5.1     Mitteilungen der Verwaltung

 

5.1.1      Möbellager des Fachbereichs Soziales

Herr Güldenhaupt teilte mit, dass der Fachbereich Soziales bisher ein Möbel­lager im Gebäude Volkermanns Hof betrieben hat. Nunmehr wurde eine 300 qm große Halle für diesen Zweck in der Schäferstraße ab 01.05.2001 angemietet. Der Kreis als Träger der Sozialhilfe wird Zuschüsse zum Betrieb dieses Möbellagers beisteuern. Der jährliche Kostenrahmen wird sich auf ca. 30.000 DM belaufen.

5.1.2      Jahresstatistik der Schuldnerberatung

Herr Güldenhaupt gab bekannt, dass der Einladung die Jahresstatistik der Schuldnerberatung der AWO beigefügt war. Hier besteht bekanntlich ein Vertrag zwischen Kreis, Stadt und AWO. Zur Information der Ausschussmit­glieder wird der Jahresbericht beigefügt. Vermutlich wird in absehbarer Zeit nochmals Frau Zeißner eingeladen, um über die aktuellen Entwicklungen bei der Schuldnerberatung zu berichten.

 

5.1.3      Mausegatt Kindesbetreuung

Herr Güldenhaupt teilte mit, dass zwischen dem Frauencafe und der Stadt Kamen eine Vereinbarung mit dem Ziel geschlossen wurde, die in den Übergangsheimen am Mausegatt wohnenden ausländischen Kinder stärker als bisher zu integrieren. Dort soll jetzt der Versuch unternommen werden, zunächst Spielnachmittage einzurichten, um so den Zugang zu den Kindern und Eltern zu finden und anschließend die Kinder mehr in den Kindergarten-, Schul - und Vereinsalltag einzubinden.
Über die Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss berichtet.

5.1.4      Heizkostenzuschuss

Herr Steffen führte aus, dass der zum Jahresende 2000 vom Bundesgesetz­geber verabschiedete Heizkostenzuschuss hier vom Fachbereich Soziales zurzeit umgesetzt wird. Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 5,00 DM je Quadratmeter Wohnfläche. Es ergeben sich grundsätzlich drei berechtigte Personengruppen, hier zunächst die Tabellenwohngeldempfänger, die über die Wohngeldstelle ihren Heizkostenzuschuss automatisch ohne Antrag­stellung erhalten, dies sind etwa 1000 Familien in Kamen, dann die Personen, die über den Fachbereich Soziales sog. pauschaliertes Wohngeld bzw. besonderen Mietzuschuss bekommen, dies sind etwa 450 Familien, auch hier ist eine Antragstellung nicht erforderlich, und die Personen mit geringem Einkommen, die weder Tabellenwohngeld noch Sozialhilfe erhalten, dies sind zur Zeit etwa 150 individuelle Antragsteller/innen.

Herr Weber bedankte sich bei der Verwaltung für die geleistete Öffentlich­keitsarbeit in diesem Punkt, damit Berechtigte auch über die Möglichkeit der Antragstellung informiert werden.

5.1.5      Rentenreform

Herr Steffen führte aus, dass der Bundesgesetzgeber zurzeit die Renten­reform auf den gesetzgeberischen Weg bringt. Neben der Reform der gesetz­lichen Rentenversicherung, verbunden mit der Förderung eines kapital­gedeckten Altersvorsorgevermögens, sollen in diesem Artikelgesetz noch zahlreiche andere Bestimmungen geändert und neu eingefügt werden. Der Artikel 8 a enthält einen Entwurf eines Gesetzes über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG). Es handelt sich hier um eine tatsächlich nachhaltige Änderung im bisherigen sozialen Siche­rungssystem. Mit Blick auf den weiteren gesetzgeberischen Werdegang wird im Ausschuss über die Inhalte und die Auswirkungen dieses Gesetzes berichtet.

 

5.2     Anfragen

Anfragen ergaben sich keine.