Beschluss:

 

Der Rat beschließt folgende Umbesetzungen:

 

1. Jugendhilfeausschuss

stellvertr. Mitglied nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG:

bisher:      Ella Buresch                      neu:     Odalrik Schlaweck

 

2. Kulturausschuss

stellvertr. beratendes Mitglied

bisher:      Jörn Hasenjürgen              neu:     Martin Wiegelmann

 

3. Wahlprüfungsausschuss

beratendes Mitglied

bisher:      Jörn Hasenjürgen              neu:     Marion Raspotnig

 

4. Rechnungsprüfungsausschuss des VHS-Zweckverbandes

beratendes Mitglied

bisher:      Jörn Hasenjürgen              neu:     Martin Wiegelmann

 

5. Haupt- und Finanzausschuss

stellv. Mitglied

bisher:      Dieter Kloß                        neu:     Friedrich-Wilhelm Menken

 

6. Krankenhausausschuss

stellv. Mitglied

bisher:      Dieter Kloß                        neu:     Heinrich Kissing

 

7. Partnerschaftsausschuss

stellv. Mitglied

bisher:      Dieter Kloß                        neu:     Ina Scharrenbach

 

8. Schul- und Sportausschuss

stellv. Mitglied

bisher:      Dieter Kloß                        neu:     Karl-Adolf Schneider

 

9. Planungs- und Umweltausschuss

stellv. Mitglied

bisher:      Dieter Kloß                        neu:     Rüdiger Plümpe

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Erdtmann wies auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages hin. Die CDU-Fraktion habe aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Kloß die daraus resultierenden Nachbesetzungen beantragt. Der Beschluss­vorschlag sei daher um die Ziffern 5 – 9 ergänzt worden.

 

Herr Kissing bat um Mitteilung, ob die Verzichtserklärung vollständig sei, da lediglich der Verzicht auf stellvertretende Mitgliedschaften von Herrn Kloß aufgeführt sei. Es stelle sich die Frage, ob dieser Verzicht aus formalen Gründen erfolgt sei.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass die Verzichtserklärung in Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion Bürgergemeinschaft zum Tagesordnungs­punkt A. 2 zu sehen sei. Die BG-Fraktion habe die Benennung von bera­tenden Ausschussmitgliedern beantragt. Die Fraktion sei nach Antrags­eingang seitens der Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass in verschiedenen Ausschüssen stellvertretende Mitgliedschaften von Herrn Kloß bestünden und aus rechtlichen Gründen somit die Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern der BG-Fraktion nicht möglich sei. Herr Kloß habe dann seinen Verzicht auf die stellvertretenden Mandate erklärt. Eine weitergehende Verzichtserklärung liege der Verwaltung nicht vor.

 

Die Frage von Herrn Kissing, ob es somit rechtlich möglich sei, eine Ausschussmitgliedschaft zu nutzen, die aus der Zugehörigkeit zu ver­schiedenen Fraktionen herzuleiten sei, wurde von Herrn Baudrexl bejaht. Eine Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern sei rechtlich dann zulässig, wenn nicht bereits eine andere Mitgliedschaft in einem Aus­schuss besteht.