Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, Jugendgruppenleiter/innen-Cards auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Frauen, Familie und Gesundheit vom 16.12.1999 zur Einführung einer bundeseinheit­lichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in NRW auszugeben; verbunden mit den Empfehlungen von Mindestvoraussetzungen zu­künftiger Juleica-InhaberInnen an die antragstellenden Träger. Die Kosten für die Ausstellung der "Juleica" werden vom Fachbereich Jugend und Soziales übernommen.

2.    Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Inhabern von Jugendgruppen­leiterIn­nen-Cards Ermäßigungen in Höhe von 25 % unter den Teilnehmergebühren bzw. Eintrittspreisen der städtischen Einrichtungen/Veranstaltungen gewährt werden. Die Ge­bühren­ordnungen sind entsprechend zu ändern.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Verhandlungen mit privaten Unternehmen über Vergünstigungen intensiv fortzuführen. Der Jugendhilfeausschuss appelliert darüber hinaus an in Betracht kommende Institutionen, Organisationen, Betriebe und Firmen, das Ehrenamt zu unterstützen und Ermäßigungen und Vergünstigungen für die InhaberInnen der "Juleica" zu gewähren.
Eine Erstattung evtl. Ausfallkosten ist dabei nicht vorgesehen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Brüggemann führte aus, dass das Thema bereits mehrfach im Ausschuss behandelt wurde. Bei den Standards sei eine kreiseinheitliche Regelung erfolgt, nicht jedoch bei den Vergünstigungen. Hier sind über die dargelegten Vergünstigungen hinaus noch weitere Gespräche u. a. mit der GSW, VKU u. a. notwendig.

 

Frau Lungenhausen und Frau Scharrenbach nahmen die bisher erreichten Vergünsti­gungen für die ehrenamtlichen Kräfte erfreut zur Kenntnis und baten darum, in weiteren Verhandlungen zusätzliche Angebote zu erreichen.