Herr Jungmann stellte die Gliederung des Maßnahmenprogramms vor.

 

Zu den Planungsmaßnahmen erklärte er, dass für die Vergabe der Maß­nahme „Braunebach“ noch Daten des Lippeverbandes fehlen würden. Die Planungen „Friedrichstraße“, „Heimstraße“ und „Im Roten Busch“ sollen in Abstimmung und zeitnah mit der Straßenplanung vergeben werden.

 

Im Einzugsbereich von Wasserkurl werde in großem Umfang Nieder­schlagswasser aus Wasserläufen dem Mischwasserkanalnetz zugeführt. Im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungen zum Sesekepro­gramm werde seitens der Wasserbehörden verlangt, das Niederschlags­wasser aus dem Kanalnetz herauszunehmen und dem Süd- und Körne­bach direkt zuzuführen. Auf der Basis der Voruntersuchung durch den Lippeverband solle die Entwurfsplanung in diesem Jahr vergeben werden.

 

Die Überarbeitung des ZAP-Südkamen schiebe sich hinaus, so Herr Jungmann weiter, da bei der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 5 Sk Verzögerungen zu verzeichnen seien.

 

Im Bereich „Westenzäune“ bzw. „Wacholderstraße“ seien noch Rest­leistungen zu vergeben. Der Auftrag für die Planung der Maßnahme „Weststraße“ solle im Herbst erteilt werden.

 

Zu den Kanalbaumaßnahmen erklärte Herr Jungmann, dass beabsichtigt sei, die Maßnahme „Auf der Kuppe“ ebenfalls, nach Abstimmung mit dem Straßenbau, Ende des Jahres zu vergeben. Die Bebauungsplangebiete 36 Ka und 20 Ka würden durch einen Erschließungsträger erschlossen.

 

Im geänderten Bebauungsplangebiet 65 Ka, so Herr Jungmann weiter, müsse die Planung überarbeitet werden. Die Vergabe der Maßnahme „Heerener Straße“ sei nach Abschluss der „Route des Regenwassers“ für Juni vorgesehen.

 

Ebenfalls sei beabsichtigt, zu diesem Zeitpunkt den Bereich „Mühlen­straße“ vom „Heidkamp“ in südlicher Richtung bis zur Hausnummer 111 abwassertechnisch zu erschließen. Das jetzige Konzept sehe vor, mit dem Bau des Hauptsammlers „Hohes Feld“ im Spätsommer zu beginnen, weil der Bauerlaubnisvertrag mit einem Anlieger noch nicht geschlossen werden konnte. Die Kanalsanierungsmaßnahme „Königstraße“ werde im Sommer in Form einer Innenrohrsanierung durchgeführt.

 

Herr Jungmann führte weiter aus, dass beabsichtigt sei, in dem gleichen Verfahren den Kanal „Schäferstraße“ zu sanieren. Die Anpassung des Schmutzwasserpumpwerks 3 M erfolge in Abhängigkeit von der Maß­nahme Bebauungsplangebiet 61 Ka.

 

Der Bau des Mischwasserkanals in der Straße „Südfeld“, so Herr Jung­mann weiter, sei abhängig von dem Bau des Abfangsammlers des Lippe­verbandes entlang des Mühlbachs. Der Baubeginn „Wickeder Straße“ Nord und Süd verzögere sich aufgrund von Grundstücksverhandlungen. Im Hinblick auf die Durchführung der Maßnahme „Sanierung eines Durch­lasses an der Westicker Straße“ werde zur Zeit mit der Deutschen Bahn verhandelt.

 

Herr Kissing fragte, warum trotz Änderung des Bebauungsplangebietes 65 Ka eine Versickerungsanlage gebaut werden solle und ob es sich bei der Sanierung des Durchlasses an der Westicker Straße um den „Sesekedurchlass“ handele.

 

Zum ersten Teil der Frage antwortete Herr Jungmann, dass die Versickerungsanlage in erster Linie zur Aufnahme des Niederschlags­wassers der Neubauten entlang der Fritz-Erler-Straße gebaut werde. Mit der Sanierung des Durchlasses an der Westicker Straße würde nicht der Sesekedurchlass saniert, sondern ein Durchlass für ein Gewässer II. Ordnung.

 

Herr Hasler fragte, ob nach Abschluss der Erschließungsarbeiten in den Bebauungsplangebieten 36 Ka und 20 Ka die Kanäle von der Stadtent­wässerung übernommen werden.

 

Herr Jungmann antwortete, dass nach Beendigung der Erschließungs­maßnahmen die Abwasseranlagen kostenlos in das Eigentum der Stadt­entwässerung übergehen.

 

Das Maßnahmenprogramm wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.