Sitzung: 20.09.2001 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 183/2001
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Bestellung eines beratenden ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW für die Kommission Wirtschaftsförderung und Liegenschaften:
beratendes Mitglied stellv.
beratendes Mitglied
Dieter Kloß Ulrich
Lehmann
Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Bezogen auf die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, an der weder Herr Kloß und wegen fehlender Benachrichtigung auch der persönliche Stellvertreter nicht teilnehmen konnte, machte Herr Kissing zunächst deutlich, dass die Mitglieder der BG-Fraktion bei Abwesenheit verpflichtet seien, ihre persönlichen Stellvertreter der CDU-Fraktion zu benachrichtigen.
Herr Hasler erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Seine Fraktion habe eine andere rechtliche Bewertung und sehe einen Unterschied im Hinblick auf die Benennung von beratenden Mitgliedern in Ausschüsse und Kommissionen. Einen Vergleich mit der FDP-Fraktion könne es nur dann geben, wenn die BG-Fraktion konsequent alle Ausschusssitze aus der CDU-Zugehörigkeit zurückgezogen hätte und ausschließlich beratende Mitglieder benennen würde. Die BG-Fraktion sehe nur ihre Vorteile und halte beim Umgang miteinander nicht einmal die vorgegebenen Regeln ein.
Herr Hupe teilte die Rechtsauffassung der CDU-Fraktion nicht. Die Rechtslage sei eindeutig, so dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Die SPD-Fraktion wolle die klimatischen Hintergründe nicht bewerten. Zu einem späteren Zeitpunkt werde aber die inhaltliche Zusammenarbeit der BG-Fraktion zu bewerten sein.