Sitzung: 05.04.2001 Familien- und Sozialausschuss
5.1 Mitteilungen der Verwaltung
5.1.1 Möbellager des Fachbereichs Soziales
Herr Güldenhaupt teilte mit, dass der Fachbereich Soziales bisher ein
Möbellager im Gebäude Volkermanns Hof betrieben hat. Nunmehr wurde eine
300 qm große Halle für diesen Zweck in der Schäferstraße ab 01.05.2001
angemietet. Der Kreis als Träger der Sozialhilfe wird Zuschüsse zum Betrieb dieses
Möbellagers beisteuern. Der jährliche Kostenrahmen wird sich auf ca. 30.000 DM
belaufen.
5.1.2 Jahresstatistik der Schuldnerberatung
Herr Güldenhaupt gab bekannt, dass der Einladung die Jahresstatistik der
Schuldnerberatung der AWO beigefügt war. Hier besteht bekanntlich ein Vertrag
zwischen Kreis, Stadt und AWO. Zur Information der Ausschussmitglieder wird
der Jahresbericht beigefügt. Vermutlich wird in absehbarer Zeit nochmals Frau
Zeißner eingeladen, um über die aktuellen Entwicklungen bei der
Schuldnerberatung zu berichten.
5.1.3 Mausegatt Kindesbetreuung
Herr Güldenhaupt teilte mit, dass zwischen dem Frauencafe und der Stadt
Kamen eine Vereinbarung mit dem Ziel geschlossen wurde, die in den
Übergangsheimen am Mausegatt wohnenden ausländischen Kinder stärker als bisher
zu integrieren. Dort soll jetzt der Versuch unternommen werden, zunächst
Spielnachmittage einzurichten, um so den Zugang zu den Kindern und Eltern zu
finden und anschließend die Kinder mehr in den Kindergarten-, Schul - und
Vereinsalltag einzubinden.
Über die Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss berichtet.
5.1.4 Heizkostenzuschuss
Herr Steffen führte aus, dass der zum Jahresende 2000 vom Bundesgesetzgeber
verabschiedete Heizkostenzuschuss hier vom Fachbereich Soziales zurzeit
umgesetzt wird. Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 5,00 DM je Quadratmeter
Wohnfläche. Es ergeben sich grundsätzlich drei berechtigte Personengruppen,
hier zunächst die Tabellenwohngeldempfänger, die über die Wohngeldstelle ihren
Heizkostenzuschuss automatisch ohne Antragstellung erhalten, dies sind etwa
1000 Familien in Kamen, dann die Personen, die über den Fachbereich
Soziales sog. pauschaliertes Wohngeld bzw. besonderen Mietzuschuss bekommen,
dies sind etwa 450 Familien, auch hier ist eine Antragstellung nicht
erforderlich, und die Personen mit geringem Einkommen, die weder
Tabellenwohngeld noch Sozialhilfe erhalten, dies sind zur Zeit etwa 150
individuelle Antragsteller/innen.
Herr Weber bedankte sich bei der Verwaltung für die geleistete
Öffentlichkeitsarbeit in diesem Punkt, damit Berechtigte auch über die
Möglichkeit der Antragstellung informiert werden.
5.1.5 Rentenreform
Herr Steffen führte aus, dass der Bundesgesetzgeber zurzeit die Rentenreform
auf den gesetzgeberischen Weg bringt. Neben der Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung, verbunden mit der Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens, sollen in diesem Artikelgesetz noch zahlreiche andere
Bestimmungen geändert und neu eingefügt werden. Der Artikel 8 a enthält einen
Entwurf eines Gesetzes über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung (GsiG). Es handelt sich hier um eine tatsächlich
nachhaltige Änderung im bisherigen sozialen Sicherungssystem. Mit Blick auf den
weiteren gesetzgeberischen Werdegang wird im Ausschuss über die Inhalte und die
Auswirkungen dieses Gesetzes berichtet.
5.2 Anfragen
Anfragen ergaben sich keine.