Herr Baudrexl erläuterte, dass aufgrund der Ergänzung des § 6 Kom­munalabgabengesetz (KAG NW) vom Jahr 1999 an Kostenüberdek­kungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind. Ebenso sollen Kostenunterdeckungen inner­halb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Mit dieser Mitteilungsvor­lage informiere die Verwaltung daher rechtzeitig vor Einbringung der Gebührenhaushalte für das kommende Jahr. Problematisch erwiesen sich die Ergebnisse für das Bestattungswesen. Die Zahlen seien noch nicht endgültig ausgewertet, erkennbar sei jedoch ein Trend zu preisgünsti­geren Bestattungsarten.

 

Herr Hupe bezeichnete als positiv, dass bei 4 Gebührenarten die Kalku­lation nahezu mit dem Ergebnis übereinstimme. Allerdings bereiteten die Kosten für das Bestattungswesen Sorgen. Durch die Gesetzesänderung und vor dem Hintergrund der Haushaltssituation werde aber leider ein Vortrag der Unterdeckung nicht zu umgehen sein.

 

Herr Hasler bestätigte ebenfalls die gute Kalkulationsarbeit. Die Proble­matik bei den Gebüh­ren für das Bestattungswesen sei nicht neu und sollte im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Gestaltung frühzeitig dis­kutiert werden. Nachzudenken sei, ob über den Ansatz “öffentliches Grün“ die Kosten für die Allgemeinheit gesenkt werden können. Herr Hasler bedauerte, dass die Tabellen nicht die kalkulierten Zahlen enthielten. Zum einfacheren Vergleich bat er, künf­tige Darstellungen entsprechend zu ergänzen.

 

Für die Zukunft sagte Herr Baudrexl eine entsprechende Ergänzung zu. Auf die vorliegen­den Ergebnisse eingehend nannte Herr Baudrexl einzelne Kalkulationszahlen.