Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Bestellung eines beratenden ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW für die Kommission Wirtschaftsförderung und Liegenschaften:

 

beratendes Mitglied                                       stellv. beratendes Mitglied
Dieter Kloß                                                    Ulrich Lehmann

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Bezogen auf die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, an der weder Herr Kloß und wegen fehlender Benachrichtigung auch der persönliche Stellvertreter nicht teil­nehmen konnte, machte Herr Kissing zunächst deutlich, dass die Mitglieder der BG-Fraktion bei Abwesenheit verpflichtet seien, ihre persönlichen Stellvertreter der CDU-Fraktion zu be­nachrichtigen.

 

Herr Hasler erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Seine Fraktion habe eine andere rechtliche Bewertung und sehe einen Unterschied im Hinblick auf die Benennung von beratenden Mitgliedern in Ausschüsse und Kommissio­nen. Einen Vergleich mit der FDP-Fraktion könne es nur dann geben, wenn die BG-Fraktion konsequent alle Ausschusssitze aus der CDU-Zugehörigkeit zurückgezogen hätte und aus­schließlich beratende Mitglieder benennen würde. Die BG-Fraktion sehe nur ihre Vorteile und halte beim Umgang miteinander nicht einmal die vorgegebenen Regeln ein.

 

Herr Hupe teilte die Rechtsauffassung der CDU-Fraktion nicht. Die Rechtslage sei eindeutig, so dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Die SPD-Fraktion wolle die klimatischen Hintergründe nicht bewerten. Zu einem späteren Zeitpunkt werde aber die inhaltliche Zusammenarbeit der BG-Fraktion zu bewerten sein.