Herr Frehoff gab einen Überblick zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (SchwbBAG).

 

Auf die in der Anlage beigefügten Folien wird verwiesen.

 

Herr Güldenhaupt griff in diesem Zusammenhang eine Frage des Herrn Weber aus der letzten Sitzung auf und teilte mit, dass von der Verwaltung die vorgegebene Quote erreicht wird, Ausgleichszahlungen damit nicht geleistet werden müssen.

 

Herr Steffen wies darauf hin, dass bereits am 17.06.1998 in der gemein­samen Sitzung des Gleichstellungs- und Behindertenbeirates unter TOP 4 Eingliederung behinderter Frauen in das Berufsleben - Verabschiedung einer Resolution - über dieses Thema gesprochen und einstimmig eine Resolution verabschiedet wurde, die ebenfalls eine Erhöhung der sog. Schwerbehindertenabgabe zum Gegenstand hatte.