im Bereich der Hof­stelle werden Baudenkmäler als Bestand nachrichtlich aufgenommen. Die aufgezeigte Änderung des FNP wird dem RP Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Herr Kasperidus fragte nach, wie diese Lärmrasterkarten erstellt werden.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass diese Lärmrasterkarten mit einem be­stimmten Computerpro­gramm erstellt werden, wobei die Lärmart genau spezifiziert und ausgewertet wird, z.B. Art und Anzahl der Züge, Höhen­bereiche und die Auswirkungen der Lärmschutzmaßnahmen aufgezeigt werden.

 

Herr Behrens erkundigte sich nach der Bedeutung der Formulierung „Flächen unter denen der Bergbau umgeht“.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass es sich um eine festgeschriebene Formulierung aus dem Gesetzestext des Baugesetzbuches handelt.

 

Herr Behrens stimmte den vorgeschlagenen Änderungen des Flächen­nutzungsplans zu. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Er begrüßte insbesondere die Er­weiterung der Bebauung auf 70 Wohn­einheiten, welche bedarfsorientiert zu Gunsten des kleinflächigen Ein­familienwohnungsbaus ausgerichtet sei.

 

Herr Meschede erkundigte sich, ob das vorgestellte Gutachten ebenfalls die zukünftig zu erwartende Zuggeschwindigkeit von 200 km/h berück­sichtige.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass dies nicht berücksichtigt worden sei, aber die Geschwindig­keitssteigerung nicht unmittelbar mit einer Lärmsteige­rung verbunden sein müsse. So seien moderne ICE-Züge, die schneller fahren, in der Regel deutlich leiser als herkömmliche, lang­samere Züge, vor allem als Güterzüge.

 

Herr Wiese fragte an, ob das bestehende Industriegleis Richtung Königs­born noch befahren wird und ob auch in diesem Bereich Lärmschutzmaß­nahmen ergriffen würden.

 

Herr Liedtke antwortete, dass der Betrieb dieses Gleises nach Mitteilung der DB eingestellt sei. Ein besonderer Lärmschutz in diesem Bereich wäre nicht erforderlich, da selbst bei einer Nutzung dieser Gleise die Züge nur relativ selten und mit sehr geringer Geschwindigkeit fah­ren.

 

Herr Kissing bemerkte, dass ein Lärmschutzwall von 8 – 10 m als ange­messen zu bewerten sei und präventiv auch für den schnelleren Bahn­verkehr wirke.

 

Herr Goehrke wies darauf hin, dass auch für die Gesamtschulen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien. Er erkundigte sich nach der Position der Verwaltung bezüglich der Ein­wände des NABU betreffend der Ausgleichsfläche und der abweichenden Biotopwerte.

 

 

Herr Liedtke entgegnete, dass die Grundzüge der Planung und die ökolo­gische Bilanzierung mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt seien. Sollten sich noch Einwände erge­ben, so würde die Planung ange­passt. Als Standort für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sei eine Fläche in Heeren-Werve (Brameyer Straße) vorgesehen. Dort bestehe die Möglichkeit des weiteren Grunderwerbs und der Biotopvernetzung, welche im übrigen auch von der Landwirtschaftkammer empfohlen würde.

 

Herr Rabeneck fragte an, was mit den in dem Gebiet bereits bestehenden Gewerbebetrie­ben sei.

 

Herr Liedtke erklärte, dass diese vorhandenen Gewerbebetriebe (gewerbliche Hallen) sich in einem Mischgebiet befänden und diese die geplante Wohnbebauung nicht stören.

 

Herr Rabeneck erkundigte sich, warum die NABU-Stellungnahme seitens der Stadt Kamen nicht an den Kreis Unna weitergeleitet worden sei. Er habe seinerseits die Stellungnahme dem zuständigen Sachbearbeiter übermittelt.

 

Herr Liedtke erklärte, dass der Kreis Unna den von der Stadt vorgelegten Bebauungsplan und damit auch die ökologische Bilanzierung prüfen werde. Die Stadt Kamen habe die Grundzüge der Planung mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen und es sei Aufgabe der Stadt Kamen, die Einwände des NABU zu prüfen und abzuwägen.

 

Herr Kühnapfel begrüßte die großflächige Ausgleichs- und Ersatzmaß­nahme und regte an, für das Kamener Stadtgebiet ein umfassendes Konzept mit Öko-Konto im Rahmen der Flä­chennutzungsplanung zu erarbeiten.

 

Herr Liedtke erklärte, dass dies beabsichtigt sei und in den neuen Flächennutzungsplan mit aufgenommen werden soll.

 

Herr Behrens regte an, das Konzept eines ökologischen Flächenpools in Kooperation mit dem Kreis Unna vorzustellen.

 

Herr Goehrke erkundigte sich, wie die Weidenfläche abgegrenzt werden solle. Der vorhan­dene Zaun sei niedergetreten worden.

 

Herr Liedtke erklärte, dass der Zaun in diesem Fall repariert würde.