Beschluss:

 

1.      Der Planungs- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung
- Untere Denkmalbehörde - dazu, eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NW zur Beseitigung des in der Denkmalliste der Stadt Kamen mit der lfd. Nr. 104 eingetragenen Baudenkmals (1. Stallgebäude; 2. ehem. Schafstall; 3. Fachwerkscheune) zu erteilen.

 

2.      Diese Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen in dem zur Zeit gem. § 21 (4) DSchG NW laufenden Ministeranrufungsverfahren entscheidet, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 9 DSchG für die Beseitigung vorliegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Baudrexl erklärte, dass die Vorlage schon einmal Beratungsgegen­stand war und zur heutigen Sitzung aktualisiert wurde.

 

Herr Lipinski berichtete, dass das Thema in der SPD-Fraktion umfassend diskutiert wurde. Die Vorlage wird mitgetragen, da man zu keiner neuen Auffassung gekommen sei.

 

Herr Stoltefuß zeigte noch einmal den Werdegang der Thematik auf. Ein rechtmäßiges Verfahren habe erst im Dezember des letzten Jahres begonnen. Getroffene Entscheidungen seien ab diesem Zeitpunkt erst rechtmäßig. Der viel zitierte Vermerk des Ministeriums sei lediglich eine Einschätzung und rechtlich völlig unverbindlich. Dies müsse zur Kenntnis genommen werden. Er unterstütze jede Anregung zur Erhaltung des Hofes, der von regionaler großer Bedeutung und einzigartig in NRW ist. Ein Abriss wäre ein bedauerlicher kultureller Verlust, der durch die Politik nicht aufgegriffen wurde. Er habe Verständnis für die Finanzsituation der Stadt Kamen. Die Stadt als Eigentümerin kann sich jedoch nicht auf die angespannte Haushaltslage berufen.

 

Herr Behrens stellte klar, dass die Politiker keine Kulturbanausen seien. Vielmehr sei man in einen Zielkonflikt geraten und habe für den sozialen Aspekt eine höhere Priorität gesehen. Diese Entscheidung sei aber nicht leicht gefallen.

 

Herr Goehrke bemerkte, dass man sehr wohl zwischen dem sozialen Aspekt und dem Denkmal abgewogen habe. Die sozialen Aspekte sind sehr überzeugend. Man sein nur skeptisch, wenn in der Sommerpause ein Abriss erfolgt, da die Kontrolle fehle.

 

Herr Kissing erklärte, man solle nicht wieder eine Grundsatzdiskussion führen. Das Denkmalschutzgesetz sei mitunter hemmend für die Stadtent­wicklung und in seiner Zweckmäßigkeit auch für Sachverständige frag­würdig. In der Hierarchie der Gesetzgebung stehe das Denkmalschutz­gesetz nicht an erster Stelle. Das durchgeführte Verfahren sei vielleicht nicht immer exakt gelaufen, jedoch habe die Stadt Kamen immer mit offenen Karten gespielt. Der erste Stahlbetonkuhstall sei zwar einmalig, jedoch bliebe er subjektiv aus Stahlbeton. Eine Abwägung zugunsten des sozialen Aspektes sei aus seiner Sicht vertretbar.

 

Herr Krause bemerkte, er könne den Wunsch des Investors auf unmittel­baren Baubeginn bei einer positiven Entscheidung des Ministeriums verstehen, da vier bis sechs Wochen bei einer Baumaßnahme viel ausmachen.

 

Herr Stoltefuß erklärte, dass der Zeitdruck hausgemacht sei. Bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren bestände längst Klarheit. Zudem stehe das Lärmgutachten für die Errichtung des Altenheims noch aus. Insofern bestehe noch keine rechtskräftige Baugenehmigung. Der Abriss dürfe jedoch erst nach einer rechtskräftige Baugenehmigung erfolgen. Herr Stoltefuß verwies auf den Hof von der Heide.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass die Qualität des ministeriellen Vermerks vom Minister zu bewerten ist. Die Stadt Kamen hat das Ministerium bewusst früh zur Klärung der Investorenfragen und Machbarkeit beteiligt und zu einem Behördentermin geladen. Das Ministerium hat dann den richtungsweisenden Vermerk zu der Voranfrage gefasst, dass die Stadt Kamen und den Investor veranlasst hat, an dem Projekt weiter zu arbeiten. Alle Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes sind eingehalten worden. Bei einer positiven Entscheidung des Ministers sind alle Voraus­setzungen für den Fortgang des Verfahrens gegeben. Der Investor wartet dringend auf die Entscheidung, da die Fördermittel abrufbar sind.