Beschluss:

 

Die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt:

 

Der Werksausschuss stimmt bei der Baumaßnahme eines Mischwasser­kanals vom Heerener Mühlbach bis zum Kreuzungsbereich Westfälische Straße/Südfeld in Kamen-Heeren einer Mehrausgabe in Höhe von DM 224.996,39 zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Jungmann teilte mit, dass aufgrund der schlechten Witterung noch nicht mit der Maßnahme begonnen werden konnte. Der Baubeginn solle am 23.02.2001 erfolgen.