Sitzung: 24.04.2001 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 072/2001
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt,
Jugendgruppenleiter/innen-Cards auf der Grundlage des Runderlasses des
Ministeriums für Frauen, Familie und Gesundheit vom 16.12.1999 zur Einführung
einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in NRW auszugeben;
verbunden mit den Empfehlungen von Mindestvoraussetzungen zukünftiger
Juleica-InhaberInnen an die antragstellenden Träger. Die Kosten für die
Ausstellung der "Juleica" werden vom Fachbereich Jugend und Soziales
übernommen.
2.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis,
dass Inhabern von JugendgruppenleiterInnen-Cards Ermäßigungen in Höhe von 25
% unter den Teilnehmergebühren bzw. Eintrittspreisen der städtischen
Einrichtungen/Veranstaltungen gewährt werden. Die Gebührenordnungen sind entsprechend
zu ändern.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen
Verhandlungen mit privaten Unternehmen über Vergünstigungen intensiv
fortzuführen. Der Jugendhilfeausschuss appelliert darüber hinaus an in Betracht
kommende Institutionen, Organisationen, Betriebe und Firmen, das Ehrenamt zu
unterstützen und Ermäßigungen und Vergünstigungen für die InhaberInnen der
"Juleica" zu gewähren.
Eine Erstattung evtl. Ausfallkosten ist dabei nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Brüggemann führte aus, dass das Thema bereits mehrfach im Ausschuss behandelt wurde. Bei den Standards sei eine kreiseinheitliche Regelung erfolgt, nicht jedoch bei den Vergünstigungen. Hier sind über die dargelegten Vergünstigungen hinaus noch weitere Gespräche u. a. mit der GSW, VKU u. a. notwendig.
Frau Lungenhausen und Frau Scharrenbach nahmen die bisher erreichten Vergünstigungen für die ehrenamtlichen Kräfte erfreut zur Kenntnis und baten darum, in weiteren Verhandlungen zusätzliche Angebote zu erreichen.