Sitzung: 12.03.2001 Behindertenbeirat
4.1 Mitteilungen der Verwaltung
4.1.1 VebU
e.V. Kamen
Herr Güldenhaupt teilte mit, dass er am Morgen des heutigen
Sitzungstages gemeinsam mit der Vorsitzenden des Behindertenbeirates einer
Einladung des VeBU e.V.
- Verein für Betreuung und Unterstützung behinderter
Menschen und deren Familien gefolgt sei, der nunmehr seit einem Jahr in
Kamen, Güldentröge 15, tätig sei.
Der Verein richtet sich an behinderte Menschen jeden Alters und ihr Umfeld. Es
wird beraten zu Fragen für behinderte Menschen, die MitarbeiterInnen
unterstützen, entlasten und fördern durch den familienunterstützenden Dienst.
Auf das beigefügte Faltblatt wird verwiesen.
4.1.2 Anschaffung einer mobilen
Behindertentoilette im Kreis Unna
Herr Steffen teilte, zurückkommend auf die letzte Sitzung des
Behindertenbeirates, mit, dass zwischenzeitlich mit Schreiben des
Bürgermeisters der Landrat darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass sich der
Behindertenbeirat der Stadt Kamen für die Anschaffung einer mobilen
Behindertentoilette ausgesprochen hat.
4.1.3 Änderungen der §§ 177/179 StGB
Herr Steffen kam auf die letzte Sitzung des Behindertenbeirates und
hier auf die Anfrage des Herrn Eckardt und der Frau Lenkenhoff zurück und
teilte mit, dass zu diesem Thema von der Frauenberatungsstelle Düsseldorf
Informationsmaterial angefordert wurde. Daneben wurde Frau Grothaus für den
Gleichstellungsbeirat in Kenntnis gesetzt. Der Gleichstellungsbeirat beabsichtigt,
dieses Thema in der nächsten Sitzung zu behandeln. Herr Steffen teilte
mit, dass für die nächste Sitzung ein Sachverständiger zur Erläuterung der
gesetzlichen Motivation der unterschiedlichen Regelungen eingeladen werde.
4.2 Anfragen
4.2.1 Durchgang unter der Bahn
Herr Krüger fragte nach, ob der Durchgang unter der Bahn für Ältere und
Behinderte nicht sicherer gestaltet werden könne. Es handelt sich bei dieser
Unterführung um einen Raum, den ältere und behinderte Menschen meiden.
Herr Brüggemann griff diese Anfrage auf und teilte mit, dass dies auch
bereits auf der Stadtkonferenz besprochen wurde und dass gegenwärtig nach
Möglichkeiten gesucht wird, hier zu einer Verbesserung der Situation zu kommen.
4.2.2 Parkausweis für Schwerbehinderte
Herr Schlüter fragte nach, ob es zutrifft, dass die bisherigen
Parkausweise für Schwerbehinderte ihre Gültigkeit verlieren.
Herr Brüggemann teilte mit, dass diese Frage mit dem Protokoll
beantwortet wird.
Vom Fachbereich Recht und Ordnung wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass zukünftig,
wenn neue Parkausweise ausgestellt werden, diese Parkausweise nach Euro-Norm
mit einem Lichtbild ausgestellt werden.
Die gegenwärtigen Ausweise können aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter
verwandt werden. Bei einer erforderlichen Verlängerung wird ein neuer Ausweis
ausgestellt.
4.2.3 Behindertengerechter Zugang Museum
Herr Plümpe frage an, ob es am Museum einen behindertengerechten Zugang
geben wird.
Herr Brüggemann teilte mit, dass diese Frage mit dem Protokoll
beantwortet wird.
Vom Fachbereich Bauen wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass ein behindertengerechter
Zugang am Haupteingang nicht möglich ist, weil die erforderlichen baulichen Veränderungen
am Vorderhaus nicht mit den denkmalrechtlichen Bestimmungen in Einklang
gebracht werden können.
Es wurde daher ein rückwärtiger behindertengerechter Zugang am Objekt in
Erwägung gezogen. Erforderlich sei hier zunächst der Einbau eines Aufzugs, der
sehr kostenintensiv sei. Das eigentliche Problem besteht aber nicht allein im
behinderengerechten Zugang, sondern vielmehr darin, dass baulich innerhalb des
Hauses sehr viele Stufen und verschiedene Höhen und Ebenen anzutreffen sind.
Insofern ist es nicht mit einem behindertengerechten Zugang allein getan,
sondern es müssten noch sehr erhebliche Mittel für den behindertengerechten
Umbau innerhalb des Gebäudes verwandt werden, um einem Behinderten alle
Bereiche und Ebenen zugänglich zu machen.
Diese Mittel stehen gegenwärtig leider nicht zur Verfügung, so dass ein
durchgängiger behindertengerechter Zugang und Umbau des Gebäudes auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden muss.
4.2.4 Peter-Schroeders-Stiftung im
Ausländerbeirat
Frau Lenkenhoff regte, zurückkommend auf die letzte Sitzung des Behindertenbeirates,
an, die Möglichkeiten der Hilfe für geistig behinderte Menschen durch die
Peter-Schroeders-Stiftung auch im Ausländerbeirat bekannt zu geben, um dafür zu
sorgen, dass auch der Personenkreis der ausländischen Mitbürger von dieser
Stiftung Unterstützung erhalten kann.