Sitzung: 19.06.2001 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 121/2001
Beschlussempfehlung:
Die nachfolgend entsprechend § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NW genehmigt:
Bei der HhSt. 210.95015 – Erneuerungsmaßnahme in der Josefschule, vorher: VHS-Haus II – Baudenkmal – werden überplanmäßig 450.000,00 DM zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen