Sitzung: 20.09.2001 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 186/2001
Herr Baudrexl erläuterte, dass aufgrund der Ergänzung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) vom Jahr 1999 an Kostenüberdekkungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind. Ebenso sollen Kostenunterdeckungen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Mit dieser Mitteilungsvorlage informiere die Verwaltung daher rechtzeitig vor Einbringung der Gebührenhaushalte für das kommende Jahr. Problematisch erwiesen sich die Ergebnisse für das Bestattungswesen. Die Zahlen seien noch nicht endgültig ausgewertet, erkennbar sei jedoch ein Trend zu preisgünstigeren Bestattungsarten.
Herr Hupe bezeichnete als positiv, dass bei 4 Gebührenarten die Kalkulation nahezu mit dem Ergebnis übereinstimme. Allerdings bereiteten die Kosten für das Bestattungswesen Sorgen. Durch die Gesetzesänderung und vor dem Hintergrund der Haushaltssituation werde aber leider ein Vortrag der Unterdeckung nicht zu umgehen sein.
Herr Hasler bestätigte ebenfalls die gute Kalkulationsarbeit. Die Problematik bei den Gebühren für das Bestattungswesen sei nicht neu und sollte im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Gestaltung frühzeitig diskutiert werden. Nachzudenken sei, ob über den Ansatz “öffentliches Grün“ die Kosten für die Allgemeinheit gesenkt werden können. Herr Hasler bedauerte, dass die Tabellen nicht die kalkulierten Zahlen enthielten. Zum einfacheren Vergleich bat er, künftige Darstellungen entsprechend zu ergänzen.
Für die Zukunft sagte Herr Baudrexl eine entsprechende Ergänzung zu. Auf die vorliegenden Ergebnisse eingehend nannte Herr Baudrexl einzelne Kalkulationszahlen.