Beschluss:

 

Die Verbraucher-Zentrale NRW wird beauftragt, in der Stadt Kamen eine Abfallberatung im Sinne des § 3 des Landesabfallgesetzes NRW

- LAbfG - durchzuführen.

 

Mit der Verbraucher-Zentrale NRW ist diesbezüglich eine vertragliche Vereinbarung herbeizuführen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Baudrexl zeigte zunächst die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Abfallberatung in der Vergangenheit auf. Ab 1.1.2002 obliege diese Aufgabe wieder der Stadt Kamen. Aus Sicht der Verwaltung werde weiter­hin eine zielorientierte Abfallberatung durch die Verbrau­cher-Zentrale für notwendig und sinnvoll gehalten. Mit der Verbraucher-Zentrale solle daher ein Vertrag gem. beigefügtem Entwurf geschlossen werden.

 

Die CDU-Fraktion begrüße ausdrücklich die Rückkehr der Abfallberatung zur Stadt Kamen, sagte Herr Hasler. Durch die direkte Anbindung an die Stadt Kamen und die damit verbun­dene stärkere Berücksichtigung der örtlichen Belange könne die Aufgabe der Abfallberatung noch effektiver erfolgen. Hinzu komme die Kostenreduzierung.

 

Herr Behrens sah keine Änderung von der Sache her, da die Aufgabe wie bisher vor Ort von der Verbraucher-Zentrale wahrgenommen werde. Es ändere sich lediglich die Zuständigkeit im Hinblick auf die Finanzie­rung. Die Argumentation von Herrn Hasler sei insofern nicht nachvollzieh­bar. Da die Abfallberatung nicht nur eine kommunale Aufgabe sei, sei auch das bisherige Konzept mit der Koordinierung durch den Kreis Unna richtig gewesen. Die Kosten seien aber möglicherweise künstlich ge­steigert worden, da in einigen Städten scheinbar zusätzliche Mitarbeiter mit der Abfallberatung betraut worden seien.

 

Die SPD-Fraktion bewerte die dezentrale Abfallberatung als einen positiven Schritt für die Stadt und stimme dem Beschlussvorschlag zu, legte Herr Hupe dar. Als positiv werde zu­dem die vertragliche Regelung hinsichtlich der Qualität bei der Personalsituation angesehen.

 

Herr Hasler bat Herrn Behrens um Mitteilung, wie hoch die Gewinne gewesen seien, die der Kreis über die GWA erzielt habe, und ob bei der Übernahme der Abfallberatung durch die Stadt Kamen auch finanzielle Risiken zu erwarten seien.

 

Die einzige Neuregelung für die Stadt Kamen bestehe in der Dezentrali­sierung, antwortete Herr Behrens. Zur GWA müsse gesagt werden, dass hier mehr als 60 qualifizierte Arbeits­plätze geschaffen worden seien.

 

Bei der Abfallberatung stelle sich zum einen die Frage, wie Abfallberatung organisiert wird, und zum anderen danach, ob Abfallberatung überhaupt sinnvoll ist, führte Herr Kissing aus. Diese Frage sei zu bejahen. Bei der Umlegung seien nicht die tatsächlichen Aufwendungen der einzelnen Kommune zugrunde gelegt worden, so dass die Kosten für die Stadt Kamen zu hoch gewesen seien. Durch die Neuregelung sei das Ziel angesichts der zu erwartenden Kosteneinsparungen für den Bürger erreicht worden.

 

Frau Schneider erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvor­schlag zustimmen werden. Am Beispiel der Infoarbeit bei der Einführung der Biotonne hob sie aber auch die gute Arbeit der GWA hervor. Die einzelne Stadt hätte dies nicht leisten können.