Beschluss:

 

Die Anregung der Herren Christian und Lothar Droste, Mühlenstr. 59, 59174 Kamen, und weiterer Anwohner der Mühlenstraße (K 41), Teil­bereich zwischen Westicker Straße und Hilsingstraße, auf Sperrung dieses Teilabschnittes der Mühlenstraße (K 41) für den Schwer­lastverkehr wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 7 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Eingangs teilte Herr Brüggemann mit, dass der Verwaltung und allen Fraktionen zwei Briefe von Anwohnern der nördlichen Mühlenstraße zugesandt worden sind, in dem diese wünschen, dass die Schreiben in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses verlesen werden.

Anschließend wurden diese Schreiben von Herrn Brüggemann verlesen.

Des Weiteren verlas Herr Brüggemann die Stellungnahme des Kreises Unna, um die anwesenden Bürger ebenfalls darüber zu informieren, wobei er bemerkte, dass diese Stellungnahme den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses sowie den Sachverständigen vorliege.

Weiterhin stellte er klar, dass der Kreis Unna nicht nur Straßenbaulast­träger der in Rede stehenden Straßenzüge ist, sondern auch vorgesetzte Behörde in straßenverkehrsrechtlichen Belangen.

 

Herr Stahlhut teilte mit, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass über beide Anträge entschieden werden solle.

Obwohl er die Sorgen der Anwohner beider Straßenzüge durchaus nach­vollziehen könne, würden jedoch die Zählungen des Schwerlastverkehrs und die Kennzeichenverfolgung gegen eine Sperrung für den Schwerlast­verkehr sprechen.

Der Kreis Unna habe schriftlich dargelegt, dass er einer solchen Sperrung nicht zustimme.

Falls nun der Straßenverkehrsausschuss einer Sperrung zustimme, würde der Kreis Unna dies nicht mittragen.

Obwohl sich der Kreis Unna auch gegen die bereits verfügte Nacht­sperrung ausspräche, wolle er sich dafür einsetzen, dass diese erhalten bleibe.

In diesem Zusammenhang trug er vor, dass die SPD-Fraktion Gespräche mit Anwohnern geführt und aufgrund dessen einen Neuantrag formuliert hat.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, die folgenden Maßnahmen auf ihre Machbarkeit hin zu untersuchen und ggf. zusammen mit dem Kreis Unna zu realisieren:

 

Þ     Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Westicker Straße auf 50 km/h ab der Einmündung der Königstraße bis hinter die Halte­stelle westlich der Kreuzung der Mühlenstraße.

Þ     Errichtung von ein oder zwei Querungshilfen auf der Westicker Straße in Höhe der Bushaltestellen, wobei mindestens auf der westlichen Seite eine Querungshilfe eingerichtet werden sollte.

Þ     Veränderung des Zuschnittes (Verengung) der Einmündungen der Mühlenstraße im Bereich der Westicker Straße.

Þ     Nach Auswertung einer von der Verwaltung vorzunehmenden Befragung bei den Anwohnern der nördlichen Mühlenstraße soll, falls sich die Mehrheit der Befragten dafür ausspricht, eine einge­schränkte Zonen-Halt-Verbotszone eingerichtet werden, wie sie bereits auf der südlichen Mühlenstraße vorhanden ist. Dies bein­halte, dass auch Parkbuchten im Bereich der nördlichen Mühlen­straße aufmarkiert werden müssten. Dadurch werde die Durchfahrt für den Schwerlastverkehr unattraktiv.

 

Herr Fuhrmann bemerkte, dass auch die CDU-Fraktion das Zählungs­ergebnis und die Stellungnahme des Kreises Unna zu würdigen wisse. Es solle nicht in Abrede gestellt werden, dass die nördliche Mühlenstraße eine geringere Fahrbahnbreite ausweise als die Straße "Am Langen Kamp".

Bei Bau des kombinierten Radweges auf der Straße "Am Langen Kamp" sei zu befürchten, dass wieder wesentlich mehr Schwerlastverkehr über die nördliche Mühlenstraße fahre. Seine Fraktion beantrage daher, dass die Entscheidung über die beiden vorliegenden Bürgeranregungen erst nach dem Bau des kombinierten Rad-Geh-Weges auf der Straße "Am Langen Kamp" erfolgen solle.

 

Herr Klein bemerkte, dass nun ein neuer Antrag vorliege, so dass hierüber ein Beschluss erfolgen müsse.

 

Herr Brüggemann verwies darauf, dass in der Sanierungsphase der Straße „Am Langen Kamp“ und der Bauphase des kombinierten Rad-Geh-Weges verständlicherweise mehr Schwerlastverkehr durch die nördliche Mühlenstraße fahren werde, da diese Straße als Umleitung fungieren wird.

 

Im Anschluss wurde über den von Herrn Fuhrmann vorgetragenen Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt, der wie folgt lautet:

 

Eine Entscheidung über die vorliegenden Besprechungspunkte 3. und 4. ist bis nach Bau des kombinierten Rad-Geh-Weges auf der Straße "Am Langen Kamp" (K 9), Teilbereich zwischen Westicker Straße und Straße "Altenmethler", zu vertagen.“

 

Abstimmungsergebnis: bei 7 Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Im Anschluss wurden über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 abge­stimmt.