Sitzung: 21.06.2001 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 136/2001
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzungen:
1. Jugendhilfeausschuss
stellvertr. Mitglied nach § 71
Abs. 1 Ziffer 2 KJHG:
bisher: Ella Buresch neu: Odalrik Schlaweck
2. Kulturausschuss
stellvertr.
beratendes Mitglied
bisher: Jörn Hasenjürgen neu: Martin Wiegelmann
3. Wahlprüfungsausschuss
beratendes
Mitglied
bisher: Jörn Hasenjürgen neu: Marion Raspotnig
4. Rechnungsprüfungsausschuss des VHS-Zweckverbandes
beratendes
Mitglied
bisher: Jörn Hasenjürgen neu: Martin Wiegelmann
5. Haupt- und Finanzausschuss
stellv.
Mitglied
bisher: Dieter Kloß neu: Friedrich-Wilhelm Menken
6. Krankenhausausschuss
stellv.
Mitglied
bisher: Dieter Kloß neu: Heinrich Kissing
7. Partnerschaftsausschuss
stellv.
Mitglied
bisher: Dieter Kloß neu: Ina Scharrenbach
8. Schul- und Sportausschuss
stellv.
Mitglied
bisher: Dieter Kloß neu: Karl-Adolf Schneider
9. Planungs- und Umweltausschuss
stellv.
Mitglied
bisher: Dieter Kloß neu: Rüdiger Plümpe
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Erdtmann wies auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages hin. Die CDU-Fraktion habe aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Kloß die daraus resultierenden Nachbesetzungen beantragt. Der Beschlussvorschlag sei daher um die Ziffern 5 – 9 ergänzt worden.
Herr Kissing bat um Mitteilung, ob die Verzichtserklärung vollständig sei, da lediglich der Verzicht auf stellvertretende Mitgliedschaften von Herrn Kloß aufgeführt sei. Es stelle sich die Frage, ob dieser Verzicht aus formalen Gründen erfolgt sei.
Herr Baudrexl erläuterte, dass die Verzichtserklärung in Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion Bürgergemeinschaft zum Tagesordnungspunkt A. 2 zu sehen sei. Die BG-Fraktion habe die Benennung von beratenden Ausschussmitgliedern beantragt. Die Fraktion sei nach Antragseingang seitens der Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass in verschiedenen Ausschüssen stellvertretende Mitgliedschaften von Herrn Kloß bestünden und aus rechtlichen Gründen somit die Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern der BG-Fraktion nicht möglich sei. Herr Kloß habe dann seinen Verzicht auf die stellvertretenden Mandate erklärt. Eine weitergehende Verzichtserklärung liege der Verwaltung nicht vor.
Die Frage von Herrn Kissing, ob es somit rechtlich möglich sei, eine Ausschussmitgliedschaft zu nutzen, die aus der Zugehörigkeit zu verschiedenen Fraktionen herzuleiten sei, wurde von Herrn Baudrexl bejaht. Eine Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern sei rechtlich dann zulässig, wenn nicht bereits eine andere Mitgliedschaft in einem Ausschuss besteht.