Herr Hermani teilte mit, dass man mit dem Halbjahresbericht der gesetz­lichen Verpflichtung nachkomme, den Ausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten.

Er erläuterte den formellen Aufbau der Übersicht und wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier lediglich um eine Trendinformation handele und das der offizielle, vom Eigenbetrieb aufgestellte und vom Wirtschafts­prüfer testierte Jahresabschluss 2000 erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Werksausschuss zur Beratung vorgelegt werde.

Herr Hermani führte aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt der handelsrecht­liche Gewinn des Jahres 2000 annähernd dem prognostizierten Gewinn lt. Wirtschaftsplan 2000 entsprechen würde.

 

 

Nach den jetzigen Erkenntnissen würde von diesem Gewinn nach Abzug der Auflösung der Ertragszuschüsse ein Betrag in Höhe von ca. 148 TDM verbleiben, der in künftigen Jahren zur Aufrechterhaltung der Gebühren­stabilität verwendet werden könne.

Zum Vermögensplan teilte Herr Hermani mit, dass die Umsetzung der im Vermögensplan veranschlagten Maßnahmen zwar nicht in dem vom Eigenbetrieb selbst gewünschten Umfang erfolgte, dass sich jedoch sämtliche, im Vermögensplan 2000 aufgeführten Maßnahmen im Bau bzw. in der Planung befinden würden.

Herr Hermani führte weiter aus, dass die Maßnahmen im Wirtschaftsjahr 2000 aus Liquiditätsbeständen des Betriebes finanziert werden konnten, die Aufnahme von Neukrediten sei in 2000 nicht erforderlich gewesen.

Abschließend wies Herr Hermani auf das Bestreben des Betriebes hin, in der nächsten Sitzung des Werksausschusses den vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss präsentieren zu können.

 

Herr Hasler fragte nach der Differenz bei den Schmutzwassergebühren in Höhe von rd. 167 TDM.

 

Herr Hermani antwortete, dass die Abweichung auf die Resteabwicklung zurückzuführen sei, die erst im Zuge der momentan laufenden Jahres­abschlussarbeiten erfolge.

 

Die Halbjahresstatistik wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.